Hallo,
hier ein bisschen Diskussionsstoff zum Markenrecht:
Ravensburger hatte im Jahr 2000 u.a. den Hightext-Verlag wegen Verwendung des Namens Memory erfolgreich abgemahnt.
http://www.intern.de/news/695.html
Eine Stellungnahme von Ravensburger (aus dem Jahr 2000) zur Verwendung des Begriffs Memory auf Webseiten in Zusammenhang mit Online-Spielen:
http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/memory.html
Abgemahnt wurde nicht wegen des Spieles sondern wegen des Namens. Hier greift Markenrecht, nicht Urheberrecht.
Laut www.abmahnungswelle.de werden seit Anfang Februar 2003 verstärkt Anbieter von Onlinespielen abgemahnt:
http://www.abmahnungswelle.de/testina.html
(Es handelt sich um den 5. Beitrag in der linken Spalte. Ab ca 10. März dürfte der Text an dieser Stelle nicht mehr zu finden sein, sondern irgendwo anders auf der genannten Webseite).
Die Abmahnungen werden durch eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei vorgenommen. Es ist anzunehmen, dass kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Websites gemacht wird (sonst liesse sich die Marke wohl auch nicht schützen).
Ravensburger ist durchaus im Recht, seine eingetragene Marke 'Memory' zu verteidigen. Jedoch dürfte es auch vielen nicht-kommerziellen Anbietern von Javascript-Spielen gar nicht bewusst sein, dass sie Markenrechte verletzen. Werden sie von der Kanzlei abgemahnt sind Abmahngebühren in vierstelliger Höhe fällig.
Von daher kann ich allen, die unauthorisierte Memory-Spiele auf ihren Webseiten anbieten, nur empfehlen, diese Spiele schleunigst umzubenennen.
Gruß, Günter