Hallo,
im Zusammenhang mit dem Vertrieb meines Spiels BimmBamm bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass seit dem 1.5.2004 gemäß §5 Abs. 3 GPSG, keine "Sachen in Verkehr gebracht werden dürfen, von der Sie wissen [...] dass sie Sicherheitsmängel hat. [...] Werden diese Pflichten verletzt, Können Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhangen werden, bei Vorsatz sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr."
Mein Spiel wurde vom TÜV geprüft, das CE Zeichen erteilt und trotzdem soll ich jetzt noch eine Versicherung gegen etwaige Ansprüche gemäß GPSG abschließen, weil das CE-Zeichen nicht weit genug greift.
Hat jemand Erfahrungen mit diesem neuen Gesetz oder Infos dazu? Will mir da nur jemand eine Versicherung andrehen oder ist das sinnvoll?
Gruß, Matze
www.bimmbamm.de
momentan zu erreichen unter www.bimmbamm.de/test.htm Seite noch im Aufbau
Eure Meinung zu dem Netzauftritt ist aber schon herzlich willkommen.