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Schutz des Namens

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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martin.r.m
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Schutz des Namens

Beitragvon martin.r.m » 17. April 2012, 18:21

Hallo,

schützt man bei Spielen den Namen im HABM als Marke oder ist das Urheberrecht ausreichend ?

martin

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akademiker
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Re: Schutz des Namens

Beitragvon akademiker » 18. April 2012, 13:39

hi Martin,

Urheberrecht und Schutz einer Wortmarke sind grundsätzlich zwei paar Schuhe. Du bist Urheber eines Spiels bzw. einer Spielidee (die Grenze ist nicht immer klar zu ziehen), oder Du bist Inhaber eines Markenrechts zu einer Wortmarke, was aber nicht ausschliesst, dass Deine Spielidee in einem Spiel mit anderem Namen erscheint.

Beispiel: das viel zitierte Memory: Nur Ravensburger darf als Inhaber der Wortmarke das Spiel so nennen, aber es gibt unzählige "Memo" - Varianten auf dem Spielemarkt.

Gruss, Jens
www.spiele-akademie.de

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Gedschi
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Re: Schutz des Namens

Beitragvon Gedschi » 6. Mai 2012, 15:48

Hallo, ich habe eine Frage dazu, weil ich die Rechtslage auch nach stundenlanger Internetrecherche nicht checke:(

- also ich kann mir den Namen eines Spiels sichern lassen, das hab ich verstanden.
- hab ich das richtig verstanden, dass man sich die "Spielidee" oder wie auch immer man das jetzt nennen soll, NICHT schützen lassen kann? (Ich meine damit nicht die Idee des "Settings", also die Hintergrundstory oder so, sondern den ganzen logischen Kram - wer muss wann was würfeln, was darf er dann machen etc.)
- heißt das, jeder könnte eine, sagen wir mal, Siedler von Catan-Kopie herstellen und verkaufen, wenn er einfach das ganze "Marskolonie" nennt, die Siedlungen "Marskolonien" und den Lehm "Marsmatsch"? Dann wundert mich, dass es solche Kopien nicht häufiger gibt, vor allem bei teuren Spielen...
- heißt das auch, der einzige "Schutz" vor einer Kopie besteht darin, das Spiel so schnell so populär zu machen, dass alle unbedingt das Original haben wollen?
(Nicht dass ihr denkt, ich will was kopieren. Ich entwickle grade was und wüsste einfach gerne über die Rechtslage bescheid;)
- und zum Schluss noch eine Frage für Rechts-Profis ;)
Angenommen, ein Brettspiel simuliert etwas, was nicht einfach austauschbar ist, sagen wir Tennis oder Tango. Dürfte das jemand kopieren? Also die spielinternen Regeln (wer würfelt wann was...) + das Setting "Tennis" oder "Tango"?
Bin gespannt, ob mir jemand hier weiterhelfen kann :)

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martin.r.m
Brettspieler
Beiträge: 55

Re: Schutz des Namens

Beitragvon martin.r.m » 6. Mai 2012, 18:02

Als Author eines Spieles hast du ein Urheberrecht. Das ist wie bei Musik oder Büchern. Du kannst dann, wenn du genügend Beweise hast, gegen jemanden vorgehen der dein Werk kopiert hat.
Bei ähnlichen Werken ist es problematisch und hängt wohl vom Richter ab. Der Vorteil ist, das sein Werk geschützt ist ohne das du etwas zahlen oder eintragen lassen musst.
Der schwache Schutz ist allerdings auch Vorteilhaft, da es nicht ein "Patent" auf das verwenden von "2 Würfeln" oder den Farben "Rot, Grün & Blau" als Spielfigur gibt. Niemand könnte ein Spiel veröffentlichen ohne vorher 1000 Patente zu prüfen ob er gegend irgendeinen Bestandteil verstößt.
Das mit dem Namen ist mir allerdings noch nicht klar. Kann ich ein Spiel unter dem Namen "Rasselbande" o.Ä. veröffentlichen ohne eine Schutzmarke zu erwerben und jeder kann den Namen später nutzen oder kann ich gegen die Nutzung Einspruch erheben? Wie ist das Buch oder Musiktiteln ? Darf ich "Mein Kampf" schreiben und veröffentlichen oder kollidiere ich da mit einem Werk eines anderen Authors (ist natürlich nur ein Beispiel)

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peer

Re: Schutz des Namens

Beitragvon peer » 7. Mai 2012, 10:11

Hi,
das Spiel ist -wie richtig geschrieben - über das Urheberrecht geschützt. Wie gut dieser Schutz ist, hängt dabei vom Einzelfall ab, als Faustregel sind komplexere Spiele wohl besser geschützt als einfache (genauer habe ich mich u.a. hier: http://www.spielbar.com/wordpress/2011/10/09/2411 und hier http://www.spielbar.com/wordpress/2008/06/14/316 mit der Sachlage beschäftigt. Unbedingt auch die Kommentare beachten!)

