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Anfrage bei Firmen

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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conker
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Anfrage bei Firmen

Beitragvon conker » 17. Mai 2008, 01:29

Hallo an alle, ich habe mal eine frage und zwar entwickle ich momentan ein Brettspiel das in die militärische Richtung tendiert und recht komplex ist. Da ich sehr viel zeit, liebe und auch geld hinein gesteckt habe würde ich gerne vorbeugen das mitr eine Firma die Idee stiehlt.

Wie kann ich mich da absichern das dies nicht geschieht?

würde mich über eine Antwort sehr freuen.

MfG.

Julian

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Tyrfing

Was genau meinst du mit "Idee"?

Beitragvon Tyrfing » 17. Mai 2008, 01:38

Soweit ich weiß, geht das garnicht.

Was genau meinst du denn mit "Idee"?
Ein militärisches Spiel ist keine neue Idee, aber vielleicht ein Mechanismus im Spiel ist neu?
Aber soweit ich weiß, kann man keine einzelne Mechanismen schützen lassen.

Das Spiel als ganzes wäre schon geschützt, aber bei einzelnen Ideen wird das wohl schwierig werden.

Das ist zumindest mein Kenntnissstand, aber vielleicht können dir da fundiertere Menschen etwas dazu beitragen...

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Günter Cornett

Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Günter Cornett » 17. Mai 2008, 01:46

Hi,

ein paar Tipps gibt es in folgenden älteren Threads:

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=6910&t=6910&

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=5756&t=5756&


Im übrigen gilt: Ideen sind nicht schützbar.
Aber ein Regelwerk ist viel mehr als eine bloße Idee.


Gruß, Günter

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conker
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon conker » 17. Mai 2008, 11:55

Danke habe ich gar nicht gesehen :)

MfG.

Julian

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conker
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Re: Was genau meinst du mit "Idee"?

Beitragvon conker » 17. Mai 2008, 11:59

Also das ein Militärspiel nichts neues ist da besteht kein zweifel. Es ist ein Aufbauspiel mit viel kampf und sehr wenig zufall also nur durch Ereignisskarten. In den letzten Jahren haben mich immer mehr Spiele gestört die zufallsbasiert sind und da dachte ich da muss ich mal einschreiten und selber etwas entwickeln. Sitze etwa 4 jahre an dem Spiel dran und ist mir sehr ans herz gewachsen habe sehr viel mitgemacht mit dem Höhenföüge aber auch Abstürze :) kennt glaube ich jeder Autor.

Nun habe ich eben Angst das alles umsonst war, wobei ich es noch perfektionieren muss. Habe auch schon gelesen das man sich keine gedanken machen muss was den SChutz angeht von dem her bin ich jetzt schon etwas gelassener.


MfG.

Julian

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Klemens
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Klemens » 18. Mai 2008, 09:27

Hallo!

Vermutlich hast du eh schon die Links, die dir Günter gepostet hat, gelesen. Neue Autoren haben scheinbar immer Stress diesbezüglich - ziemlich unbegründet; es gibt a) im Spielebereich nicht wirklich die "bösen Firmen", die Ideen klauen und b) wenns denn unbedingt sein muss, Möglichkeiten, dein Spiel etwas zu schützen (z.B. hinterlegen in einem Spielearchiv/-museum).

Ansonsten brauchst du dein Spiel ja nur keinem Verlag vorstellen, dann taucht das Problem auch nicht auf. ;-)

Grundsätzlich würde ich dir raten, möglichst offen zu agieren; je mehr Menschen dein Spiel kennen, desto weniger Probleme kann es geben. Frage an Günter, der sich da besser auskennt: Gibt es überhaupt ein Beispiel von einem neuen, jungen(?) und "paranoiden" ;-) Autor, dem seine Idee geklaut wurde?

Also: Ruhig Blut. Würd halt ich sagen.

LG,
Klemens

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conker
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon conker » 18. Mai 2008, 13:28

Also diese beiträge aben mich auf jedenfall beruhigt und versuche die ganze sache gelassener zu nehmen. Ich bedanke mich vielmals für die freundliche Antworten. :-)

MfG.

Julian

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Günter Cornett

Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Günter Cornett » 18. Mai 2008, 13:54

Klemens schrieb:
>
> Hallo!
>
> Vermutlich hast du eh schon die Links, die dir Günter
> gepostet hat, gelesen. Neue Autoren haben scheinbar immer
> Stress diesbezüglich - ziemlich unbegründet; es gibt a) im
> Spielebereich nicht wirklich die "bösen Firmen", die Ideen
> klauen und

So ganz unterschreiben würde ich das nicht, aber ich seh das trotzdem gelassen.

