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reiner knizia hat verloren

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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Heinrich Glumpler

reiner knizia hat verloren

Beitragvon Heinrich Glumpler » 11. Juni 2008, 17:49

Hi,

ich wollte nur auf die News der spielbox hinweisen, da die Startseite von manchen ja nicht gelesen wird.

Grüße
Heinrich

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mateu
Brettspieler
Beiträge: 90

Re: reiner knizia hat verloren

Beitragvon mateu » 12. Juni 2008, 07:58

ups,

Ich zitiere:
"Schon in der öffentlichen mündlichen Verhandlung wurde ja ausdrücklich festgestellt, dass Spielideen keinen Urheberschutz genießen. Das hat sogar der Anwalt von Herrn Knizia auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters einräumen müssen. (...)
Ausdrücklich wurde festgestellt (im schriftlichen Urteil sogar fett hervorgehoben!), dass Spielideen als solche nicht schutzfähig sind." (www.spielen.at)

ich wundere mich, dass die Autorenschaft so ruhig frühstücken kann...
ich bin geschockt... oder verstehe ich hier etwas nicht?:- :-?/

grüße
Marco

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Günter Cornett

Re: reiner knizia hat verloren

Beitragvon Günter Cornett » 12. Juni 2008, 08:50

mateu schrieb:
>
> ups,
>
> Ich zitiere:
> "Schon in der öffentlichen mündlichen Verhandlung wurde ja
> ausdrücklich festgestellt, dass Spielideen keinen
> Urheberschutz genießen. Das hat sogar der Anwalt von Herrn
> Knizia auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters einräumen
> müssen. (...)
> Ausdrücklich wurde festgestellt (im schriftlichen Urteil
> sogar fett hervorgehoben!), dass Spielideen als solche nicht
> schutzfähig sind." (www.spielen.at)
>
> ich wundere mich, dass die Autorenschaft so ruhig frühstücken
> kann...
> ich bin geschockt... oder verstehe ich hier etwas nicht?:-
> :-?/

Ohne Vorliegen des Urteils ist nicht klar, was damit gemeint ist.
Idee, Grundgedanke, Regelwerk - sehr Unterschiedliches kann mit 'Spielidee' gemeint sein. Da das Urteil 18 Seiten lang ist, wird es wohl recht genau auf die einzelnen Spiele eingehen - was wohl kaum nötig wäre, wenn es gar kein Urheberrechtsschutz auf Spiele gäbe.

Bis zum Vorliegen des kompletten Geichtsurteils empfehle ich hierzu meinen Artikel vom 7. Mai. 08: [b]Urheberrecht von Spielen: 3 Gerichtsurteile[/b] auf der
http://www.spieleautorenseite.de/

Kritische Kommentare, insbesondere von Autoren, Verlagsvertretern und juristisch bewanderten Lesern, sind ausdrücklich erwünscht.

Gruß, Günter

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peer

Re: reiner knizia hat verloren

Beitragvon peer » 12. Juni 2008, 09:12

Hi,
wie kommt man denn an so ein Urteil ran? Mich würd die genaue Begründung schon interessieren!
ciao
peer

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rogo
Kennerspieler
Beiträge: 100

gut so

Beitragvon rogo » 12. Juni 2008, 09:32

Hallo,
ich freu mich über das Urteil und hoffe, dass somit auch in Zukunft keine Abmahnwelle im Spielebereich Einzug hält.
Die genaue Begründung müssen wir natürlich noch abwarten, aber alle kleinen Autoren, Verleger sollten sich bewußt sein, dass das Urheberrecht zumeist von den Großen zum Abschrecken genutzt wird.
Wenn dies sogar bei einfachen Würfelmechanismen ginge, hätten wir ein dickes Problem.
Fröhliche Grüße
Roland

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Günter Cornett

Re: gut so

Beitragvon Günter Cornett » 12. Juni 2008, 10:11

rogo schrieb:
>
> Hallo,
> ich freu mich über das Urteil und hoffe, dass somit auch in
> Zukunft keine Abmahnwelle im Spielebereich Einzug hält.
> Die genaue Begründung müssen wir natürlich noch abwarten,
> aber alle kleinen Autoren, Verleger sollten sich bewußt sein,
> dass das Urheberrecht zumeist von den Großen zum Abschrecken
> genutzt wird.
> Wenn dies sogar bei einfachen Würfelmechanismen ginge, hätten
> wir ein dickes Problem.

