Beitragvon Klaus Knechtskern » 1. April 2009, 20:17
"Schäfchen" hat am 01.04.2009 geschrieben:
> Hallo,
>
> brauche Hilfe im Wirrwarr der Regularien. :roll:
>
> Bin gerade dabei ein Spiel zu produzieren. Mein Grafiker
> hat mich jetzt auf das CE Zeichen aufmerksam gemacht. Aus
> dem Internet habe ich gelernt, dass man ein
> Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen muß um dieses
> Zeichen zu bekommen. Kann mir jemand sagen welche
> Richtlinien ich erfüllen muß? Wo kann ich denn so ein
> schreckliches Bewertungsverfahren am besten durchführen?
> Verpflichtend scheint es ja zu sein. Denn ein CE Zeichen
> brauche ich ja um später die Spiele zu verkaufen.
>
> Hoffe, dass es jemand gibt der sich mit diesen Sachen
> auskennt.
>
> In Erwartung einer Erleuchtung
>
> Klaus
Also,
Ein CE-Zeichen muss angebracht werden damit ein Produkt in der EU in Verkehr gebracht werden darf.
Ein Konformitätsbewertungsverfahren führt zur Anbringung des CE-Zeichens durch den Inverkehrbringer.
Ich hab jetzt leider keine Zeit für eine tiefergehende Recherche, denke aber dass bei einem Spiel die Konformitätsbewertung vom Hersteller/Inverkehrbringer selbst durchgeführt werden kann.
Hier noch ein Zitat aus einer der dafür gültigen Verordnungen (765/2008):
„CE-Kennzeichnung“: Kennzeichnung, durch die der Hersteller
erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen
genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Gemeinschaft über ihre Anbringung
festgelegt sind;
Eventuell ist auch auf die Anwendung der Spielzeugrichtlinie zu achten und den Kleinteilehinweis wirst Du sicherlich anbringen (lassen) müssen
Gruß
Klaus