M.W. (ich habe da keine Hintergrundinformationen) wurde die Idee(!) von Speed (R.Staupe, Adlung) mal von einem - jetzt nicht mehr existierenden - größeren Verlag übernommen, ohne dass Adlung etwas dagegen tun konte. Ganz einfach weil die Schöpfungshöhe des - sehr erfolgreichen - Spiels zu gering ist. Ist eben sehr simpel.

Das Spiel war aber bereits auf dem Markt und sehr erfolgreich. Beim Spielevorschlag an den Verlag ist das Problem zunächst einmal, überhaupt Begehrlichkeiten bei den Verlagen zu wecken.
Auch für den Redakteur ist es nicht immer klar zu erkennen, ob das Spiel sich lohnt. Wenn er das Spiel für gut hält, dann bietet er einen Vertrag an und ist auf der sicheren Seite.

Aufgrund des geringen Autorenhonorars gibt es selbst für möglicherweise unseriöse Firmen keinen Anreiz zu stehlen, was man so billig bekommen kann. :)

Allerdings sollte man sich den Vertrag genau anschauen und sich beraten, zu welchen Bedingungen man abschließt.

Auf keinen Fall würde ich z.B. so etwas unterzeichnen (nein, es handelt sich nicht um die hier bereits kritisierte Agentur):

"Der AUTOR ermächtigt die AGENTUR weiters, im eigenen Namen Lizenzverträge zu branchenüblichen Konditionen mit LIZENZNEHMERN nach freier Wahl der AGENTUR abzuschließen und die der AGENTUR nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages eingeräumten Werknutzungsrechte auch mit Wirkung für den AUTOR zeitlich, sachlich und räumlich ohne Beschränkungen auf den oder die LIZENZNEHMER zu übertragen.

...
Die AGENTUR ist in der Führung der Verhandlungen, bei der Präsentation des KONZEPTES / SPIELES – ... - sowie bei der Gestaltung der Vereinbarungen mit LIZENZNEHMERN in Bezug auf das KONZEPT / SPIEL frei. So ist es der AGENTUR auch gestattet, mit den LIZENZNEHMERN zu vereinbaren, dass die Rechte an dem KONZEPT / SPIEL (Punkt 4.2) an Sub-LIZENZNEHMER eingeräumt oder übertragen werden können. Die AGENTUR hat das Recht, mit LIZENZNEHMERN entsprechende Lizenzverträge mit einer Mindestlizenzgebühr von 3 % vom Großhändlerpreis abzuschließen.

...

Die AGENTUR ist verpflichtet, den AUTOR über den erfolgten Abschluss eines das KONZEPT / SPIEL betreffenden Vertrages zwischen der AGENTUR und einem LIZENZNEHMER durch Übermittlung eines „CONTRACT DATA SHEETS“ ([Muster in Beilage 2), (welches die Basisinformationen der Vereinbarung mit dem LIZENZNEHMER enthält) zu informieren. Der AUTOR hat keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Offenlegung der Vereinbarungen mit LIZENZNEHMERN.

...

Der AUTOR erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die AGENTUR oder – nach freier Entscheidung der AGENTUR – auch ein von der AGENTUR ausgewählter LIZENZNEHMER jeweils im eigenen Namen Schutzrechte, die sich auf das KONZEPT / SPIEL beziehen auch im eigenen Namen registrieren lässt, wobei die Auswahl der geeigneten Schutzrechte (Marken, Design, Gebrauchsmuster, Patente, etc.) der AGENTUR oder dem jeweiligen LIZENZNEHMER obliegt. Für den Fall einer Vertragsbeendigung (Punkt 6.) sind weder die AGENTUR, noch die LIZENZNEHMER verpflichtet, Schutzrechte im Sinne dieser Regelung an den AUTOR zu übertragen.

..."

Es handelt sich um einen Agenturvertrag, der sich (auch) Verträge mit ausländischen Lizenznehmer bezieht. Im Ausland ist es möglich, Spielmechanismen zu patentieren ...


