Beitragvon Rednax » 15. September 2007, 16:32
Reiner Stockhausen schrieb:
> 4. Der Vorstand hat lediglich auf geltendes Vereinsrecht
> verwiesen. Wenn dir dieses undemokratisch erscheint, solltest
> du dich an die Bundesregierung wenden. Der Vorstand hat
> deutlich gemacht, dass er Abstimmungen, die gesetzeskonform,
> also nach geltendem Vereinsrecht erfolgen, respektiert, das
> heißt, dass ein individuelles Abstimmverhalten nicht
> Gegenstand irgendwelcher Vorstandsbeschlüsse oder
> Stellungnahmen sein kann und sein wird. Die persönliche
> Meinung jedes einzelnen ist zu respektieren. Alles andere
> wäre auch undemokratisch. Denn wenn jeder wegen seines
> Abstimmungsverhaltens oder Äußerungen mit öffentlicher Kritik
> des Vorstandes rechnen muss, würde sich dies in der Tat mit
> dem Recht auf die freie Meinungsäußerung nicht gut vertragen.
Wenn ich also aus der SAZ Stellungsnahme zitieren darf:
"Eine Abmahnung ist ein im Vereinsrecht verankertes demokratisches Recht, zu dem es keines konkreten Grundes bedarf. Hierzu reicht die Begründung "vereinsschädigendes Verhalten" aus. Somit war auch für den Beschluss, auf eine Abmahnung zu verzichten, nicht ausschlaggebend, dass es keine konkreten Gründe gebe, wie Günter Cornett behauptet, sondern, dass die an der Sitzung beteiligten der Meinung waren, mit einem Gespräch strittige Punkte klären zu können." (SAZ Webseite)
Demnach könnte also der Verwaltungsrat über jedes beliebige Mitglied behaupten, dass er sich vereinsschädigendes Verhalten zu Schulden kommen hat. Jeder der Anwesenden würde dann abstimmen dürfen, offensichtlich ohne dass eine Begründung der Vorwürfe nötig wäre, noch ohne dass der Betroffende über die Vorwürfe in Kenntnis zu setzen wäre, geschweigedenn zu den Vorwüfen Stellung nehmen zu dürfen. Was das mit demokratischem Recht zu tun haben soll, ist mir allerdings schleierhaft. Dieses Vorgehen ist weder demokratisch noch rechtsstaatlich. Im Übrigen würde mich der Paragraf im BGB interessieren, der ein beliebiges, unbegründetes Abmahnrecht dem Verwaltungsrat zubilligt. Ich habe mal gesucht und nichts dergleichen gefunden.
Was ich hingegen gefunden habe ist ein "Rechtswegweiser
zum Vereinsrecht" herrausgegeben vom Justizministerium BW. Dort steht:
"Der Verein kann unter bestimmten Umständen ein Fehlverhalten seiner Mitglieder durch eine Vereinsstrafe missbilligen.
Voraussetzung ist, dass die Satzung Bestimmungen darüber enthält,
• welches vereinsschädigende Verhalten eine Vereinsstrafe auslösen soll,
• welches Organ für die Verhängung der Vereinsstrafe zuständig ist und
• welche Sanktionen verhängt werden können.
Das Verfahren, in dem die Vereinsstrafe verhängt werden soll, muss rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Dazu gehört insbesondere, dass das Mitglied die Chance bekommt, sich zu den Vorwürfen zu äußern."
Sieht man sich unter diesem Gesichtspunkt die Satzung der SAZ an, findet sich kein Verfahren, dass zu einer Abmahnung eines Mitgliedes führt. Demnach hat der Verwaltungsrat keine Handhabe eine Abmahnung auszusprechen.
Es findet sich hingegen nur eine Aussage zum Ausschluss, als härteste Form der Sanktion, und zwar folgender Paragraph:
"§5 4. Verletzt ein Mitglied schuldhaft die Vereinsinteressen, kann es durch Verwaltungsratsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vorher ist ihm vom Verwaltungsrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Verwaltungsratsbeschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzuschicken. Das Mitglied kann gegen den Beschluss Berufung innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses bei dem Verwaltungsrat einlegen. Bei fristgerechter Einlegung entscheidet die auf den Ausschluss stattfindende Mitgliederversammlung abschließend über den Ausschluss."
Desweiteren zu den Befugnissen des Verwaltungrats:
"§13, 2. Beschlussfassung über die Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern"
Kein Wort von einem Abmahnuverfahren.
Woraus leitet sich nun das Recht des Verwaltungsrates auf willkürliche Abmahnung der Mitglieder ab?
Die genauen Hintergründe sind letztlich völlig unerheblich, auf jeden Fall lässt es schon auf ein etwas sehr merkwürdiges Rechtsverständnis schließen, wenn es für aktzeptabel gehalten wird, ein Mitglied abmahnen zu wollen, ohne den Betroffen und die Abstimmenden über die Gründe zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Alex