Es ist z.B. ein wesentlicher Unterschied, ob es sich um einen einfachen WürfelMECHANISMUS handelt oder um ein komplettes Spiel.

Das Urheberrecht schützt tendenziell die Kleinen vor den Großen. Gäbe es kein Urheberrecht könnte nicht der Urheber sondern vor allem derjenige, der über die Marktmacht verfügt, mit den Werken Geld verdienen. Wolfgang Kramer und Klaus Teuber hätten sich nicht als Spieleautoren selbstständig machen können und hätten wesentlich weniger Zeit für die Spieleentwicklung. Daher schützt das Urheberrecht nicht nur die Urheber sondern nützt auch der Allgemeinheit.


Was konkret schützbar ist und was nicht, ist immer auch eine Frage des Einzelfalls. Von daher halte ich es nicht nur für reichlich unkollegial sondern auch für dumm, die juristische Niederlage eines Kollegen zu begrüßen, ohne Details zu kennen.

Gruß, Günter

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Andreas Last

Re: gut so

Beitragvon Andreas Last » 12. Juni 2008, 10:17

Also ich wäre mit solch einer Meinung vorsichtig, so lange nicht die konkrete Begründung vorliegt. Man könnte genauso gut laut aufschreien, was für ein Einschnitt in das Urheberrecht dieses Urteil sei. Tut aber keiner, weil die Fakten eben nicht klar sind. Genauso sollte man das Urteil auch (noch) nicht begrüßen, aus eben demselben Grund.

Die Auswirkungen sind eben noch unklar. Also warten wir lieber mal ab mit unseren Bewertungen, würde ich sagen.

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peer

Re: gut so

Beitragvon peer » 12. Juni 2008, 17:26

Hi,
Günter Cornett schrieb:
> Was konkret schützbar ist und was nicht, ist immer auch eine
> Frage des Einzelfalls. Von daher halte ich es nicht nur für
> reichlich unkollegial sondern auch für dumm, die juristische
> Niederlage eines Kollegen zu begrüßen, ohne Details zu kennen.

Naja, Rogo ist doch Roland Goslar oder? Die hatten mit den Tricky Tiles ja bereits dasselbe Problem. Insofern wundert mich diese Aussage nicht.

ciao
peer (verkauft schnell seine handgebastelten "Kürzer als Schnell" :-) )

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rogo
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Re: gut so

