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Rheinländer Regelfrage

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Joerg
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Rheinländer Regelfrage

Beitragvon Joerg » 23. Februar 2002, 13:50

Wer kann helfen? Herzogtümer werden links und rechts des Rheins gebildet !
Können z.B. verbunden werden durch regelgerechtes einsetzen eines Ritters auf dem Rhein ! Was sit mit den angrenzenden Feldern ? 3+18; 4+17; 33+34 etc. ?
sind diese getrennt anzusehen ? oder können Sie verbunden werden ?
Durch das einsetzen von Rittern auf dem Rhein (regelgerecht) können Basteien auch umschlossen bzw. umgangen werden !?

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Bernd

Re: Rheinländer Regelfrage

Beitragvon Bernd » 23. Februar 2002, 14:17

Hallo Jörg,

es können auch Herzogtümer verbunden werden, die sich auf der gleichen Rheinseite befinden. Hat z.B. Spieler A ein Herzogtum auf den Feldern 1, 2, 3, und Spieler B ein Herzogtum auf den Feldern 5, 6, 7, können die Herzogtümer durch einen Ritter auf Feld 4 verbunden werden. Man muss also nicht über den Rhein, um Herzogtümer zu verbinden.

Zu den Feldern 3+18, 4+17 usw: Diese Felder gelten als benachbart, so wie z.B. die Felder 1+2. Hat z.B. Spieler A auf der Insel die Felder 31, 33 und Spieler B die Fleder 36, 38 mit Rittern besetzt, können die beiden Herzogtümer mit Hilfe der Felder 34 oder 35 verbunden werden.

Die Basteien schützen nur auf dem Land. Beispiel: Spieler A hat ein Herzogtum über die Felder 1-4 und auf Feld 5 eine Bastei (alles auf der gleichen Rheinseite). Hat Spieler B auf der gegenüberliegenden Rheinseite auf den Feldern 1-4 irgendwo einen Ritter (z.B. Feld 3) und kann dann auf das entsprechende Flußfeld (Feld 3) einen Ritter legen, sind die beiden Herzogtümer verbunden.

Bernd


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