Niki hat geschrieben:Den Fall habe ich einfach etwas anders eingeschätzt. Ist es wirklich eine kommerzielle Nutzung, wenn ich den Prototyp Verlagen vorstelle? Das Material soll ja nur als "Beispiel" dienen.
Imho ja, da es sich ja um die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung handelt. Du möchtest ja, dass der Verlag genau dein Spiel nimmt und das macht er nicht zuletzt, weil dein Prototyp eine gewisse Anmutung hat ;-)
Niki hat geschrieben:Ich kann mir das gerade schwer vorstellen und nehme einmal ein Beispiel aus einem anderen Bereich.
Ich möchte eine Werbekampanie machen und Photoshoppe mir ein paar Beispiele aus Internetbildchen zusammen um dem "Kunden" zu vermitteln, wie ich mir die ganze Sache vorgestellt habe.
Ist es wirklich untersagt für diesen Fall Bilder zu verwenden - die ja nur zur Verdeutlichung dienen (also als PPP)?
Naja, eigentlich ein noch schwierigeres Beispiel: Du nutzt Bilder, die dir nicht gehören, um etwas zu verkaufen. Da würde ich rein technisch schon von einer glasklaren Urheberrechtsverletzung sprechen.
Nur gilt hier wahrscheinlich der klassische Satz: Wo kein Kläger, da kein Richter … Will sagen, wenn ihr unter euch klar habt, dass das Beispiele sind etc. pp. und die Bilder nicht veröffentlicht werden etc. pp. wird es auch nicht zu Problemen kommen, aber im Grundsatz gilt immer das Urheberrecht.
Niki hat geschrieben:Oder um nochmal ganz blöd zu fragen: Ich stelle jemanden ein "Mini-Tischtennis" vor. Dann darf ich weder gekaufte Tischtennisbälle noch Schläger verwenden? Ich darf in einem Prototyp keinen gekauften Würfel verwenden. Oder ich darf keine Karten überkleben oder ein Spielbrett nehmen, Felder überkleben um meinen Prototypen zu basteln? Oder ich kaufe mir eine handvoll Schleichtiere um einen Prototypen zu basteln (wäre das erlaubt)?
Das ist wiederum gestattet. Hier kann ich allerdings keine rechtliche Grundlage sagen, aber ein Beispiel aus meiner Erfahrung nennen: Ein Händler auf meiner Convention verkaufte unter anderem Geldbörsen, die er aus alten Katalogen, Flyern etc. nähte (sehr geil, btw!!). Da es sich um Einzelstücke handelt, ist es ihm erlaubt, diese zu fertigen (vor allem, da er es nicht industriell betreibt), er darf aber wiederum nicht diese, z. B. X-Files oder Simpsons oder Marvel XYZ-Börsen im Internet anpreisen, da er dann auch oder vor allem mit der entsprechenden Marke wirbt und dazu hat er nicht die entsprechenden Vermarktungsrechte.