Beitragvon rogo » 12. Juni 2008, 21:14

Hallo Peer,
mir geht es darum zu sehen, dass das Urheberrecht 2 Seiten hat. Hier wurde schon oft rund um die Angst diskutiert, dass eine Idee von Verlagen geklaut wird. Ich halte diese Angst für unbegründet und kenne ausserdem keinen Fall, in dem das Urheberrecht, nachdem es vor Gericht hart auf hart kam, einem Spieleautor Schutz geboten hätte - lasse mich aber gerne belehren. Angst habe ich davor, dass in der Spielewelt Dinge Einzug halten, wie es sie z.B. in der Gentechnik gibt, mit der Patentierung kleinster altgedienter Bausteine.
Günters Argument, dass nur ganze Spiele geschützt seien, hilft dabei nicht wirklich, da ich zu jedem einzelnen Mechanismus, wenn gewünscht, sofort ein Spiel bauen kann, das nur aus diesem Mechanismus plus einfachster Wertung besteht.
Ich vermute mal, dass der Spielemarkt einfach zu unwichtig ist, als dass ein Dicker sich die Zeit nimmt, hier Schrecken zu verbreiten.
Aber vielleicht werden wir es noch erleben, dass ein Schlipsträger in Göttingen vorgedruckte Abmahnungen verteilt: Parkettierung mit Sechsecken, Quadraten, Dreiecken - Verwendung von 4-, 6-, 8-, 10-, 12-seitigen Würfeln zum Sammeln von Mehrlingen in 2, 3, 4, 5 Würfelrunden mit und ohne Zurücklegen etc. oder aktueller: Verwendung von 3, 5, 7 Meeplen, Scheiben, Karten zur Anzeige ausgewählter Aktionen mit 1, 2, 3- facher Nutzung mit und ohne Seitenzahlungen.
Am Ende bleibt die Frage, was dürfen Verlage, was dürfen Autoren.
Von mir aus dürfen sie alles, solange sie mich nicht langweilen.
Fröhliche Grüße
Roland

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Günter Cornett

Re: gut so

Beitragvon Günter Cornett » 12. Juni 2008, 22:51

rogo schrieb:
>
> Hallo Peer,
> mir geht es darum zu sehen, dass das Urheberrecht 2 Seiten

Zwei Seiten, jo das sehe ich auch so.
Dein Beitrag klingt nur verdammt einseitig. ;)

> hat. Hier wurde schon oft rund um die Angst diskutiert, dass
> eine Idee von Verlagen geklaut wird. Ich halte diese Angst
> für unbegründet und kenne ausserdem keinen Fall, in dem das
> Urheberrecht, nachdem es vor Gericht hart auf hart kam, einem
> Spieleautor Schutz geboten hätte -

Wie viele Fälle von gerichtlichen Auseinandersetzungen kennst du denn überhaupt?

> lasse mich aber gerne belehren.

Auf http://www.spieleautorenseite.de/ berichte ich von einem solchen Fall.

> Angst habe ich davor, dass in der Spielewelt Dinge
> Einzug halten, wie es sie z.B. in der Gentechnik gibt, mit
> der Patentierung kleinster altgedienter Bausteine.
> Günters Argument, dass nur ganze Spiele geschützt seien,
> hilft dabei nicht wirklich, da ich zu jedem einzelnen
> Mechanismus, wenn gewünscht, sofort ein Spiel bauen kann, das
> nur aus diesem Mechanismus plus einfachster Wertung besteht.

Schöpfungshöhe?

> Ich vermute mal, dass der Spielemarkt einfach zu unwichtig
> ist, als dass ein Dicker sich die Zeit nimmt, hier Schrecken
> zu verbreiten.

Ist ein bisschen naiv. Es geht aber nicht ums Schrecken verbreiten, sondern auch darum, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. So stoßen z.B. gerade im Zuge der Internationalisierung Urheberrecht und Patentierbarkeit von Spielmechanismen aufeinander (s. Whitecastle).


> Aber vielleicht werden wir es noch erleben, dass ein
> Schlipsträger in Göttingen vorgedruckte Abmahnungen verteilt:
> Parkettierung mit Sechsecken, Quadraten, Dreiecken -
> Verwendung von 4-, 6-, 8-, 10-, 12-seitigen Würfeln zum
> Sammeln von Mehrlingen in 2, 3, 4, 5 Würfelrunden mit und
> ohne Zurücklegen etc. oder aktueller: Verwendung von 3, 5, 7
> Meeplen, Scheiben, Karten zur Anzeige ausgewählter Aktionen
> mit 1, 2, 3- facher Nutzung mit und ohne Seitenzahlungen.

Wenn die Bundesrepublik der USA beitritt, kann dies durchaus passieren. ;)

Ansonsten versuchst du gerade, etwas Schrecken zu verbreiten, durch solche Schwarzmalerei.