Gruß, Günter

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conker
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon conker » 18. Mai 2008, 18:39

falls ich jemals einen Vertag in den Händen halten sollte werde ich das auf jedenfall überprüfen lassen weil habe sowieso nicht so arg viel ahnung von dem ganzen zeug. Bin ein einfacher Spiele Autor :)

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ronald hofstätter
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon ronald hofstätter » 19. Mai 2008, 11:50

hallo conker, hallo günther,

ich will zu dem vertragsauszug stellung nehmen:

der vertragsauszug ist aus dem autorenvertrag meiner autorenagentur White Castle Games (www.whitecastle.at)

die passage die günther zitiert ist aus folgenden gründen hart, aber notwendig, wenn man verträge mit internationalen (im speziellen mit amerikanischen verlagen mit anglikanischen recht) abschliessen und spiele verkaufen will:

zur klarstellung:
die schutzrechte, die sich ein verlag sichern kann betreffen nicht das spiel an sich!

es geht um:
- das erscheinungsbild (design), dass der verlag kreiert
- den titel und die marke
- eventuell gimmicks und werkzeuge die das produkt besonders machen und die schützenswert sind

also alles dinge, die der verlag für das spiel neu macht und nicht direkt vom autor stammen.

es geht nicht um:
- das spiel(mechanik) an sich
- die spielregel des autors
- das ursprüngliche design des prototyps

mein fazit:
wo geld im spiel ist, wollen sich verlage vor ideenklau (siehe china) schützen, vor allem beim amerikanischen rechtsystem. und das kommt sogar dem autor zugute. denn der verlag wird das spiel und seine rechte darauf mit aller kraft schützen. das kann ein einzelner autor nie im leben.

solche paragraphen klingen hart und ausbeuterisch. im endeffekt, kann es aber durchaus zum besseren schutze des spieles beitragen, als umgekehrt eher vermutet.

liebe grüße aus wien und gutes gelingen mit deinem spiel,

ronald hofstätter

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Klaus Knechtskern
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RE: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Klaus Knechtskern » 19. Mai 2008, 11:58

"conker" hat am 17.05.2008 geschrieben:
> Hallo an alle, ich habe mal eine frage und zwar entwickle
> ich momentan ein Brettspiel das in die militärische
> Richtung tendiert und recht komplex ist. Da ich sehr viel
> zeit, liebe und auch geld hinein gesteckt habe würde ich
> gerne vorbeugen das mitr eine Firma die Idee stiehlt.
>
> Wie kann ich mich da absichern das dies nicht geschieht?
>
> würde mich über eine Antwort sehr freuen.
>
> MfG.
>
> Julian


Hallo Julian,

"Komplexes Brettspiel in die militärische Richtung ..."


hört sich so an dass sich dafür kaum ein deutscher Verleger finden wird, da in Deutschland die Vorbehalte gegen "solche" Spiele doch sehr groß sind. Das sieht man zum Beispiel an der Tatsache dass es von Memoir 44 keine Deutsche Ausgabe gibt.

Also blieben eh nur ausländische Verlage, zum einen aus der "gewöhnlichen" Spielewelt und zum anderen aus der Cosimszene.

Ich denke hier für ersteres and Fantasy Flight Games und Days of Wonders und für zweiteres primär an GMT und MMP, wobei ich vermute dass Dein prototyp eher doch in Richtung FFG und DoW zu tendieren scheint.

Grüße

Klaus

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Günter Cornett

Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Günter Cornett » 19. Mai 2008, 14:19

ronald hofstätter schrieb:
>
> hallo conker, hallo günther,
>
> ich will zu dem vertragsauszug stellung nehmen:
>
> der vertragsauszug ist aus dem autorenvertrag meiner
> autorenagentur White Castle Games (www.whitecastle.at)
>
> die passage die günther zitiert ist aus folgenden gründen
> hart, aber notwendig, wenn man verträge mit internationalen
> (im speziellen mit amerikanischen verlagen mit anglikanischen
> recht) abschliessen und spiele verkaufen will:

Hallo Ronald,

danke, dass du dich so offen dazu äußerst. Ich denke, dass unterschiedliche 'Standards' und unterschiedliches Urheberrecht, insbesondere aber nicht nur zwischen USA und Deutschland, zu reichlich Irritationen bei Vertragsverhandlungen führen muss. Eine offene Diskussion ist da sicher hilfreich, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

(Siehe auch die Weltbank-Diskussion for anderthalb Jahren: http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=6192&t=6192& )

Kurz gesagt gibt das deutsche Urheberrecht den Urhebern Rechte, die grundsätzlich nicht veräußerlich sind:
- die Urheberschaft selbst
- ein angemessenes Honorar
- das Recht über die Veröffentlichung zu entscheiden
- das Recht als Urheber auf dem Werk genannt zu werden.

Sie lassen sich nicht so ohne weiteres durch Verträge mit ausländischen Verlagen aushebeln.

In anderen kontinentaleuropäischen Ländern ist es ähnlich wie in Deutschland; da ich mich dort aber nicht konkret auskenne, beziehe ich mich auf deutsches Urheberrecht.


