Twixtim schrieb:
>
> > Die Urheberrechte an der
Spielidee (diese liegen
> > nach deutschem Recht zwangsweise beim Urheber/Autor),
Es ist jedoch höchst fraglich, ob bzw. unter welchen Bedingungen deutsches Recht auf für in den USA von amerikanischen Autoren entwickelte Spiele gilt. Zumindest solange es nicht in Deutschland erscheint, gibt es keinerlei Bezug zum deutschen Recht.
Wenn es dann in Deutschland veröffentlicht wird, ist es möglich, dass der Autor sein Recht an dem Spiel schon längst nach amerikanischem Recht verloren oder abgegeben hat. Ob das deutsche Urheberrechtsgesetz das irgendwie nachträglich in Frage stellen kann, weiß ich nicht. Ich glaube es aber nicht.
> Sicher? Soweit ich weiß, kann man in Deutschland reine Ideen
> nicht schützen. Das Thema hatten wir hier aber schon
> mehrfach, will keinen neuen Monsterthread anstoßen. :-)
'Spielidee' (= komplettes Regelwerk) meint etwas anderes als 'Idee' (= Gedanke, Einfall).
Es geht um den Unterschied zwischen vollendetem Werk und der bloßen Idee zu einem Werk.
'Man könnte ein Spiel machen, bei dem es darum geht, als erster am Mond anzukommen" ist eine nicht schützbare Idee.
Ein fertiges Spiel, das auf dieser Idee basiert, ist aber (bei ausreichender Schöpfungshöhe) grundsätzlich schon urheberrechtsfähig.
Es kann also mehrere Spiele mit dem Thema Mondreise geben, die jedes für sich als eigenständiges Werk urheberrechtlichen Schutz genießen. Nur die Idee 'Mondreise im Spiel' darzustellen ist nicht geschützt. Das darf jeder weiterhin auf seine eigene Art machen und für dieses Werk urheberechtlichen Schutz beanspruchen.
Ich denke übrigens, dass diese Diskussion sehr wichtig ist, gerade angesichts der Berichte zum Thema unauthorisierte Veröffentlichung von Spielen im Humboldt-Verlag:
http://www.spielbox.de/php/aktuell.php4?anz_id=1444Gruß, Günter