Ob ein Name geschützt wird, ist verlagsabhängig. Clever ist das benutzen eines Namens sicherlich nicht. Es gabe bereits einige Fälle von doppelten Namen, so musste Franjos sein Spiel "Online" in "Offline" umbennen, weil Hasbro sich den Namen hat schützen lassen. Jumbos "Netzwerk" war geschützt, erlaubten Perlhuhn aber den viel älteren (aber ungeschützten) Namen "Netzwerk" beizubehalten.
Mit anderen Worten: Der Name fällt (glücklicherweise) nicht unter das Urheberrecht, sondern unter das Markenrecht und muss eingetragen werden. Dabei wird der Name i.A. in einem bestimmten Bereich (Hier: Brettspiele) eingestellt. Einige Namen dürfen generell nicht ohne Erlaubnis verwendet werden (wie Coca Cola). So war "Die Siedler" für Computerspiele geschützt und das Siedler-Computerspiel erschien als "Catan". "Die Siedler von catan" wiederrum ist ein geschützter Name (wobei ich nicht weiß, wie weit dieser Schutz jetzt geht).

ciao
peer

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Gedschi
Spielkind
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Re: Schutz des Namens

Beitragvon Gedschi » 7. Mai 2012, 13:04

Wow, danke für die superschnelle und informative Rückmeldung von euch beiden und für die Links!! :)

Weiß jemand, wie teuer der Schutz von Namensrechten ist und ob man jeden einzelnen Begriff im Spiel extra schützen müsste (Spieltitel, Name der Spielfiguren, der Runden, des Bretts etc.)?

Wenn ich das richtig sehe, weiß aber keiner so richtig, wie das mit dem Schutz von Spielregeln über das Urheberrecht aussieht, weil auch die Einzelfallgerichtsurteile nicht so richtig eindeutig sind?
Und wer ist überhaupt der Geschädigt(st)e? Der Autor oder der Verlag?

Also nochmal angenommen, ich bastle eine Tango-Simulation namens "Opernball" mit einem Spielbrett, auf dem sich mehrere Pärchen mit bestimmten Tangoschritten bewegen müssen ohne sich anzurempeln und dann würfeln, ob sie Schrittfehler machen - kann das ein anderer unter dem Namen "Tangofieber" mit einem anderen Design, aber gleichen Regeln veröffentlichen? Oder muss er mindestens Walzerschritte statt Tangoschritte verwenden?

(Die Idee darf gerne jemand klauen, ist mir auf die Schnelle halt so eingefallen :-D )

Ich hoffe, ich nerve euch nicht mit meinen Nachfragen - denke, dass meine Fragen eigentlich für viele interessant sein müssten ;)

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Andreas.Pelikan
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Beiträge: 121

Re: Schutz des Namens

Beitragvon Andreas.Pelikan » 7. Mai 2012, 14:29

Bevor hier jemand auf die Idee kommt, selber eine Marke einzutragen, bevor er ein Spiel einem Verlag anbietet: ein erfolgreiches Verfahren kostet vierstellige Euro-Beträge (gestaffelt nach Gültigkeitsbereich: Deutschland/Europa/Weltweit), alle paar Jahre werden Gebühren zur Verlängerung fällig. Kaum ein Verlag wird bereit sein, Dir diese Kosten abzugelten, nur um zusätzlich noch auf einen bestimmten Titel für das Spiel festgelegt zu sein.