> zur klarstellung:
> die schutzrechte, die sich ein verlag sichern kann betreffen
> nicht das spiel an sich!

Das ist in Deutschland so, nicht aber in den USA.

> es geht um:
> - das erscheinungsbild (design), dass der verlag kreiert

Hat der Autor daran ein Mitspracherecht?
Wird er zumindest um seine Meinung gefragt?

> - den titel und die marke
Das wäre eine Diskussion für sich, die ich auch gerne führe. Ich gehe nicht so weit, den Titel grundsätzlich beim Autor bzw. dem Werk zu sehen; aber auch das Gegenteil ist nicht richtig. Es kommt für mich z.B. sehr darauf an, welcher Teil des Werkes durch den Titel bezeichnet wird, Thema oder Spielmechanik und ob die Spielmechanik unabhängig vom Thema ist, etc.

Bsp.:
Conhex - dieser Titel gehört für mich ganz klar zum Spiel des Autors, bezeichnet sein Werk und ist nicht trennbar.
Herr der Ringe - hier ist der Titel ganz klar Teil einer Marke, gehört nicht dem Autor. Werden die Autorenrechte zurückgegeben, wird sich der Autor ein anderes Thema suchen.

Dazwischen gibt es eine ganze Menge, wo es nicht so klar ist. Und mein obiges Statement betrifft vor allem die Frage 'was ist Fair?. Juristisch gesehen, hat niemand die Rechte am Titel. Ist das Spiel vom Markt, darf jeder den Titel nutzen, auch jeder andere Autor oder Verlag. Es sei denn der Titel wurde zur Marke.

Und über Markenrechte muss man sich unterhalten. Die würde ich ohne Vereinbarung nicht pauschal dem Autor der Verlag zugestehen.

> - eventuell gimmicks und werkzeuge die das produkt besonders
> machen und die schützenswert sind


Ist es nicht das Spielregelwerk selbst, dass das Spiel besonders macht?

Dies zeigt eine sehr unterschiedliche Haltung zum Werk Spiel:
Deutschland: Das Regelwerk als ein eigenständiges urheberrechtsfähiges Werk.
USA: Das Regelwerk als ein kleines Element von vielem im Produkt Spiel.

> also alles dinge, die der verlag für das spiel neu macht und
> nicht direkt vom autor stammen.

Nach deutschem Recht hat der Autor das Recht sein Werk zu bearbeiten. Ob solche Bearbeitungen ein neues Recht begründen, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

> es geht nicht um:
> - das spiel(mechanik) an sich
> - die spielregel des autors

In den USA sind auch Spielmechanismen schützbar.
Nach dem Vertrag könnte ein neues Element im Spiel in den USA von Hasbro patentiert werden. Nach Auslaufen des Vertrages hat Hasbro die Rechte daran, nicht der Urheber.

> - das ursprüngliche design des prototyps
>
> mein fazit:
> wo geld im spiel ist, wollen sich verlage vor ideenklau
> (siehe china) schützen, vor allem beim amerikanischen
> rechtsystem. und das kommt sogar dem autor zugute. denn der

Inwiefern schützt ein solcher Vertrag vor chinesischen Kopien?
Natürlich: wenn ich mein Geld der Bank schenke, findet ein Einbrecher es bei zu Hause nicht. Und die Bank kann es besser schützen. Wenn ich jedoch die Eigentumsrechte daran aufgebe, interessiert es mich nicht, ob das Geld in der Bank oder in China liegt.


> verlag wird das spiel und seine rechte darauf mit aller kraft
> schützen. das kann ein einzelner autor nie im leben.

Er wird seine Rechte schützen, nicht die des Autors.

Im übrigen hat ein gewerkschaftlich organisierter Spieleautor i.A. preiswertere Rechtsschutzmöglichkeiten auch in Sachen Urheberrechte als imho die meisten Verlage.
gegen ausländische Verlage ist natürlich trotzdem schwer anzukommen, soweit es ausländische Märkte betrifft.

> solche paragraphen klingen hart und ausbeuterisch. im
> endeffekt, kann es aber durchaus zum besseren schutze des
> spieles beitragen, als umgekehrt eher vermutet.

Inwiefern wird das Spiel geschützt - und für wen - wenn
- die Agentur eine Quasi-Blankovollmacht zum Vertragsabschluss erhält?
- wenn der Autor den Vertragstext zu seinem Spiel noch nicht einmal einsehen darf?

Unabhängig von den konkreten Bedingungen: Es ist eine Entmündigung des Autors.

