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hexagonale Spielerechte

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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cocopeli
Spielkind
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hexagonale Spielerechte

Beitragvon cocopeli » 19. September 2009, 17:58

Ein erstmaliges Hallo an die Gemeinde

Seit ein paar Jahren entwickel ich eine Spielidee die ich nun auf der Spiel 09 erstmalig praesentieren will.
Und einmal in der Vorbereitung zur Herstellung kam mir noch so mach andere Idee die wir zu dem Anlass selber herstellen koennten.

So habe ich auch ein System entwickelt mit dem hexagonale Spielbretter kreativ selber zusammengestellt werden koennen.
Das System ist innovativ, aber ihm liegt keine konkrete Spielidee zugrunde, sondern es ermoeglicht bekannte und neue Spiele kreativ zu realisieren, zu spielen und im aufgebauten Zustand aufzuwahren.

In dem Begleitheftchen will ich die Regeln verschiedener Spiele, die sich damit umsetzen lassen, beilegen. Ausserdem evt. die Namen dieser Spiele auf die Packung schreiben.

Die Frage ist nun welche Regeln und Namen ich dazu verwenden darf. Folgende waeren interessant:

Glińskis Sechseck-Schach
McCooeys Sechseck-Schach
Sechseck-Schach nach Schafran
Hex Shogi
Hexagonia (wo finde ich mehr Infos zu dem Spiel?)
ImmortalStarMasters
Grand Hexachess
Hex
Abalone
Echexs
Halma
HexGo
Kruzno
Agon
Xiang Hex

Und welche weiteren Spiele auf hexagon-Spielbrett, welche nur mit Spielfiguren auskommen, waeren interessant. Also ohne Karten, Aufbauten etc..

Im Vorraus Vielen Dank
Achim

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Duchamp

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Duchamp » 21. September 2009, 07:30

cocopeli schrieb:
> So habe ich auch ein System entwickelt mit dem hexagonale
> Spielbretter kreativ selber zusammengestellt werden koennen.
> Die Frage ist nun welche Regeln und Namen ich dazu verwenden
> darf. Folgende waeren interessant:

...
> Hexagonia (wo finde ich mehr Infos zu dem Spiel?)

http://www.boardgamegeek.com/boardgame/1512
?

Abalone sicher nicht, Halma sicher ja (Rechte ausgelaufen).
Im Grunde kannst du nur bei jedem Spiel aufs Neue recherchieren, wie die Rechte-Lage ist. Da du sie ja kennst (eine Ausgabe davon hast oder wie auch immer), musst du das prüfen. Grundsätzlich: Wenn sie als "print and play" oder im Internet öffentlich (ohne Registrierung) zugänglich sind, solltest du sie verwenden können.

> Und welche weiteren Spiele auf hexagon-Spielbrett, welche nur
> mit Spielfiguren auskommen, waeren interessant. Also ohne
> Karten, Aufbauten etc..

Hier eine Übersicht über GeekLists mit diversen Spielen auf verschiedenen Hexfeld-Größen:
http://www.boardgamegeek.com/geeksearch.php?action=search&objecttype=geeklist&q=hexagons&searchfield=title

Und eine Liste mit Links zu schon von dir erwähnten Spielen, wahrscheinlich aber zu noch mehr:
http://www.boardgamegeek.com/geeklist/27700

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cocopeli
Spielkind
Beiträge: 9

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon cocopeli » 21. September 2009, 11:35

Vielen Dank fuer die Infos.

Auf die Boardgamegeek Webseite bin ich noch nicht gestossen. Da hab ich erstmal Material zum stoebern.
Mit dem recherchieren der Rechte tapp ich auch noch im Dunckeln. Gibt es eine andere Quelle als zu versuchen den Autor oder den Verlag direkt anzuschreiben?

Das Spiel ueber das ich Infos suche heisst allerdings "Hexagonia". Wikipedia: 'Bereits 1864 wurde beispielsweise unter dem Namen Hexagonia eine Variante vermarktet, deren Brett aus 125 Feldern bestand und bei der jeder Spieler mit einem König, zwei Kanonen, vier Springern und acht Bauern spielte.'

Gruesse
Achim

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Günter Cornett

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Günter Cornett » 21. September 2009, 13:24

cocopeli schrieb:
>
> Mit dem recherchieren der Rechte tapp ich auch noch im
> Dunckeln. Gibt es eine andere Quelle als zu versuchen den
> Autor oder den Verlag direkt anzuschreiben?

