Beitragvon Weltherrscher » 14. Mai 2012, 16:54
peer schrieb:
>
> Hi,
>
> leider zeigst du immer mehr, dass du keine Ahnung hast. Das
> es Klagen gab, sagt ja nichts aus. Alle waren ja erfolglos -
> Sorgen müsste man sich machen, wenn eine erfolgreich gewesen
> wäre.
>
Der Punkt war doch, das J.K. Rowling mit ähnlich dürftiger Ausgangslage gegen andere Bücher vorgegangen ist, und in manchen Staaten damit recht bekam. Sie profitiert einerseits von der Kultur in dem sie die Einflüsse zu einem eigenen Werk zusammenfasst, auf der anderen Seite gesteht sie das anderen Künstlern scheinbar nicht zu. Und bekommt dann auch noch Recht.
Ich finde das sagt eine ganze Menge aus, vermutlich waren alle diese Klagen überflüssig, sowohl ihre, als auch die der anderen. Neil Geimann der dazu befragt wurde, warum er gegen Rowling keine Klage führt, hat treffend die Gründe dafür ausgeführt, J.K. Rowling könnte von dieser Einstellung viel lernen, und es täte dem Urheberrecht gut,wenn es in dieses Richtung höhere Hürden gäbe.
> Das Urheberrecht schützt komplette Werke als Ganzes. Einzelne
> Teile darfst du verwenden, dass ist ausdrücklich (!) erlaubt.
> Knifflig ist immer die Grenze zu finden und daher sind solche
> Urteile immer Einzelfallentscheidungen.
>
Wie bei dem von Dir im anderen Thread angeführte Buch, wo Du der Ansicht warst, dass das ein klarer Fall ist. Obwohl soweit ich weiß noch nicht mal eine Klage folgte.
> Leider sind es genau solche Posts wie von dir, die jede
> sachliche Diskussion verhindern - Irgendwelche bösen
> Szenarios hervorheben und "Die böse Musikindustrie" schreien,
> aber -wie man deutlich sieht - nur wissen, was die obersten
> drei Links von Google ausspuckt. Sorry, aber da vergeht mir
> echt die Lust, den Rest der Diskussion auch noch zu lesen.
Diese Szenarios sind faktisch eben möglich, und kein Einzelfall, wenn man ein Gesetz böswillig ausnutzen kann,dann stimmt was mit dem Gesetz nicht.
Ich benutze durchaus auch andere Quellen, es ist nur ungleich schwerer die digital zugänglich zu machen. Immerhin liefere ich Belege für meine Auslegungen, mir das dann vorzuwerfen finde ich albern. Wäre das Urheberrecht anders, könnte ich vielleicht sogar digital auf andere Quellen zugreifen und diese anführen, aber hier beißt sich wohl offensichtlich die Katze in den Schwanz.
Das erinnert mich an einer Diskussion wo mir jemand vorwarf, der Online Duden wäre keine anerkannte Quelle,nur weil er eben online war.
>
> Die Kernfrage ist doch erst einmal: Soll ein Urheber a)
> entscheiden dürfen, was mit seinem Werk geschieht und b)
> dafür ggf. entlohnt werden?
>
> ciao
> peer
Die Frage ist auch, wo sind die Schranken, wird der Urheber momentan wirklich vom Urheberrecht ausreichend geschützt,oder nicht doch eher der Verwerter?
Außerdem ist eine absolute Kontrolle über das eigene Werk sowieso nicht möglich, sobald man es öffentlich macht, gibt man einen Teil der Kontrolle ab, ob man nun will oder nicht. Und nur in den seltensten Fälle kann man zur Verantwortung gezogen werden,wenn jemand mit oder wegen des eigenen Werkes Mist baut. Das ist die andere Seite der Medaille.