Gruß, Günter

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ronald hofstätter
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon ronald hofstätter » 19. Mai 2008, 15:22


gerade weil die materie in diesen fällen so komplex wird, ist es für den Einzelnen Autor von Vorteil sich an eine Agentur zu wenden, die seine Interessen vertritt. Zu 99% sind die Interessen des Autors gegenüber dem Verlag auch die der Agentur. Der Autor und der Verlag wollen gemeinsam ein gutes Spiel machen und nicht übers Ohr gehaut werden. Wenn möglich sogar Geld damit verdienen.


Der Autoren-Vertrag steckt nur die Rahmenbediningen.
Achtung: Auch wenn der Vertrag Autorenvertrag heißt: wir machen nie Verträge über Autoren, sondern nur einzelne Spiele, die uns gefallen.

Anmerkung zum Schluß:
Das Verhältnis zwischen Autor und Agentur MUSS ein Vertrauensverhältnis sein! Sonst funktioniert das ganze
so und so nicht!

ronald hofstätter
www.whitecastle.at

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Günter Cornett

Der Verlags-Agentur blind vertrauen?

Beitragvon Günter Cornett » 19. Mai 2008, 16:27

ronald hofstätter schrieb:
>
>
> gerade weil die materie in diesen fällen so komplex wird, ist
> es für den Einzelnen Autor von Vorteil sich an eine Agentur
> zu wenden, die seine Interessen vertritt.

Du vertrittst doch zunächst einmal die Interessen von hasbro.
Ist doch im prinzip das gleche wie mit Ravensburger und Projekt Spiel:

Ein großer Verlag beauftragt eine Agentur, die die Interessen der Autoren gegenüber dem Verlag vertreten soll ... :roll:


Wenn du die Interessen des Autors vertrittst:
Warum schließt du dann nicht mit dem Autor einen Vertrag über eine Veröffentlichung des Spiels bei Hasbro und zeigst Hasbro nur ein paar Eckdaten?


> Zu 99% sind die
> Interessen des Autors gegenüber dem Verlag auch die der
> Agentur. Der Autor und der Verlag wollen gemeinsam ein gutes
> Spiel machen und nicht übers Ohr gehaut werden. Wenn möglich
> sogar Geld damit verdienen.

Es gibt gemeinsame Interessen zwischen Verlag, Agentur und Autor.
Aber es gibt eben auch unterschiedliche Interessen. Dazu braucht es einen Vertrag. Und wenn Verlag und Agentur darüber einig sind, dass der Autor den Vertragstext zu seinem Spiel nicht zu sehen bekommen soll, dann scheint mir die Interessensübereinstimmung zwischen Verlag und Agentur um einiges größer als die zwischen Agentur und Autor.

Was habt ihr denn da vor dem Autor zu verbergen?


> Der Autoren-Vertrag steckt nur die Rahmenbediningen.
> Achtung: Auch wenn der Vertrag Autorenvertrag heißt: wir
> machen nie Verträge über Autoren, sondern nur einzelne
> Spiele, die uns gefallen.
>
> Anmerkung zum Schluß:
> Das Verhältnis zwischen Autor und Agentur MUSS ein
> Vertrauensverhältnis sein! Sonst funktioniert das ganze
> so und so nicht!

Das kann ich mir ganz gut vorstellen ...

Sorry, diese Antwort war jetzt - anders als dein erster Beitrag zu erwarten ließ - sehr unbefriedigend, aber überaus aufschlussreich: Alles zu kompliziert für den dummen Autor, man halte ihn in Unwissenheit, belaste ihn nicht mit Informationen ...

Schade, ich hatte schon gedacht, du würdest zumindest ein paar meiner Fragen sachlich beantworten.

Gruß, Günter

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ronald hofstätter
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Re: Der Verlags-Agentur blind vertrauen?

Beitragvon ronald hofstätter » 19. Mai 2008, 16:32

Nicht korrekt!

White Castle ist eine unabhängige Agentur, die ein Service für Hasbro durchführt. Nämlich Spieleideen die an Hasbro gesendet werden zu prüfen und zu bewerten.

Du solltest dich da besser informieren!

White Castle mit allen Verlagen gleichermaßen zusammen und vertritt die Interessen der Autoren, nicht der Verlage.

ronald hofstätter

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Günter Cornett

Re: Der Verlags-Agentur blind vertrauen?

Beitragvon Günter Cornett » 19. Mai 2008, 16:46

ronald hofstätter schrieb:
>
> Nicht korrekt!
>
> White Castle ist eine unabhängige Agentur, die ein Service
> für Hasbro durchführt. Nämlich Spieleideen die an Hasbro
> gesendet werden zu prüfen und zu bewerten.

