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Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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Martin S

Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Martin S » 18. Februar 2004, 12:59

Hallo

Ich spiele mit dem Gedanken ein entwickeltes spiel von mir selbst auf dem Markt zu bringen.
Nun meine Frage . Da ich die Grafik des Spieles selbst gestallte würde mich interessieren ob man mitgelieferte fertige Texturen , Objekte , Clipart ,3D Objekten von PC Programmen wie zb Corel Draw, Gartengestaltungsprogrammen (Bäume , Pflanzen ) beim gestallten des eigenen Spieles verwenden darf. Oder sind diese Objekte geschützt man darf sie gar nicht verwenden. Was muss man beachten .

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Immanuel

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Immanuel » 18. Februar 2004, 13:21

Also Clip-Arts sind auf jeden Fall geschützt, was kommerzielle Verwendung angeht - wie eigentlich alles, was sich in irgend einer Form in den Fängen von Bill Gates befindet.
Vermutlich verhält es sich mitObjekten aus Corel Draw genauso.
Allerdings dürfte es keine Probleme geben, wenn Du eine eigene Zeichnung - und sei sie noch so einfach - mit CorelDraw o.ä. aufpolierst, denn dazu sind die Programme schließlich da.
Ich könnte mir vorstellen, dass im Zweifel entscheidend ist, welchen Anteil am Endprodukt (Graphik) Deine eigene Vorgabe ist und wie viel Du von vorgefertigten Objekten übernommen hast.

Ohne juristische Gewähr grüßt
Immanuel

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Udo Greppmaier

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Udo Greppmaier » 18. Februar 2004, 13:39


Hi Martin,

ich persönlich gehe davon aus, daß die mitgelieferten Cliparts frei verfügbar sind, auch für kommerzielle Nutzung. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen und mal genau im Handbuch oder auf den Seiten des Herstellers schauen.

Grüßle,

Udo

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Sarah Hueber

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Sarah Hueber » 18. Februar 2004, 17:41

Hallo,

ich denke da ähnlich wie Udo: Wenn man die zugehörige Software legal gekauft hat, ist es normalerweise alles frei zur Verwendung. Bei Corel darf ich ja z. B. auch die Schriften verwenden wie ich mag, also auch für kommerzielle Sachen. Ausnahme: Studenten- und Lehrerlizenzen, wie es sie für die meisten Sachen heute gibt - das ist nur für private und Studienzwecke erlaubt, weil man die Software ja billig bekommen hat dafür.

VG, Sarah

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Yvonne Onischke

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Yvonne Onischke » 19. Februar 2004, 06:42

Hallo Martin
(und hallo Ihr alle),

ich bin heute das erste Mal auf diesen Seiten (weil ich sie gerade
erst durch "Schmidtspiele" mitgeteilt bekam).

Da ich Grafikerin und Künstlerin bin, kann ich Dir zum Copyright
und den Nutzungsrechten ganz genaues sagen.

Die Cliparts und lizensierten Grafiken etc. die sich bei jedem
Grafikprogramm, Bildbearbeitungsprogramm etc. auf den CDs
befinden, dienen immer nur zu privaten Zwecken (Corel , Freehand,
Photoshop usw.).

Das heisst genau, das Du sie für Deinen Privatgebrauch zum
gestalten von lustigen Stammtisch-T-Shirts, Spaß-Visitenkarten,
Hochzeitszeitungen usw. benutzen darfst, jedoch bei gewerblicher
Nutzung (sobald Du also mit Deinem Spiel, Plakat, T-Shirt etc. Geld
verdienen willst) ist eine schriftliche Vereinbahrung mit der meißt
amerikanischen Herstellerfirma zu vereinbahren (kostet also
nochmal was extra).

Wenn Du jedoch sehr geübt im Umgang mit Retusche- und
Bildbearbeitungstechniken bist, kannst Du solche Bilder ziemlich
stark verfremden - dabei muß jedoch das Original total unkenntlich
gemacht werden, so das Deine eigene künstlerische Freiheit
darin zum Ausdruck kommt...
Zum Beispiel bei Photoshop kann man mit den Filtertechniken
sehr viel erreichen (Aquarell, Pastell, Relief etc.).