Was spricht dagegen, Autoren und Verlage bezüglich der Urheberrechte zu befragen?

Angenommen, du würdest einfach so die Regeln von Abalone u.a. Spielen beilegen und 'deine' Spielesammlung verkaufen, was sollte - so das legal wäre - die Rechteinhaber dann davon abhalten, auch 'deine' Umsetzung ihres Spieles zu verkaufen, ohne dich zu fragen oder dir deine Leistung zu honorieren?


Es ist schon dreist, im Autorenforum danach zu fragen, wie du Autoren und Verlagen Urheber- bzw. Nutzungsrechte legal stehlen kannst.

Soetwas beantwortet dir der Rechtsanwalt deines Vertrauens gegen Gebühr. Allerdings schützt dich seine Antwort nicht unbedingt vor Urheberrechtsklagen, da es gerade dazu auch unter Juristen viele unterschiedliche Meinungen gibt. Letztlich wird dir irgendein Richter im nachhinein verbindliche Auskünfte darüber geben, was du hättest tun dürfen und was unterlassen sollen.


Sinnvolle Möglichkeiten fände ich:
1. erkundige dich nur nach urheberrechtsfreien Spielen
2. gestalte das Material so, dass zusätzlich zu deinem Brett, die Spielsteine aus dem Originalspiel nötig sind, und versuche eine Kooperation mit dem Rechteinhaber einzugehen, indem du z.B. dessen Werbung für sein Spiel einlegst - so er einverstanden ist.


Gruß, Günter


PS: Und noch eine Frage zum Spiel, das du auf der Messe vorstellst: Darf es jeder kostenlos nachbauen und vertreiben, ohne dich zu fragen?

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Eike
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Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Eike » 21. September 2009, 15:31

Günter Cornett schrieb:


> Es ist schon dreist, im Autorenforum danach zu fragen, wie du
> Autoren und Verlagen Urheber- bzw. Nutzungsrechte legal
> stehlen kannst.


An welcher Stelle tut er das denn bitte?

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Günter Cornett

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Günter Cornett » 21. September 2009, 16:07

Eike schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
>
>
> > Es ist schon dreist, im Autorenforum danach zu fragen, wie du
> > Autoren und Verlagen Urheber- bzw. Nutzungsrechte legal
> > stehlen kannst.
>
> An welcher Stelle tut er das denn bitte?

Er möchte das Regelwerk verwenden, ohne die Rechteinhaber zu fragen:

|: Die Frage ist nun welche Regeln und Namen ich
|: dazu verwenden darf. Folgende waeren interessant:
|: ...
|: Abalone
|: ...

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8641&t=8641&

|: Mit dem recherchieren der Rechte tapp ich auch noch im
|: Dunckeln. Gibt es eine andere Quelle als zu versuchen
|: den Autor oder den Verlag direkt anzuschreiben?

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8643&t=8641&

Es geht ihm darum, die Werke kommerziell zu nutzen, insbesondere das Regelwerk, ohne dabei die Rechteinhaber auch nur zu kontaktieren.


Nicht belegen kann ich lediglich meine Unterstellung, dass es ihm dabei nur um legale Möglichkeiten ginge, die Werke ohne Erlaubnis zu nutzen. Das habe ich einfach mal vorausgesetzt, finde das aber auch nicht ok.

Gruß, Günter

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Eike
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Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Eike » 21. September 2009, 16:21

Günter Cornett schrieb:

> Er möchte das Regelwerk verwenden, ohne die Rechteinhaber zu
> fragen:
>
> |: Die Frage ist nun welche Regeln und Namen ich
> |: dazu verwenden darf. Folgende waeren interessant:
> |: ...
> |: Abalone
> |: ...
>
> http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8641&t=8641&
>
> |: Mit dem recherchieren der Rechte tapp ich auch noch im
> |: Dunckeln. Gibt es eine andere Quelle als zu versuchen
> |: den Autor oder den Verlag direkt anzuschreiben?
>
> http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8643&t=8641&
>
> Es geht ihm darum, die Werke kommerziell zu nutzen,
> insbesondere das Regelwerk, ohne dabei die Rechteinhaber auch
> nur zu kontaktieren.

Man kann in das Geschriebene anderer Leute immer viel reininterpretieren, was so nicht explizit dort steht.

