Beitragvon Günter Cornett » 12. Juli 2007, 11:55
Kai Borschinsky schrieb:
>
> generell kann man natürlich einen der genannten Wege gehen.
> Meine Erfahrung: Im Normalfall hat es nur mehr oder minder
> viel Geld gekostet und würde im Zweifel dennoch nicht als
> Beweis ausreichen.
Eine Hinterlegung bei einem Notar sollte als Beweis ausreichen, dass das Spiel zu einem bestimmten Zeitung in dieser Form existierte. Ob eine Hinterlegung bei einem der Spielearchive unanfechtbar ist, weiss ich nicht, aber ich denke, das tut es genauso gut.
> Es ist schwer nachzuweisen, dass niemand anders eine
> identische Idee haben konnte.
Ideen sind nicht schützbar. Wir reden hier von Spielen. ;-)
Wenn man nachweisen kann, dass man zum Zeitpunt x der Urheber des Spieles ist, braucht man nicht nachzuweisen, dass ein anderer nicht ein gleiches Spiel schaffen könnte.
Wenn es so trivial ist, dass jeder drauf kommt, hat es wohl keine ausreichende Schöpfungshöhe. Wenn es nicht trivial ist, dann muss der andere beweisen, dass es sich um eine Doppelschöpfung handelt. Das ist der Sinn einer solchen Hinterlegung (sowie des Copyrightzeichens + Jahreszahl bei Büchern).
> Außerdem müßte man das vor Gericht auskämpfen, was noch mal
> viel Geld kostet. (Und für beide Seiten ein gewisses Risiko
> bedeutet.)
Ja, Urheberrechtsstreitigkeit sind teuer. Eine Hinterlegung in einem Spielearchiv kann einen solchen Rechtsstreit überflüssig machen.
> Andererseits muss ich mal sagen, dass ich mit keinem Verlag
> einen Vertrag über mein Spiel abschleßen würde, dem nicht
> nicht vertraue, dass er mit meinen Sachen ordentlich umgeht.
> Ohne Vertrauensbasis wird das für beide äußerst unbefriedigend.
Wenn ein neuer Autor einen Verlag nicht kennt, woher soll denn das Vertrauen kommen? Es ist in anderen durchaus so, dass Urheberechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.
> Und aus meiner Redakteurserfahrung muss ich mal sagen, dass
> der kommunizierten Absicherungsgrad leider meist umgekehrt
> proportional zur Tauglichkeit des Spiels ist. Was zumindest
> für mich bedeutet, dass ich Vorschläge, die mit Notar oder
> ähnlichem drohen, deutlich wenige Aufmerksamkeit widme. Es
Jo, ist nachvollziehbar. Ich habe da auch schon Merkwürdigkeiten erlebt, soll durch halb Deutschland fahren, um mir das Spiel im Wert von Millionen anschauen.
Nun, solche Fälle verweise ich dann - wohl erfolglos - u.a. an das Forum bzw. an Spieletestgruppen vorort.
> ist eben auch nicht damit zu rechnen, dass später eine gute
> Zusammenarbeit zustande kommt, wenn man gleich initial das
> Gefühl hat, der Autor hält einen erst einmal für einen Dieb
> und Betrüger, dem man mit juristischen Keulen drohen müsse.
Der Autor ist unsicher, weiß es nicht. Es geht schließlich auch um Geld. Und dass es bei der Fülle der Verlage keinen Verlag gäbe, der Autoren bewusst über den Tisch zieht, kann ich auch nicht guten Gewissens behaupten. Man schützt sich dagegen, in dem man Kontakt zu anderen Autoren sucht, 'dumme' Fragen im Forum stellt oder als SAZ-Mitglied sich an die AG Vertrag wendet.
Es sind jedenfalls nicht wenige Autoren, die sich Gedanken darüber machen: was passiert mit meinem Spielevorschlag, wenn ich einem Verlag mein Werk anvertraue. Das da viel Unsicherheit vor allem bei neuen Autoren dabei ist, liegt in der Natur der sache. Ebenso dass es Redakteure verständlicherweise annervt, immer wieder mit Mißtrauen konfrontiert zu werden. Aber das gehört zu ihrem Job.
Gruß, Günter