> Am Ende bleibt die Frage, was dürfen Verlage, was dürfen
> Autoren.

Und deshalb sollte diese Frage am Anfang stehen. Jede Kleinigkeit schützen zu wollen, ist da genauso verkehrt wie alles freigeben. Wir leben davon, dass wir uns von anderen Werken inspirieren lassen, dass es kein Eigentum an Ideen gibt, aber auch, dass Werke urheberrechtlichen Schutz genießen.

> Von mir aus dürfen sie alles, solange sie mich nicht
> langweilen.

Würde es dich langweilen, wenn die Besucher der Messe deinen Messestand plünderten? :grin:

Sollten sie dabei singen, jodeln, Witze erzählen, ...?

Gruß, Günter

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peer

Re: gut so

Beitragvon peer » 13. Juni 2008, 08:38

Hi,
Günter Cornett schrieb:
> > Aber vielleicht werden wir es noch erleben, dass ein
> > Schlipsträger in Göttingen vorgedruckte Abmahnungen verteilt:
> > Parkettierung mit Sechsecken, Quadraten, Dreiecken -
> > Verwendung von 4-, 6-, 8-, 10-, 12-seitigen Würfeln zum
> > Sammeln von Mehrlingen in 2, 3, 4, 5 Würfelrunden mit und
> > ohne Zurücklegen etc. oder aktueller: Verwendung von 3, 5, 7
> > Meeplen, Scheiben, Karten zur Anzeige ausgewählter Aktionen
> > mit 1, 2, 3- facher Nutzung mit und ohne Seitenzahlungen.
>
> Wenn die Bundesrepublik der USA beitritt, kann dies durchaus
> passieren. ;)
>
> Ansonsten versuchst du gerade, etwas Schrecken zu verbreiten,
> durch solche Schwarzmalerei.

Speziell hierzu: In den USA ist die Patentierung von Spielemechanismen (siehe "tappen") sehr weit verbreitet. Der Spielmarkt wird von einem der größten Spielzeugkonzerne (Hasbro) beherrscht. Dennoch ist mir kein einziger Fall bekannt, wo ein derartiges Szenario gegriffen hätte. Selbst beim Tappen wars letztlich ein Sturm im Wasserglas, denn die Sammelkartenspiele konnten letztlich ja doch Tappen, wenn sies auch anders genannt haben.
Sicherlich hätte ein zu hartes Urheberschutzgesetz keine positive Wirkung, doch ein solches gibt es in dem Extrem ja nicht. Ein anderes Beispiel ist die Musikbranche. Da gibts auch ab und an Klagen von jemanden, weil er meint ein Hit klingt so ähnlich wie das selbst geschriebene Lied. Kam bislang nicht ein einziges Mal durch.

Tatsächlich wirft der Fall aber eine interessante Frage auf: Wann kann ein Autor für seine Arbeit Geld verlangen?
Ich werde versuchen mich in meinem nächsten Blogeintrag dem Thema zu nähern...

ciao
peer

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rogo
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Langeweile

Beitragvon rogo » 13. Juni 2008, 10:21

Hallo Günter,
vielleicht sollte ich Kastner auf Schmerzengeld verklagen: Er hat mich gelangweilt.
Gerade in der beworbenen Klassifizierung von Würfelspielen, bei den wahrscheinlichkeitstheoretischen Betrachtungen und bei der Beurteilung der Spiele fällt er weit hinter Knizias "Großes Buch der Würfelspiele" zurück, das man antiquarisch schön günstig erwerben kann.
Fröhliche grüße
Roland

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peer

Re: gut so

Beitragvon peer » 14. Juni 2008, 13:37

Hi,
Ich hab einen Blog-Eintrag über das Urteil gemacht (inkl. kleinem Ersteindruck):
www.spielbar.com

Der Eintrag ist recht lang, daher habe ich von allgemeineren Überlegungen der Marke "Wo hört die Idee auf, fängt das Spiel an?" Abstand genommen.

ciao
peer

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Heinrich Glumpler

Re: reiner knizia hat verloren

Beitragvon Heinrich Glumpler » 7. Juli 2008, 13:13

Hi,

...und das sagt die SAZ dazu: ...