Wenn man an das Gute im Menschen glaubt, könnte es dann vielleicht sein, dass er eine allgemeine Quelle sucht (Rechte ausgelaufen, Public Domain etc.) bevor er einzelne Autoren und/oder Verlage "belästigt"?

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Günter Cornett

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Günter Cornett » 21. September 2009, 16:42

Eike schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
>
> > Er möchte das Regelwerk verwenden, ohne die Rechteinhaber zu
> > fragen:
> >
> > |: Die Frage ist nun welche Regeln und Namen ich
> > |: dazu verwenden darf. Folgende waeren interessant:
> > |: ...
> > |: Abalone
> > |: ...
> >
> > http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8641&t=8641&
> >
> > |: Mit dem recherchieren der Rechte tapp ich auch noch im
> > |: Dunckeln. Gibt es eine andere Quelle als zu versuchen
> > |: den Autor oder den Verlag direkt anzuschreiben?
> >
> > http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8643&t=8641&
> >
> > Es geht ihm darum, die Werke kommerziell zu nutzen,
> > insbesondere das Regelwerk, ohne dabei die Rechteinhaber auch
> > nur zu kontaktieren.
>
> Man kann in das Geschriebene anderer Leute immer viel
> reininterpretieren, was so nicht explizit dort steht.
>
> Wenn man an das Gute im Menschen glaubt, könnte es dann
> vielleicht sein, dass er eine allgemeine Quelle sucht (Rechte
> ausgelaufen, Public Domain etc.) bevor er einzelne Autoren
> und/oder Verlage "belästigt"?

Wenn mir deine Jacke gefällt, wen muss ich dann fragen, wie ich sie kriegen kann, wenn ich dich nicht kontaktieren will? Erzähl mal: Wer kann mir erlauben, deine Jacke zu nehmen?



Der Autor entscheidet, wer sein Werk wo und wie veröffentlichen darf. Wenn man den Autor nicht fragen will, negiert man das Recht des Autors darüber zu entscheiden.


Ich gehe davon aus, dass er konkret nach urheberechtsfreien Spiele gefragt hätte, wenn er die gemeint hätte. Er bezieht sich aber ausdrücklich auf Spielerechte, also (auch) auf nicht urheberrechtsfreie Spiele.

Rechte ausgelaufen heisst: der Urheber ist schon mehr als 70 Jahre tot. Trifft die Situation auch nicht. Er geht von noch lebenden Autoren aus. Und ob ein Spiel PublicDomain ist, erfährt man auch am sichersten vom Autor.

Gruß, Günter

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Volker L.

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Volker L. » 21. September 2009, 17:14

Günter Cornett schrieb:
>
> Und ob ein Spiel PublicDomain ist,
> erfährt man auch am sichersten vom Autor.

Wie Eike schon geschrieben hat, kann man in Geschriebenes
viel reininterpretieren, je nach eigener Einstellung
positiv ("an das Gute im Menschen glauben") oder negativ
("ich weiß, dass ich paranoid bin - aber bin ich auch
wirklich paranoid genug?").

Da ich im Zweifelsfall immer (nicht bewusst, sondern
instinktiv) von der Interpretation ausgehe, die die
Absichten des (Fr/S)agers positiv einschätzt, liest sich
die Frage für mich eher wie:

"Wenn ich dieses flexible System für 20 verschiedene
Spiele anbieten will, muss ich da wirklich jeden der 20
Autoren einzeln fragen, oder gibt es auch eine zentrale
Datenbank, in der ich es für alle 20 Spiele nachschlagen
kann?"

Und die Antwort darauf lautet natürlich:
"Tja, Du wirst nicht drum herum kommen, wirklich jeden
einzelnen Autor zu kontaktieren und Dir seine Erlaubnis
einzuholen"

Gruß, Volker

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peer

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon peer » 21. September 2009, 18:21

Hi,
mit Ausnahme von Halma solltest du erst einmal für jedes Spiel nachfragen. Dr Autor von Hex (u.a. Piet Hein) ist noch nicht lange genug tot.

In der Praxis ist sicherlich das eine oder andere Spiel Public Domain. Dennoch sollte man den Autoren fragen, einmal aus rechtlichen Gründen, aber auch aus Höflichkeit. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass du es toll finden würdest, wenn ich in meinem nächsten Buch genau beschreibe, wie man dein Spiel selber machen kann, ohne dich vorher zu fragen.

ciao
peer

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Heinrich Glumpler

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Heinrich Glumpler » 21. September 2009, 19:22

Hi,

peer schrieb:

> ..., einmal
> aus rechtlichen Gründen, ...

