Beitragvon Michael Weber » 6. September 2004, 15:06
Alexander Rieger schrieb:
> Ich habe mich für die Eigenvermarktung meines Kartenspiels
> entschieden und überlege mir, ob es sinnvoll ist, den
> Spielnamen markenrechtlich zu schützen.
Das kommt darauf an. Wenn die zu erwartenden Verkaufszahlen und damit die mögliche Marktdurchdringung einen solchen Schritt sinnvoll erscheinen lassen, ist es bestimmt nicht schlecht. Allerdings wage ich mal zu bezweifeln, dass ein Eigenverleger so große Stückzahlen schafft. Aber ich lasse mich gerne widerlegen.
> Da die Eintragung in
> das Markenregister doch mit erheblichem Aufwand (300 € und
> fast ein Jahr Bearbeitubgszeit) verbunden ist, habe ich mir
> überlegt, den Namen mit dem TM-Zeichen (trademark) zu
> versehen.
Hat meines Wissens für D keinerlei Bedeutung ist deshalb überflüssig.
> Was
> passiert, wenn man den Namen ungeschützt lässt und ein Verlag
> diesen Namen für eines seiner Spiele verwendet?
Grundsätzlich gilt hier meines Wissens, wer als erstes den Namen geführt hat, hat die besseren *tata* Karten. Aber ein Registereintrag geht wohl vor. Wenn du allerdings dieses Spiel tatsächlich in einem sichtbaren Rahmen veröffentlichst, sollte kein Verlag auf eine Irritation durch Namensdoppel aus sein. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass immer wieder Doppel vorkommen und einige Verlage möglicherweise nicht anständig recherchieren.
Ich bin nicht ganz sicher, aber eine Veröffentlichung im Spiel & Autor könnte ebenso helfen wie eine Anfrage beim Spielarchiv in Marburg. Und letztlich solltest du prüfen, ob dein Namen nicht schon längst vergeben ist.
Wie gesagt, glaube ich nicht, dass es sich überhaupt lohnt, einen größeren Akt davon zu machen, aber vielleicht schreibst du einfach mal, wie viele du herstellen und welchen Vertriebsweg du nutzen möchtest. Eventuell werden dann die anderen Autoren eine bessere Einschätzung abgeben können. Und wenn du magst, würde mich der grobe Mechanismus interessieren.
Michael