Das machen die großen Tageszeitungen wie z.B. Berliner Morgenpost
bei vielen Infografiken genauso (hab da mal gearbeitet ;-))

So, ich hoffe Dir damit geholfen zu haben und stöbere jetzt noch
ein paar andere Einträge durch.
Dieser Autoren-Zusammenschluß hier gefällt mir übr. super, denn
letztes Jahr im Mai ist es mir nun auch "passiert" - ich habe ein
Spiel erfunden. Ist wahrscheinlich zu komplex, um verlegt zu
werden (ich liebe es umfangreich), aber vielleicht lässt es sich
noch vereinfachen. Denn zur Zeit beträgt die Spieldauer unlgaubliche
6-8 Stunden :-(( na ja, mal sehen -müsste mal von jemand anderem
probegespielt werden.

Bis bald und viele Grüße,
Yvonne

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Günter Cornett

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Günter Cornett » 19. Februar 2004, 18:22

Yvonne Onischke schrieb:
>
> Hallo Martin
> (und hallo Ihr alle),
>
> ich bin heute das erste Mal auf diesen Seiten (weil ich sie
> gerade erst durch "Schmidtspiele" mitgeteilt bekam).
>
> Da ich Grafikerin und Künstlerin bin, kann ich Dir zum
> Copyright
> und den Nutzungsrechten ganz genaues sagen.
>
> Die Cliparts und lizensierten Grafiken etc. die sich bei jedem
> Grafikprogramm, Bildbearbeitungsprogramm etc. auf den CDs
> befinden, dienen immer nur zu privaten Zwecken (Corel ,
> Freehand, Photoshop usw.).

Hallo Yvonne,
das ist nicht ganz richtig. Corel erlaubt die Verwendung von Cliparts unter bestimmten Bedingungen (Corel8 - eines dieser schlimmen Billig-Produkte für Doppel-Linkshänder):


COREL RICHTLINIEN ZUR NUTZUNG VON
CLIPART UND STOCK PHOTO IMAGES

Corel-Produkte enthalten zahlreiche Clipart- und fotografische Abbildungen (nachfolgend gemeinsam "Bilder"), die im Eigentum von Corel stehen oder von Dritten lizenziert worden sind. Als Nutzer von Corel-Produkten steht es Ihnen frei, nach eigenem Ermessen die Bilder zu nutzen, zu verändern und zu veröffentlichen, vorausgesetzt, daß sie sich an die nachstehend aufgeführten Beschränkungen halten. [...]

A. SIE DÜRFEN, vorbehaltlich nachstehend aufgeführter Beschränkungen:
1. Bilder in Ihre eigenen Originalwerke integrieren und Ihre Werke in sämtlichen Medien veröffentlichen, anzeigen und verteilen, vorausgesetzt, daß Sie einen Urheberrechtsvermerk in Ihr Werk einfügen, der das Urheberrecht von Ihnen und COREL wie folgt klarstellt:

"Copyright © 19__ [Ihr Name] und seinen/ihren Lizenzgebern. Alle Rechte vorbehalten."

Sie dürfen Bilder jedoch nicht weiterverkaufen, unterlizenzieren oder auf andere Weise separat oder getrennt von einem Produkt oder einer Internet-Seite zur Nutzung oder Verteilung zur Verfügung stellen. So dürfen Bilder z.B. als Teil des Designs einer Internet-Seite benutzt werden, jedoch nicht separat zum Herunterladen oder in einem Format bereitgestellt werden, das eine dauerhafte Speicherung oder eine Wiederverwendung durch andere erlaubt ...


Man darf sie also nicht in unbearbeitetem Zustand veröffentlichen, jedoch als Teil des eigenen Werkes (das man natürlich verkaufen darf), wenn man einen entsprechenden Copyright-Vermerk anbringt.

Ich vermute, dass Ähnliches für die anderen Programme gilt. Man sollte einfach mal nachschauen.

Es gibt noch ein paar Punkte, was man nicht darf. Etwas unverständlich ist mir folgender Absatz:

4. Sie dürfen Bilder nicht in elektronischem Format, online oder in Multimedia-Anwendungen benutzen, es sei denn, das Bild bzw. die Bilder sind nur zur Ansicht integriert, und es wird keine Erlaubnis gegeben, Bilder für irgendeinen Zweck herunterzuladen oder abzuspeichern;


Ich vermute, es geht hier auch darum, dass das Bild nicht isoliert verkauft wird. Also Dritte dürfen es nicht mehr im Originalzustand bekommen, um es weiterzuverarbeiten.


