Beitragvon Günter Cornett » 19. Februar 2004, 18:22
Yvonne Onischke schrieb:
>
> Hallo Martin
> (und hallo Ihr alle),
>
> ich bin heute das erste Mal auf diesen Seiten (weil ich sie
> gerade erst durch "Schmidtspiele" mitgeteilt bekam).
>
> Da ich Grafikerin und Künstlerin bin, kann ich Dir zum
> Copyright
> und den Nutzungsrechten ganz genaues sagen.
>
> Die Cliparts und lizensierten Grafiken etc. die sich bei jedem
> Grafikprogramm, Bildbearbeitungsprogramm etc. auf den CDs
> befinden, dienen immer nur zu privaten Zwecken (Corel ,
> Freehand, Photoshop usw.).
Hallo Yvonne,
das ist nicht ganz richtig. Corel erlaubt die Verwendung von Cliparts unter bestimmten Bedingungen (Corel8 - eines dieser schlimmen Billig-Produkte für Doppel-Linkshänder):
COREL RICHTLINIEN ZUR NUTZUNG VON
CLIPART UND STOCK PHOTO IMAGES
Corel-Produkte enthalten zahlreiche Clipart- und fotografische Abbildungen (nachfolgend gemeinsam "Bilder"), die im Eigentum von Corel stehen oder von Dritten lizenziert worden sind. Als Nutzer von Corel-Produkten steht es Ihnen frei, nach eigenem Ermessen die Bilder zu nutzen, zu verändern und zu veröffentlichen, vorausgesetzt, daß sie sich an die nachstehend aufgeführten Beschränkungen halten. [...]
A. SIE DÜRFEN, vorbehaltlich nachstehend aufgeführter Beschränkungen:
1. Bilder in Ihre eigenen Originalwerke integrieren und Ihre Werke in sämtlichen Medien veröffentlichen, anzeigen und verteilen, vorausgesetzt, daß Sie einen Urheberrechtsvermerk in Ihr Werk einfügen, der das Urheberrecht von Ihnen und COREL wie folgt klarstellt:
"Copyright © 19__ [Ihr Name] und seinen/ihren Lizenzgebern. Alle Rechte vorbehalten."
Sie dürfen Bilder jedoch nicht weiterverkaufen, unterlizenzieren oder auf andere Weise separat oder getrennt von einem Produkt oder einer Internet-Seite zur Nutzung oder Verteilung zur Verfügung stellen. So dürfen Bilder z.B. als Teil des Designs einer Internet-Seite benutzt werden, jedoch nicht separat zum Herunterladen oder in einem Format bereitgestellt werden, das eine dauerhafte Speicherung oder eine Wiederverwendung durch andere erlaubt ...
Man darf sie also nicht in unbearbeitetem Zustand veröffentlichen, jedoch als Teil des eigenen Werkes (das man natürlich verkaufen darf), wenn man einen entsprechenden Copyright-Vermerk anbringt.
Ich vermute, dass Ähnliches für die anderen Programme gilt. Man sollte einfach mal nachschauen.
Es gibt noch ein paar Punkte, was man nicht darf. Etwas unverständlich ist mir folgender Absatz:
4. Sie dürfen Bilder nicht in elektronischem Format, online oder in Multimedia-Anwendungen benutzen, es sei denn, das Bild bzw. die Bilder sind nur zur Ansicht integriert, und es wird keine Erlaubnis gegeben, Bilder für irgendeinen Zweck herunterzuladen oder abzuspeichern;
Ich vermute, es geht hier auch darum, dass das Bild nicht isoliert verkauft wird. Also Dritte dürfen es nicht mehr im Originalzustand bekommen, um es weiterzuverarbeiten.
> Das heisst genau, das Du sie für Deinen Privatgebrauch zum
> gestalten von lustigen Stammtisch-T-Shirts, Spaß-Visitenkarten,
> Hochzeitszeitungen usw. benutzen darfst, jedoch bei
> gewerblicher Nutzung (sobald Du also mit Deinem Spiel, Plakat, T-Shirt
> etc. Geld verdienen willst) ist eine schriftliche Vereinbahrung mit der
> meißt amerikanischen Herstellerfirma zu vereinbahren (kostet also
> nochmal was extra).
Auf kommerzielle oder private Nutzung kommt es in diesem Fall IMHO nicht an.
> Wenn Du jedoch sehr geübt im Umgang mit Retusche- und
> Bildbearbeitungstechniken bist, kannst Du solche Bilder
> ziemlich
> stark verfremden - dabei muß jedoch das Original total
> unkenntlich
> gemacht werden, so das Deine eigene künstlerische Freiheit
> darin zum Ausdruck kommt...
> Zum Beispiel bei Photoshop kann man mit den Filtertechniken
> sehr viel erreichen (Aquarell, Pastell, Relief etc.).
>
> Das machen die großen Tageszeitungen wie z.B. Berliner
> Morgenpost bei vielen Infografiken genauso (hab da mal gearbeitet ;-))
Auch große Tageszeitungen machen manchmal Sachen, die nicht legal sind.
Von einer Zeitung habe ich bereits einenvierstelligen Euro-Betrag Schadenersatz für unauthorisierte Veröffentlichungen erstritten.
Gruß, Günter