(siehe die Meldung auf der Startseite - einfach links oben auf das "spielbox.de"-Logo klicken)

Grüße
Heinrich

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Günter Cornett

'SAZ-Erklärung' ... seufz

Beitragvon Günter Cornett » 7. Juli 2008, 14:34

Es ist ja schon schlimm genug, dass Funktionäre übereilte Erklärungen im Namen der SAZ verbreiten, ohne diese vorher mit den Mitglieder zu diskutieren.


Die Forderung nach Meinungsvielfalt dadurch zu erfüllen, dass die selben Personen innerhalb einer Woche zwei gegensätzliche Erklärungen im Namen der SAZ verbreiten, gibt diese Organisation der Lächerlicheit preis.
Geht's noch peinlicher?


Wie kommen solche Texte zustande? Gibt es im Vorstand oder im Verwaltungsrat denn niemanden, der überlegt, bevor er etwas schreibt?


Am 2.Juli schreiben Vorstand und Verwaltungsrat der Spieleautoren-Zunft e.V. im SAZ-Blog u.a.:

"Die schöpferische Leistung des Spieleautors in der Erarbeitung des Spielablaufs ist wie das Verfassen eines Romans oder einer Story für eine Bildergeschichte die Grundlage für die Illustration und die Bearbeitung durch die Redaktion bis ein veröffentlichtes Gesamtprojekt entsteht. Wie Romane oder Kurzgeschichten gehören Spiele zum Kulturgut und stellen ihrem geistigen Inhalt nach ein Werk der Kunst, Literatur und Wissenschaft im Sinne des Urheberrechts dar, so auch der ehemalige Direktor des Max-Planck-Instituts Prof. Dr. Schricker GRUR Int. 2004, 200.

Nach unserer Auffassung sind auch „kleinere“ Spiele ebenso wie kurze Gedichte und kleine Musikstücke nach dem Maßstab der „kleinen Münze“ urheberrechtlich geschützt."

Und jetzt heisst es in der Pressemitteilung, unterzeichnet von einem Mitglied eben des selben Vorstands und des selben Verwaltungsrates:

"Dazu – unter anderem – wurde einst das Urheberrecht geschaffen, das verhindert, dass die kommerzielle Nutzung von künstlerischen oder anderen geistigen Werken ohne Beteiligung des Schöpfers möglich ist. Dies gilt für alle schöpferischen Leistungen - mit einer Ausnahme: der Entwicklung neuer Gesellschaftsspiele! Spieleautoren droht, dass ihre oft jahrelange Arbeit an einem Spiel unhonoriert bleibt, weil diese Entwürfe jeder frei verwerten kann."

Es ist nicht richtig, dass diese 'Entwürfe' jeder frei verwerten kann. Warum wird das in vielen Punkten angreifbare Urteil eines Landgerichts von der SAZ quasi zum Grundsatzurteil hochstilisiert?


Sicher ist der urheberechtliche Schutz von Spielen umstritten, aber so einfach zu behaupten, es gebe ihn nicht, halte ich für ausgesprochen leichtsinnig. Das fordert die Urhebrrechtsverletzung geradezu heraus.

Gruß, Günter

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Günter Cornett

Re: 'SAZ-Erklärung' ... seufz

Beitragvon Günter Cornett » 7. Juli 2008, 14:41

Hier die Links:
http://spielblog.com/2008/07/das-urheberrecht-gilt-auch-fur-spiele/#more-6

Pressemitteilung: http://www.spielbox.de/pdf/SAZ_PI_0807-1.pdf

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Heinrich Glumpler

Re: 'SAZ-Erklärung' ... seufz

Beitragvon Heinrich Glumpler » 7. Juli 2008, 15:10

Hi,

ich hatte den Absatz...