> Das heisst genau, das Du sie für Deinen Privatgebrauch zum
> gestalten von lustigen Stammtisch-T-Shirts, Spaß-Visitenkarten,
> Hochzeitszeitungen usw. benutzen darfst, jedoch bei
> gewerblicher Nutzung (sobald Du also mit Deinem Spiel, Plakat, T-Shirt
> etc. Geld verdienen willst) ist eine schriftliche Vereinbahrung mit der
> meißt amerikanischen Herstellerfirma zu vereinbahren (kostet also
> nochmal was extra).

Auf kommerzielle oder private Nutzung kommt es in diesem Fall IMHO nicht an.

> Wenn Du jedoch sehr geübt im Umgang mit Retusche- und
> Bildbearbeitungstechniken bist, kannst Du solche Bilder
> ziemlich
> stark verfremden - dabei muß jedoch das Original total
> unkenntlich
> gemacht werden, so das Deine eigene künstlerische Freiheit
> darin zum Ausdruck kommt...
> Zum Beispiel bei Photoshop kann man mit den Filtertechniken
> sehr viel erreichen (Aquarell, Pastell, Relief etc.).
>
> Das machen die großen Tageszeitungen wie z.B. Berliner
> Morgenpost bei vielen Infografiken genauso (hab da mal gearbeitet ;-))

Auch große Tageszeitungen machen manchmal Sachen, die nicht legal sind.
Von einer Zeitung habe ich bereits einenvierstelligen Euro-Betrag Schadenersatz für unauthorisierte Veröffentlichungen erstritten.

Gruß, Günter

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Thomas Molnos

Spieldauer

Beitragvon Thomas Molnos » 19. Februar 2004, 22:30

Yvonne Onischke schrieb:

> Dieser Autoren-Zusammenschluß hier gefällt mir übr. super, denn
> letztes Jahr im Mai ist es mir nun auch "passiert" - ich habe
> ein
> Spiel erfunden. Ist wahrscheinlich zu komplex, um verlegt zu
> werden (ich liebe es umfangreich), aber vielleicht lässt es
> sich
> noch vereinfachen. Denn zur Zeit beträgt die Spieldauer
> unlgaubliche
> 6-8 Stunden :-(( na ja, mal sehen -müsste mal von jemand
> anderem
> probegespielt werden.
>
> Bis bald und viele Grüße,
> Yvonne


Hallo Yvonne,

also die Spieldauer sehe ich nicht als Problem, wenn dein Spiel gut ist, interessante einwandfrei funktionierende Spielmechanismen beinhaltet, Thema gut klingt, Spannung da ist, mögliche interaktionen usw.usw., wie es sich für ein komplexes Spiel gehört, -dafür gibt es genügend Spieler.

Auf Verlagsebene allerdings wird sich wohl eher selten jemand darauf einlassen.

Das Spiel vereinfachen ist immer gut, sollte aber nicht dazu führen den Spielwert zu mindern.

Gruß

Thomas

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Gerd Fenchel
Brettspieler
Beiträge: 52

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Gerd Fenchel » 20. Februar 2004, 21:42

Hallo Yvonne,

nach meiner Meinung erwirb man doch mit einer Lizenz von z. B. Corel Draw die Clip Arts die Rechte damit geschaffene Produkte zur veröffentllichen.Sonst kann man ja gleich im Internet nach einem passende Bild suchen. Von den Bildern aus dem Internet weis ich allerdings dass sie nur zum privaten benutzt werden dürfen.

Bei meinen Prototypen bin ich allerdings davon abgekommen die Cliparts zu verwenden. Man sucht so lange und findet dann doch nichts passendes. Da Zeichne ich mir lieber was und scanne das ein. Wenn ich dann für ein Spiel noch etwas brauche hab ich das noch schneller mit einer eigenen Zeichnung ergänzt. Die Symbole sollte doch auch irgendwie Stilstisch zusammen passen. Und wenn ich Bilder der Cliparts verwende muß ich meist die Farben bearbeiten weil sie zu bunt für ein Spiel sind.