Damit ist Whitecastle nicht wirklich unabhängig. Und dass der Vertragstext zwischen Whitecastle und Hasbro dem Autor vorenthalten wird, wo es doch um dessen Spiel geht, zeigt ganz deutlich, wem sich diese 'Agentur von Autoren für Autoren' mehr verpflichtet fühlt.

Es ist allerdings ganz praktisch, sich diese Tätigkeit für den Verlag vom Autor honorieren zu lassen.


Unabhängig wärest du allenfalls, wenn eine ganze Reihe von Agenturen Hasbro Spielevorschläge senden könnte. Die Exklusivität und die vertrauliche Vereinbarung zwischen dir und Hasbro machen dich zum Interessenvertreter von Hasbro gegenüber den Autoren.

> Du solltest dich da besser informieren!

Es kommt nicht drauf an, was man auf die Packung drauf schreibt sondern was drin steckt.


> White Castle mit allen Verlagen gleichermaßen zusammen und
> vertritt die Interessen der Autoren, nicht der Verlage.

Bei Hasbro-Deutschland (ich vermute mal im ganzen deutschsprachigen Raum) bist du die einzige Agentur für Hasbro (siehe Hasbro-Webseite). Nur bei den anderen Verlagen stehst du gleichberechtigt neben anderen Agenturen und Autoren.


Gruß, Günter

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ronald hofstätter
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Re: Der Verlags-Agentur blind vertrauen?

Beitragvon ronald hofstätter » 19. Mai 2008, 17:17

Auch nicht korrekt!

Nur Autoren, die sich direkt an Hasbro wenden oder Spiele senden, werden an mich weitervermittelt. Dazu bekommen sie ein Informationsblatt, dass sie über die Möglichkeiten aufklärt.

Sonst kann jeder seine Spiele auch über andere Agenturen an Hasbro vermitteln.

Da ich aber die Abläufe und Personen bei Hasbro gut kenne, habe ich natürlich ein besseres Standing und kann mehr für die Autoren herausholen!

ronald hofstätter

ps: Zusammenarbeiten ist besser als Spalten

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Günter Cornett

Re: Der Verlags-Agentur blind vertrauen?

Beitragvon Günter Cornett » 19. Mai 2008, 17:40

ronald hofstätter schrieb:
>
> Auch nicht korrekt!
>
> Nur Autoren, die sich direkt an Hasbro wenden oder Spiele
> senden, werden an mich weitervermittelt. Dazu bekommen sie
> ein Informationsblatt, dass sie über die Möglichkeiten
> aufklärt.

Mit anderen Worten: Du bist die von Hasbro bevorzugte Agentur ...

> Sonst kann jeder seine Spiele auch über andere Agenturen an
> Hasbro vermitteln.
>
> Da ich aber die Abläufe und Personen bei Hasbro gut kenne,
> habe ich natürlich ein besseres Standing und kann mehr für
> die Autoren herausholen!

Und deswegen bevorzugt Hasbro dich? Ne, is klar.

Und bei anderen Agenturen bekommen die Autoren noch weniger? 60% von 3% vom Großhandelspreis ist wieviel?


> ronald hofstätter
>
> ps: Zusammenarbeiten ist besser als Spalten

Dann erzähl doch mal, weshalb der Autor, den Vertragstext zu seinem Spiel nicht zu Gesicht bekommt, den du als sein angeblicher Interessenvertreter für ihn mit Hasbro abschließt!

Oder könnte solch ein Ersuchen einen Keil zwischen dem Autor und der Agentur seines Vertauens treiben?


Gruß, Günter

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conker
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RE: Anfrage bei Firmen

Beitragvon conker » 19. Mai 2008, 18:46

Nun ich habe mich auch schon telefonisch durch die einzelnen Firmen hindurchgekämpft und habe von einen sehr freundlichen Menschen ein paar kleinere Verlags adressen gekriegt die in Deutschland ihren Sitz haben. Diese klein Verlage haben sich zum teil auch speziel auf Militärspiele eingerichtet.

Es ist schwieriger als ich anfangs gedacht habe aber weil ich soviel in das spiel investiert habe (liebe, Zeit, Geld) werde ich dafür kämpfen.

Ich bin erfreut das daraus eine Diskussion entsteht was mich weiter bringt,

Mfg.