In den SEHR, SEHR selten Fällen, wo das für einen Autor Sinn machen könnte, geht es mit einer Unternehmensgründung einher, und da ist jeder Rat in einem Forum zu billig.

martin.r.m schrieb:
> Das mit dem Namen ist mir allerdings noch nicht klar. Kann
> ich ein Spiel unter dem Namen "Rasselbande" o.Ä.
> veröffentlichen ohne eine Schutzmarke zu erwerben und jeder
> kann den Namen später nutzen oder kann ich gegen die Nutzung
> Einspruch erheben?
Im konkreten Fall würdest Du möglicherweise Probleme mit Selecta bekommen (Marke ist bereits eingetragen). Aber wenn das Spiel "Quargelkäse" heisst, dann ja, jeder kann den Namen verwenden, wenn Du ihn nicht markenrechtlich schützt. Wie Peer am Beispiel "Netzwerk" angemerkt hat, müsstest Du sogar aufpassen, dass niemand anderer die Marke einträgt (d.h. Anträge beeinspruchen!), andernfalls könnte eine Unterlassungsklage drohen (Jumbo wollte sich im konkreten Fall nur gegen neue Titel schützen, und nicht das Perlhuhn-Spiel verdrängen).

> Wie ist das Buch oder Musiktiteln ? Darf
> ich "Mein Kampf" schreiben und veröffentlichen oder
> kollidiere ich da mit einem Werk eines anderen Authors (ist
> natürlich nur ein Beispiel)
Schlechtes Beispie. Verdammt schlechtes Beispiel.

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Christian Hildenbrand

RE: Schutz des Namens

Beitragvon Christian Hildenbrand » 7. Mai 2012, 14:47

Hallo zusammen,

hier wird mit so viel Halbwissen um sich geworfen, dass einem schon fast schwindelig wird. ;-)

Als allererstes:
Eine wirklich gesicherte Aussage bekommt man nur bei einem Experten, sprich bei jemandem vom Fach, der sich mit dem ganzen hier auskennt. Spontan würde ich sagen, ist das der beste Zeitpunkt, einfach mal bei der SAZ anzuklopfen, in der es diese Experten auch gibt (zumindest einer fällt mir da ein).

Ansonsten rate ich jedem Autor dringendst davon ab, einen Namen einer seiner Spielideen markenrechtlich zu schützen. Hierfür gibt es zwei nennenswerte Gründe:

1. Eine Markenanmeldung bringt nix, wenn man die Marke dann letztlich nicht auch nutzt. Ansonsten ist es ein leichtes für jemand anderen, irgendwann einmal anzuklopfen und selbst eine Marke anzumelden (mein Wissensstand!).
Abgesehen davon kostet eine Markenanmeldung zumindest für Deutschland nicht den von Andreas in den Raum gestellten 4-stelligen Betrag, sondern nur einen 3-stelligen. Dennoch eine Menge, weswegen auch ein Verlag nicht pauschal jeden Titel mit einem Markenschutz versieht.

2. Nur weil ein Prototyp oder ein Spielevorschlag einen bestimmten Namen trägt, ist das noch lange keine Garantie, dass ein Verlag ebendiesen Namen übernimmt. Ein Verlag behält sich vor, den Titel und das Thema zu wählen, das er als geeignet für das Spiel und - viel wichtiger - für den Spielemarkt sieht. Der Verlag trägt am Ende das komplette finanzielle und wirtschaftliche Risiko, wenn es zu einer Veröffentlichung kommt.
Selbstverständlich ist auch ein Verlag offen für die Titelvorschläge des Autors. Und im Idealfall sind nachher auch alle damit glücklich. Aber bei einer Veröffentlchung hat der Verlag letztenendes das finale Wort. (Klingt nun härter als es ist, denn ich kann mich nicht erinnern, einmal einen Titel auf ein Spiel gesetzt zu haben, mit dem es den großen Streit mit dem Autor gab. ;-))

Aber zurück zu dem Punkt "Als allererstes": Fragt am besten an der Stelle nach, die sich fachlich damit auskennt. Ein Redakteur macht im Zweifelsfall auch nix anders verlagsintern. ;-)

Namentlich ungeschützte Grüße

Christian

Redaktion
AMIGO Spiel+Freizeit GmbH

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s-e-b-a-s-t-i-a-n
Brettspieler
Beiträge: 93

Re: Schutz des Namens

Beitragvon s-e-b-a-s-t-i-a-n » 8. Mai 2012, 23:22

Hallo,

mehr Informationen und eine Übersicht über ausgewählte Urteile zum Thema finden Interessierte auch unter http://zuspieler.de/recht-kompliziert. Unter http://zuspieler.de/spiele-als-stiefkinder-des-urheberrechts/ gibt es einen Artikel von Stefan Risthaus über das Thema.

Grüße
Sebastian


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