Beitragvon Günter Cornett » 11. Dezember 2008, 00:13
Swissorcapin schrieb:
>
> Ich gab dem Prototypen den Titel: KELTUS.
>
> Also, RUNENSTEINE und KELTUS.
>
> Das Spiel habe ich u.a. auch dem aktuellen SdJ -
> Träger-Verlag präsentiert.
>
> Zufall?
>
> Ich möchte mir nicht anmassen, dass da ein bewusster
> "Ideenklau" vorliegt (ist eh ein unschönes Wort), aber ein
> bisschen befremdet hat's mich schon.
Ideenklau gibt es nicht, da man an Ideen kein Eigentum haben kann. Auch gibt es kein Eigentum an historischen Themen. Es ist nicht nur Zufall sondern eigentlich unvermeidbar, dass unterschiedliche Autoren/Verlage die selben Themen verwenden. Und wenn ein Spiel in der Zeit der Kelten angesiedelt ist, dann ist ein Titel wie Keltis, Keltus, Kelten naheliegend.
Ich sehe da noch nicht mal einen besonderen Zufall. Diese Titelähnlichkeit ist ganz normal. Es existieren übrigens auch Titel wie Arktia und Arctica friedlich nebeneinander.
Der Titel eines unveröffentlichten Werkes ist eigentlich nur schützbar, wenn man ihn als Marke anmeldet. In der Zeit vor der tatsächlichen Veröffentlichung (ca 6 Monate) kannst du ihn durch eine Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger oder einer geeigneten Fachzeitschrift schützen.
Ansonsten dient der Titel nur als Unterscheidungsmerkmal veröffentlichter Werke, ist selbst nicht urheberrechtlich schützbar. Von Verlagen wäre es auch zviel verlangt, wenn jeder Titel eines Prototyps nicht mehr verwendet werden dürfte. Es gibt 100mal so viele Prototypen wie veröffentlichte Spiele.
Und es wäre etwas crazy, wennd er Vwrlag, der die meisten Prototypen erhält, die wenigsten Titel verwenden darf. Die anderen Verlage können davon ja nichts wissen.
Das einzige, was ich u.U. für denkbar halte - bin mir dabei aber absolut nicht sicher - ist die Möglichkeit des unlauteren Wettbewerbs, wenn ein Verlag einen besonders ausgefallenen Titel eines Autors für ein Spiel nutzt (z.B. 'Heckmeck am Bratwurmeck'). Aber wahrscheinlich wäre das auch kein fall für das UWG.
Wie schützt man nun einen Titel, wenn man Kosten für eine Anmeldung als Marke scheut?
a) durch Benutzung für ein veröffentlichtes Werk
b) durch Geheimhaltung - als Arbeitstitel verwendet man etwas Banales ( wie z.B. Keltus)
Im übrigen gibt es einfach Zufälle, auch da wo eine Übereinstimmung nicht so naheliegend ist, wie ind einem Fall.
Gruß, Günter