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Persönlichkeitsrecht

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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legolars
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Persönlichkeitsrecht

Beitragvon legolars » 9. Juni 2009, 15:26

Wunderschönen guten Tag.

Ich habe eine Frage zum Persönlichkeitsrecht von Prominenten in Gesellschaftsspielen.
Ich habe eine Spieleidee, in der ich die Namen von Prominenten in ähnlicher Form wie zB in Cranium verwenden würde (wo man beispielsweise Alfred Biolek oder Donal Duck imitieren muss).

Weiß jemand, ob das ohne weiteres möglich ist, oder könnten sich die Namensgeber rechtlich dagegen wehren?

Vielen Dank für jede Hilfe
Lars

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Familie Tschiep
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Re: Persönlichkeitsrecht

Beitragvon Familie Tschiep » 10. Juni 2009, 18:46

Ich glaube, da musst du keine Bedenken haben. Prominente sind Personen der Zeitgeschichte, die man in einem Quizspiel einbauen kann.

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Jürgen aus dem Harz
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Re: Persönlichkeitsrecht

Beitragvon Jürgen aus dem Harz » 11. Juni 2009, 19:19

Guten Abend!

Ich möchte mal dazu eine Erfahrung mitteilen, obwohl diese nicht exakt Deine Frage beantwortet.

Vor fünf Jahren hatte ich ein Angebot bei ebay. Dieses waren Aufnäher von der deutschen Nationalmannschaft. Um dieses Angebot interessanter zu machen, fügte ich Bilder von Klinsmann und Bierhoff mit ein.
Kurze Zeit später bekam ich promt von einem Anwalt eine Verwarnung wegen der unberechtigten Verwendung des Klinsmann Bildes. Der Anwalt dachte irrtümlicherweise ich sei ein Jugendlicher und das schützte mich vor Konsequenzen.
Soviel dazu.

Mit Gesellschaftsspielen wird auch ein Gewinn erzielt und das könnte doch ein wesentlicher Umstand sein.

Was sagen denn die Fachleute dazu?
Bin gespannt auf Antworten!

Jürgen aus dem Harz

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Niki
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Re: Persönlichkeitsrecht

Beitragvon Niki » 11. Juni 2009, 20:33

Hmmm ... bin mir jetzt nicht sicher. Aber ich glaube es gibt Unterschiede zwischen Namens- und Bildrechten.
Du kannst nicht einfach Bilder (die wahrscheinlich nicht einmal von dir waren) einfach so veröffentlichen.

Aber die Erwähnung einzig der Namen ist vielleicht doch möglich. Auf alle Fälle kann ich mir nicht vorstellen, dass die ganzen Quizspiele die einzelnen Promis gefragt haben, ob es in Ordnung ist, wenn sie namentlich erwähnt oder eine Frage zu ihnen gestellt werden.

Niki

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Familie Tschiep
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Re: Persönlichkeitsrecht

Beitragvon Familie Tschiep » 11. Juni 2009, 22:13

Daran glaube ich auch nicht, dass man alle Prominente mehr fragt.

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Günter Cornett

Das kommt drauf an ...

Beitragvon Günter Cornett » 11. Juni 2009, 23:11



legolars schrieb:
>
> Wunderschönen guten Tag.
>
> Ich habe eine Frage zum Persönlichkeitsrecht von Prominenten
> in Gesellschaftsspielen.

Promis müssen sich als Personen der Zeitgeschichte einiges mehr gefallen lassen als Normalsterbliche. Aber natürlich haben sie auch Persönlichkeitsrechte.

So darf man nicht mit ihren Namen oder Bildern für ein Produkt werben (Jürgens Beispiel: Klinsmann und Bierhoff).

Andererseits können sie es nicht verbieten, wenn du deren fussballerischen Fähigkeiten öffentlich thematisierst und mit selbstgeschossenen Fotos illustrierst.


> Ich habe eine Spieleidee, in der ich die Namen von
> Prominenten in ähnlicher Form wie zB in Cranium verwenden
> würde (wo man beispielsweise Alfred Biolek oder Donal Duck
> imitieren muss).

Bio war seinerzeit völlig zu recht not amused, als ein Kollege von ihm private Details preisgab.

Bei Donald Duck stehst du hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts auf der sicheren Seite. Eine Comic-Figur hat keine Persönlichkeitsrechte und kann dich nicht verklagen.

Aber es gibt Marken- und Urheberrechte. Eine Quizfrage nach der Farbe von Donalds Hose dürfte unproblematisch sein, ein Donald auf dem Cover kann die Markenrechte verletzen, sowie die Urheberrechte an der Zeichnung. Auch das Fortschreiben eines Comics, in dem Donald vorkommt, dürfte Urheberrechte verletzen, nicht nur wegen der Zeichnungen sondern auch wegen der Verwendung des Charakters Donald und der Location Entenhausen - es sei denn es ist Satire oder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Comicvorlage ...

Tja, es kommt drauf an.


> Weiß jemand, ob das ohne weiteres möglich ist, oder könnten
> sich die Namensgeber rechtlich dagegen wehren?

Wie gesagt: Es kommt darauf an:

Atze Schröder wehrt sich mit einem gewissen Erfolg gegen die Nennung seines Realnamens, da dieser nicht Teil seiner öffentlichen Präsenz ist. Eine entsprechende Quizfrage dürfte einen Prozess nach sich ziehen. Aber wenn die Quizfrage lautet: "In welcher Folge gibt Atze Schröder eine eigene Währung aus?" dürfte das wohl unproblematisch sein.


Gruß, Günter


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