Wenn ein spiel zu lange dauert 6-8 h kann man das schon noch abspecken damit es in kürzerer 3-4 h Zeit spielbar ist. Hab ich auch geschafft. Umgekehrt hab ich das das noch nicht geschafft. Einem einfachen Spiel kann man halt keine Tiefe geben. Da wirkt dann immer zusammengesetzt. Also da bist Du auf dem richtigen Weg.

Gruß

Gerd

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peer

[OT] Spieldauer

Beitragvon peer » 22. Februar 2004, 07:46

Hi,
Thomas Molnos schrieb:
> also die Spieldauer sehe ich nicht als Problem, wenn dein
> Spiel gut ist, interessante einwandfrei funktionierende
> Spielmechanismen beinhaltet, Thema gut klingt, Spannung da
> ist, mögliche interaktionen usw.usw., wie es sich für ein
> komplexes Spiel gehört, -dafür gibt es genügend Spieler.
>
> Auf Verlagsebene allerdings wird sich wohl eher selten jemand
> darauf einlassen.

Das ist halt immer die alte Frage - Fuer wen erfinde ich ein Spiel? Fuer mich und meine Freunde oder fuer eine Veroeffentlichung?

ciao
Peer

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Thomas Molnos

Re: [OT] Spieldauer

Beitragvon Thomas Molnos » 22. Februar 2004, 11:21

peer schrieb:
>
> Hi,
> Thomas Molnos schrieb:
> > also die Spieldauer sehe ich nicht als Problem, wenn dein
> > Spiel gut ist, interessante einwandfrei funktionierende
> > Spielmechanismen beinhaltet, Thema gut klingt, Spannung da
> > ist, mögliche interaktionen usw.usw., wie es sich für ein
> > komplexes Spiel gehört, -dafür gibt es genügend Spieler.
> >
> > Auf Verlagsebene allerdings wird sich wohl eher selten jemand
> > darauf einlassen.
>
> Das ist halt immer die alte Frage - Fuer wen erfinde ich ein
> Spiel? Fuer mich und meine Freunde oder fuer eine
> Veroeffentlichung?
>
> ciao
> Peer

Hallo Peer,

guter Witz :lol: !

Gruß
Thomas

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Biberle

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Biberle » 24. Februar 2004, 14:49


> Man darf sie also nicht in unbearbeitetem Zustand
> veröffentlichen, jedoch als Teil des eigenen Werkes (das man
> natürlich verkaufen darf), wenn man einen entsprechenden
> Copyright-Vermerk anbringt.

Tja, und schon geht's los, denn in Deutschland existiert in dem Sinne kein "Copyright", entsprechende Verweise sind zumindest auf nationaler Ebene ziemlich nutz- und wirkungslos.

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Günter Cornett

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Günter Cornett » 24. Februar 2004, 15:37

Biberle schrieb:
>
>
> > Man darf sie also nicht in unbearbeitetem Zustand
> > veröffentlichen, jedoch als Teil des eigenen Werkes (das man
> > natürlich verkaufen darf), wenn man einen entsprechenden
> > Copyright-Vermerk anbringt.
>
> Tja, und schon geht's los, denn in Deutschland existiert in
> dem Sinne kein "Copyright", entsprechende Verweise sind
> zumindest auf nationaler Ebene ziemlich nutz- und wirkungslos.


In Deutschland gibt es kein Copyright. Das ist richtig.
Es gibt das Verwertungsrecht und das Urheberrecht.

Die Verwendung des Copyright-Zeichens ist aber sinnvoll, um z.B. darauf hinzuweisen, bei wem das Verwertungsrecht liegt.

Es gibt zudem das Recht des Urhebers genannt zu werden (selbst wenn die Nennung auf dessen Wunsch auf 'und seinen/ihren Lizengebern' reduziert wurde).


Die Forderung folgenden Copyright-Vermerk einzufügen
"Copyright © 19__ [Ihr Name] und seinen/ihren Lizenzgebern. Alle Rechte vorbehalten."

hat IMHO auch den Sinn Dritte darauf aufmerksam zu machen, dass es sich nicht um urheberrechtsfreie Grafiken handelt (und der Verwerter nicht das Recht hat allein über die Verwertung der Grafiken zu bestimmen), sondern man diese bzw. das entsprechende Programm gekauft haben muss.

Und es hat eine abschreckende Wirkung: Wer seinen Namen darunter setzt, muss auch eine Lizenz vorweisen können.