Julian

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Reinhard Staupe
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Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Reinhard Staupe » 29. Mai 2008, 13:19

Günter Cornett schrieb:

> M.W. (ich habe da keine Hintergrundinformationen) wurde die Idee(!) von Speed (R.Staupe, Adlung) mal von einem - jetzt nicht mehr existierenden - größeren Verlag übernommen, ohne dass Adlung etwas dagegen tun konte. Ganz einfach weil die Schöpfungshöhe des - sehr erfolgreichen - Spiels zu gering ist. Ist eben sehr simpel.
Das Spiel war aber bereits auf dem Markt und sehr erfolgreich.


Hallo Günter!

Um mal ein wenig konkreter zu werden. Der andere Verlag wollte eine (Unter)Lizenz für Speed, bekam sie nicht - und veröffentlichte dann einfach kurzerhand ein recht ähnliches Spiel (kein Plagiat), das die Grundidee zwar aufgriff, aber im Detail verschieden war. Nicht die feine englische Art...
Um es anders zu formulieren: Speed flutscht im Affenzahn und macht Spaß, das andere Spiel funktionierte lediglich einigermaßen, ohne den besonderen Speed-Funken zu haben.

Da, wie schon erwähnt wurde, reine Ideen an sich nicht schützbar sind, bleibt die Frage, ob das andere Spiel genügend verschieden war. Diese Frage könnte wirklich nur ein höchstrichterliches Urteil beantworten. Dazu kam es glücklicherweise nicht. Der andere Verlag ging konkurs, und mit juristischen Auseinandersetzungen ist ohnehin niemandem gedient, lag und liegt nicht in meinem Interesse und dazu sollte es auch nicht und niemals kommen.
Wobei das mit der schöpferischen Höhe übrigens auch kein Maßstab sein kann (und das sollten wir Autoren auch nicht so leichthin irgendwo schreiben!!). Jedes Spiel, und sei es noch so komplex und schöpfungshoch, ist im rein juristischen Sinn, mit genügend Veränderungen angreifbar. Und gerade die einfachen Ideen, die etwas wunderbar neu auf den Punkt bringen (wie z.B. auch Dein schönes Kahuna), stellen häufig das eigentliche Kapital der Verlage (und der Autoren) dar!

Für uns alle kann es nur ein Ziel geben: dass unsere Ideen respektiert und nicht abgekupfert werden (von 1-zu-1-Kopien mal ganz zu schweigen) und dass die Verlage sauber miteinander umgehen. Ein Verantwortlicher des damals in Konkurs gegangenen Verlages hat sich übrigens hinterher persönlich bei mir entschuldigt. Ist unglücklich aus dem Ruder gelaufen.

Abschließend noch zur Ausgangsfrage von conker. Dass ein Verlag eine unveröffentlichte Idee eines Autors kopiert, ist eigentlich undenkbar (zumindest bei renommierten Verlagen). Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt. Also: keine Sorge!

Viele Grüße,
Reinhard

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Günter Cornett

Re: Anfrage bei Firmen

Beitragvon Günter Cornett » 30. Mai 2008, 02:30

Reinhard Staupe schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
>
> > M.W. (ich habe da keine Hintergrundinformationen) wurde die
> > Idee(!) von Speed (R.Staupe, Adlung) mal von einem - jetzt
> > nicht mehr existierenden - größeren Verlag übernommen, ohne
> > dass Adlung etwas dagegen tun konte. Ganz einfach weil die
> > Schöpfungshöhe des - sehr erfolgreichen - Spiels zu gering
> > ist. Ist eben sehr simpel.
> > Das Spiel war aber bereits auf dem Markt und sehr erfolgreich.
>
>
> Hallo Günter!
>
> Um mal ein wenig konkreter zu werden. Der andere Verlag
> wollte eine (Unter)Lizenz für Speed, bekam sie nicht - und
> veröffentlichte dann einfach kurzerhand ein recht ähnliches
> Spiel (kein Plagiat), das die Grundidee zwar aufgriff, aber
> im Detail verschieden war. Nicht die feine englische Art...
> Um es anders zu formulieren: Speed flutscht im Affenzahn und
> macht Spaß, das andere Spiel funktionierte lediglich
> einigermaßen, ohne den besonderen Speed-Funken zu haben.

Hallo Reinhard,

danke für die Infos und sorry - du hast recht - es ist zumindest nicht klug von mir eine solche Aussage zu einem Spiel zu machen, als wäre es Tatsache, wo es zunächst einmal nur meine Meinung ist und ich mich dabei nur etwas ungenau ausgedrückt habe. Betone ich am Anfang das Wort 'Idee' spreche ich danach fälschlich vom ganzen 'Spiel' - wo ich doch selbst Wert auf diese Unterscheidung lege.


