Beitragvon Günter Cornett » 12. Juni 2008, 22:51
rogo schrieb:
>
> Hallo Peer,
> mir geht es darum zu sehen, dass das Urheberrecht 2 Seiten
Zwei Seiten, jo das sehe ich auch so.
Dein Beitrag klingt nur verdammt einseitig. ;)
> hat. Hier wurde schon oft rund um die Angst diskutiert, dass
> eine Idee von Verlagen geklaut wird. Ich halte diese Angst
> für unbegründet und kenne ausserdem keinen Fall, in dem das
> Urheberrecht, nachdem es vor Gericht hart auf hart kam, einem
> Spieleautor Schutz geboten hätte -
Wie viele Fälle von gerichtlichen Auseinandersetzungen kennst du denn überhaupt?
> lasse mich aber gerne belehren.
Auf http://www.spieleautorenseite.de/ berichte ich von einem solchen Fall.
> Angst habe ich davor, dass in der Spielewelt Dinge
> Einzug halten, wie es sie z.B. in der Gentechnik gibt, mit
> der Patentierung kleinster altgedienter Bausteine.
> Günters Argument, dass nur ganze Spiele geschützt seien,
> hilft dabei nicht wirklich, da ich zu jedem einzelnen
> Mechanismus, wenn gewünscht, sofort ein Spiel bauen kann, das
> nur aus diesem Mechanismus plus einfachster Wertung besteht.
Schöpfungshöhe?
> Ich vermute mal, dass der Spielemarkt einfach zu unwichtig
> ist, als dass ein Dicker sich die Zeit nimmt, hier Schrecken
> zu verbreiten.
Ist ein bisschen naiv. Es geht aber nicht ums Schrecken verbreiten, sondern auch darum, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. So stoßen z.B. gerade im Zuge der Internationalisierung Urheberrecht und Patentierbarkeit von Spielmechanismen aufeinander (s. Whitecastle).
> Aber vielleicht werden wir es noch erleben, dass ein
> Schlipsträger in Göttingen vorgedruckte Abmahnungen verteilt:
> Parkettierung mit Sechsecken, Quadraten, Dreiecken -
> Verwendung von 4-, 6-, 8-, 10-, 12-seitigen Würfeln zum
> Sammeln von Mehrlingen in 2, 3, 4, 5 Würfelrunden mit und
> ohne Zurücklegen etc. oder aktueller: Verwendung von 3, 5, 7
> Meeplen, Scheiben, Karten zur Anzeige ausgewählter Aktionen
> mit 1, 2, 3- facher Nutzung mit und ohne Seitenzahlungen.
Wenn die Bundesrepublik der USA beitritt, kann dies durchaus passieren. ;)
Ansonsten versuchst du gerade, etwas Schrecken zu verbreiten, durch solche Schwarzmalerei.
> Am Ende bleibt die Frage, was dürfen Verlage, was dürfen
> Autoren.
Und deshalb sollte diese Frage am Anfang stehen. Jede Kleinigkeit schützen zu wollen, ist da genauso verkehrt wie alles freigeben. Wir leben davon, dass wir uns von anderen Werken inspirieren lassen, dass es kein Eigentum an Ideen gibt, aber auch, dass Werke urheberrechtlichen Schutz genießen.
> Von mir aus dürfen sie alles, solange sie mich nicht
> langweilen.
Würde es dich langweilen, wenn die Besucher der Messe deinen Messestand plünderten? :grin:
Sollten sie dabei singen, jodeln, Witze erzählen, ...?
Gruß, Günter