Gruß, Günter

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Yvonne Onischke

Re: Spieldauer

Beitragvon Yvonne Onischke » 19. März 2004, 06:29

Hallo Thomas,

ja der Spielwert wird dann wohl die Grundfrage bei der Verkürzung sein,
denn ich befürchte das die Interaktionen zu kurz kommen könnten.
Stell Dir ein Spiel in der Art von Hero Quest vor, wo sich der Plan immer neu
aufbaut und wo mit den auf den einzelnen Feldern entstehenden Situationen,
dann jeweils interagiert werden muß. Es wird gekämpft, um den Charakter zu stärken und noch einiges mehr - woran könnte man da z.B. sparen?
An den Situationen die zu bewältigen sind? Oder an der Zahl der Dungeons oder am Charakteraufbau?
Kein Verleger würde ein so umfangreiches Spiel wie Hero Quest heute verlegen
wollen, denn die Zielgruppen haben sich inzwischen stark verändert :-(
Das HeroQuest Spiel war auch nur ein Beispiel, um den Umfang in etwa deutlich zu
machen, denn es handelt sich um eine ganz andere Spielidee, die aber durchaus einem Vergleich standhält.

Sorry auch noch für die späte Rückmeldung, konnte aus privaten Gründen erst heute antworten.

Gruß,
Yvonne

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Yvonne Onischke

Re: Rechtliche Fragen bei Verwendung von Texturen, Objekte, Clipart

Beitragvon Yvonne Onischke » 19. März 2004, 06:57

Hallo Gerd,

laut Günthers Beitrag hier: http://www.spielbox.de/indxtemp.html?/phorum4/read.php4?f=3&i=2607&t=2582
hast Du bei Corel also auf jeden Fall Recht.
Ich habe selbst jedoch das ein oder andere Programm, wo in der Lizenzbeschreibung des Herstellers vermerkt ist, das die enthaltenen Grafiken etc. nur zum privaten Gebrauch oder nur zur Ansicht für Ideenskizzen (nicht für die gedruckten Endprodukte für den Verkauf) bestimmt sind, das kann also schonmal variieren.

Das Problem mit den bunten Cliparts kenne ich auch aus Freehand, meist muss ich es dann genauso machen, denn manche Farbverläufe sind echt grotesk.

Zum Spielumfang verkürzen hab ich hier http://www.spielbox.de/indxtemp.html?/phorum4/read.php4?f=3&i=2607&t=2582
mal eben einen Vergleich überlegt, woran kann man bei einem solchen Spiel sparen?

Auch bei Dir ein Sorry, für meine späte Antwort, ich konnte aus privaten
Gründen nicht früher antworten.

Gruß,
Yvonne

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Thomas Molnos

Re: Spieldauer

Beitragvon Thomas Molnos » 21. März 2004, 23:45

Hallo Yvonne,

also dann solltest du unbedingt versuchen eine Grundversion zu erarbeiten, um dann eventuell später Erweiterungen anbieten zu können, wobei ich mit Erweiterungen Spielvarianten meine, die dann immer mehr auf deine ursprüngliche Version ( Spielidee ) zielen, also auch die Spieldauer sich dann durchaus wieder verlängert.

Auch mein Strategiespiel mit ca. 8 bis 12 Stunden Spielzeit wird jetzt mittlerweile auf eine "Family Version" als Grundversion mit 2 bis 4 Stunden Spielzeit neu erarbeitet, um dann eben Erweiterungen anbieten zu können, die dann wieder den komplexen Inhalt spielbar machen.

Jedoch sollte auch die Grundversion ein in sich abgeschlossenes Spiel mit anspruchsvollen Spielwert sein, aber um genau dies zu entwickeln bewegt man sich eine lange Zeit doch ersteinmal im Kreise.

Nun, seitdem in meinen Bekanntenkreis sich die neue Spielzeit für die kommende Version herumgesprochen hat, melden sich bei mir Spieler an, die doch vorher einen großen Bogen um das Spiel gemacht haben :O und lieber ins Kino gegangen sind....

Also, wo du jetzt im Einzelfall in deinem Spiel ansetzen müßtest um deine eigenen Bedenken auszuklammern, kann ich dir natürlich nicht sagen, da mir nichts aus deinem Spiel bekannt ist, aber ich glaube du wirst auch noch einige Runden lang im Kreise laufen müssen....

Gruß
Thomas


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