Hallo zusammen,
ich habe gerade mit drei "Neulingen" die Händler von Genua gespielt. Erst verlief alles so, wie ich es aus meinen bisherigen Partien kannte. Jemand fragt z.B., was er für die Nachbargebäude erhält, hört sich die Angebote an, und erteilt dann einen Zuschlag. Beim Zuschlag ist es dann ja durchaus erlaubt, dass derjenige, der den Zuschlag erteilt auch etwas zurückzahlt, wenn das Angebot desjenigen, der die Aktion machen will, sehr hoch ist. Soweit so gut. Doch plötzlich kam der Zugspieler auf folgende Idee: Mit Hilfe einer Sonderkarte machte er selber eine zweite Aktion und handelte bzw. tauschte dann mit jemandem, der seine Aktion schon verbraucht hatte. Bei diesem Tausch ging es in keiner Weise um die Aktion die er gerade gemacht hatte! Er leitete vielmehr daraus, dass er eine Aktion machte, das Recht ab, mit jemandem Güter zu tauschen. Jetzt die Frage: Ist das erlaubt? Es wurde dann diskutiert, ob beim Handel immer um eine Aktion gefeilscht wird. In der Anleitung steht dies nicht ausdrücklich drin. Ich habe die Regel bisher immer so verstanden, dass die Spieler um eine Aktion feilschen, und Spieler die ihre Aktion(en) verbraucht haben im aktuellen Zug aussen vor sind. Legt man die Regeln aber wie meine Freunde aus, ist man auch weiter im Spiel, wenn man seine Aktion schon verbraucht hat.
Was meint Ihr?
Bernd