> Da, wie schon erwähnt wurde, reine Ideen an sich nicht
> schützbar sind, bleibt die Frage, ob das andere Spiel
> genügend verschieden war. Diese Frage könnte wirklich nur ein
> höchstrichterliches Urteil beantworten. Dazu kam es
> glücklicherweise nicht. Der andere Verlag ging konkurs, und
> mit juristischen Auseinandersetzungen ist ohnehin niemandem
> gedient, lag und liegt nicht in meinem Interesse und dazu
> sollte es auch nicht und niemals kommen.

Jo, da hast du recht. Bisher werden solche Meinungsverschiedenheiten - so sie denn überhaupt vorkommen - doch vor allem außergerichtlich geklärt. Dass das auf Dauer so bleiben wird, bezweifle ich aber. Denn es stoßen unterschiedliche Rechtsvorstellungen (platt gesagt: Copyright, Spiel als Ware <> Urheberrecht, Spiel als Werk) aufeinander.


> Wobei das mit der schöpferischen Höhe übrigens auch kein
> Maßstab sein kann (und das sollten wir Autoren auch nicht so
> leichthin irgendwo schreiben!!). Jedes Spiel, und sei es noch

Ja, das war in der Tat etwas leichtfertig, da auch ungenau von mir verwendet.

> so komplex und schöpfungshoch, ist im rein juristischen Sinn,
> mit genügend Veränderungen angreifbar. Und gerade die
> einfachen Ideen, die etwas wunderbar neu auf den Punkt
> bringen (wie z.B. auch Dein schönes Kahuna), stellen häufig
> das eigentliche Kapital der Verlage (und der Autoren) dar!


Ja, die Grenzen sind fließend von 'sich von einem anderen Werk inspirieren lassen' über 'Elemente aus einem anderen Werk verwenden' zu 'ein anderes Werk bearbeiten' bzw. es plagiieren. Während ersteres ok ist und letzteres eine Urheberrechtsverletzung, kommt es beim Übernehmen von Elementen eben sehr auf den Einzelfall an.


> Für uns alle kann es nur ein Ziel geben: dass unsere Ideen
> respektiert und nicht abgekupfert werden (von 1-zu-1-Kopien
> mal ganz zu schweigen) und dass die Verlage sauber
> miteinander umgehen.

Ich finde die Verwendung des Begriffs 'Idee' sehr problematisch, weil bloße Ideen eben nicht schützbar sind, mit Spiel-'idee' aber mehr als ein bloßer Gedanke gemeint ist, sondern eben das fertige Werk.

Ich halte den Ehrenkodex - gegenüber Kollegen aber auch als Aspruch an seine eigenen Arbeit - natürlich für sehr wichtig, denke aber, dass das auf die Dauer nicht ausreicht, sondern dass wir uns schon auch Gedanken darüber machen müssen, wie es formaljuristisch aussieht, weil - vor allem durch die Internationalisierung - ganz andere Rechtsvorstellungen auf uns zukommen.

Ein Bewusstsein, dass Spiele Regel-Werke sind und grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, ist da genauso wichtig wie die Grenzen dieses Schutzes zu kennen.

Natürlich soll man die Arbeit der Kollegen unabhängig von formaljuristischen Bestimmungen respektieren und nicht etwa versuchen die Grenzen praktisch auszuloten. Aber man kann sich darauf nicht immer verlassen, insbesondere, wenn es auch ganz andere Rechtsvorstellungen gibt.

> Ein Verantwortlicher des damals in
> Konkurs gegangenen Verlages hat sich übrigens hinterher
> persönlich bei mir entschuldigt. Ist unglücklich aus dem
> Ruder gelaufen.
>
> Abschließend noch zur Ausgangsfrage von conker. Dass ein
> Verlag eine unveröffentlichte Idee eines Autors kopiert, ist
> eigentlich undenkbar (zumindest bei renommierten Verlagen).
> Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt.

Mir auch nicht. Und ich dir größere Gefahr besteht imho bei erfolgreichen veröffentlichten Werken. Aber:

> Also: keine
> Sorge!

DieHasbro-Whitecastle-Vertragsbedingungen machen mir Sorgen. In den USA kann man Spielmechanismen patentieren. Auch wenn Ronald anderes behauptet, bzw. dass das nicht gemeint sei: Der Vertrag gibt das Recht, Spielmechanismen zu patentieren aus der Hand des Spieleautors an der Verlag (und zwar auch für die Zeit nach Vertragsende).

Selbst wenn das von geringer praktischer Bedeutung sein sollte, zeigt das ein sehr befremdliches Rechtsverständnis, das Einzug hält in die 'heile Spielemacherwelt'.

Gruß, Günter


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