Dies gilt für alle schöpferischen Leistungen - mit einer Ausnahme: der Entwicklung neuer Gesellschaftsspiele! Spieleautoren droht, dass ihre oft jahrelange Arbeit an einem Spiel unhonoriert bleibt, weil diese Entwürfe jeder frei verwerten kann

...eigentlich so verstanden, dass das Urteil hier angeprangert wird. Darauf schien mir das Ausrufezeichen hinzudeuten.

Nach deinem Beitrag bin ich (wieder mal :grin:) ziemlich unsicher, wie ich die Stellungnahme der SAZ werten soll.

Grüße
Heinrich

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Günter Cornett

Re: 'SAZ-Erklärung' ... seufz

Beitragvon Günter Cornett » 7. Juli 2008, 15:34

Heinrich Glumpler schrieb:
>
> Hi,
>
> ich hatte den Absatz...
>
> Dies gilt für alle schöpferischen Leistungen - mit einer
> Ausnahme: der Entwicklung neuer Gesellschaftsspiele!
> Spieleautoren droht, dass ihre oft jahrelange Arbeit an einem
> Spiel unhonoriert bleibt, weil diese Entwürfe jeder frei
> verwerten kann
>
> ...eigentlich so verstanden, dass das Urteil hier
> angeprangert wird. Darauf schien mir das Ausrufezeichen
> hinzudeuten.

Mein Verständnis: im http://spielblog.com/2008/07/das-urheberrecht-gilt-auch-fur-spiele/#more-6 wird das urteil angegriffen, es stünde im Widerspruch zur Rechtslage:
"Das LG Mannheim hat diesen konkretisierten Spielablauf mit einer abstrakten, noch nicht konkretisierten Idee verwechselt und zum Schutz der Freiheit abstrakter Ideen einen Schutz für die Spielmechanismen abgelehnt."

In der PM dient das Urteil als Beleg für eine Rechtslage, die besagt, dass es keinen Urheberechtsschutz auf Spiele gibt. Rechtsschutz gebe es nur aufgrund der zwischen Verlagen und Autoren geübten Praxis, nicht aber juristisch:

"Das liegt unter anderem daran, dass die prekäre Situation für Spieleautoren nur in der Theorie besteht, denn
innerhalb der Branche – zumindest bei allen renommierten Verlagen – gilt es als unbestreitbar, dass Veröffentlichungen von Autorenspielen eine Einräumung von Nutzungsrechten durch den Spieleautor voraussetzen. Dieser Ehrenkodex sollte aber auch auf eine rechtliche Basis gestellt werden, um auch "Schwarzen Schafen" die Möglichkeit zu nehmen, sich der geistigen Leistungen anderer zu bedienen."

Das ist eine völlig andere Bewertung des Urteils und der gegenwärtigen Rechtslage.

Übereinstimmung herrscht nur darin, dass Spiele nach Ansicht 'der SAZ' urheberrechtlich schützenswert sind.

Aber, wer weiß, vielleicht kommt ja noch eine dritte Erklärung ... :seufz:

> Nach deinem Beitrag bin ich (wieder mal :grin:) ziemlich
> unsicher, wie ich die Stellungnahme der SAZ werten soll.

Tja, was soll ich dazu sagen?


Mich würde interessieren, mit dem wem die Verfasser kurz vorher über den Fall diskutiert hatten, bevor sie die PM schrieben ...


Gruß, Günter

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Bernhard
Spielkamerad
Beiträge: 42

Re: reiner knizia hat verloren

Beitragvon Bernhard » 7. Juli 2008, 22:42

Hallo peer

das Urteil ist z.B. unter http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10326

zu finden.

Gruß
Bernhard


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