Da wäre meine Frage: Wie siehst Du den Beitrag von Ingo?

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8030&t=8030&

Grüße
Heinrich

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cocopeli
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Beiträge: 9

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon cocopeli » 22. September 2009, 10:26

Hallo

Erstmal danke an diejenigen, die an das 'Gute' in meinem Ansinnen glauben.
Selbst wenn der Beitrag ueber die Rechtssituation in Bezug auf den Schutz von Regelwerken sehr interessant fuer mich ist habe ich kein Interesse irgendeinen Autor zu verärgern.

Trotzdem ist Abalone eins der ganz wenigen wo ich sicher davon ausgehe, dass es überhaupt einen Rechteinhaber gibt der erbost sein koennte.
Die meister der Beispiele sind dagegen hexagonale Modifizierungen von Spielen die mutmasslich Gemeingut sind.
Diese 'Schoepfung' ist allerdings nicht unbedingt Produkt eines inovativen kreativen Prozess sondern einer naheliegenden Anpassung, die vom 'Autor' hauptsaechlich auf Konflikte im Spielablauf geprueft wurde. Zitat Wikipedia zu hexagonalem Schach: "Die Ähnlichkeiten zwischen McCooeys Variante und dem Hexagonalschach nach Gliński sind bemerkenswert, da McCooey und Honeycutt nach eigenen Angaben ihre Version ohne Kenntnis von Glińskis Regeln entwarfen. Dies kann als Indiz dafür gelten, dass die meisten der in beiden Varianten identischen Spielprinzipien das Optimum für eine Schachvariante auf einem sechseckigen Spielbrett darstellen."

Zu Hex steht da aehnliches: "Hein stellte das Spiel 1942 unter dem Namen „Polygon“ am Niels-Bohr-Institut vor. Am 26. Dezember desselben Jahres veröffentlichte die dänische Zeitung Politiken das Spiel, und es wurde dadurch in Dänemark populär.

1947 erfand John F. Nash an der Princeton University unabhängig von Piet Hein dasselbe Spiel auf der Basis von spieltheoretischen Überlegungen. Noch heute wird es in Princeton oft gespielt und dabei als „John“ oder „Nash“ bezeichnet."

Ich hoffe das lenkt die Diskussion darauf welche Spiele einen Rechtekonflikt beinhalten statt auf die moralische Bewertung meines Ansinnens.

Eure Beitraege sind auf jeden Fall eine grosse Hilfe.

Eine Frage waere noch wo ich herausfinde wer ueberhaupt der Rechteinhaber ist: Wie im Beispiel Abalone: "Mittlerweile wird das Spiel international von verschiedenen Verlagen vertrieben." Es ist ja mutmasslich nicht immer der Autor?

Und zu der Beschriftung der Verpackung:
Die eingetragenen Markenrechte sind ja einfach per Datenbank abzufragen?
Sind allerdings Spielenamen auf die keine Namesrecht registiert wurde frei zu benutzen?
Wie ist es mit Namen von Personen? z.B. "Glińskis Sechseck-Schach" (in dem ja Weltmeisterschaften ausgetragen werden)

Vielen Dank
Achim

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peer

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon peer » 22. September 2009, 14:47

Hi,
Heinrich Glumpler schrieb:
>
> Hi,
>
> peer schrieb:
>
> > ..., einmal
> > aus rechtlichen Gründen, ...
>
> Da wäre meine Frage: Wie siehst Du den Beitrag von Ingo?
>
> http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=8030&t=8030&

Ich hab den damals wohl übersehen. Keine Ahnung. Jedenfalls fände ich es schon bedenklich, weil
a) das Urteil auch unter Juristen nicht umstritten war
b) davon unabhängig jedes Spiel ein anderer Fall darstellt, der untersucht werden müsste
c) das Urteil kein Grundsatzcharackter hatte, d.h. ein anderes Gericht kann durchaus zu einer anderen Einschätzung kommen.

Das war nur die rechtliche Seite- davon unabhängig fände ich es auch -wie soll ich sagen? - moralisch verwerflich wenn meine Spiele veröffentlicht werden würden, ohne dass ich davon weiß.

ciao
peer

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peer

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon peer » 23. September 2009, 16:31

Hi,

Rechteinhaber ist (nach deutschem Recht zumindest) grundsätzlich der Autor. Es gibt Rechtssysteme, wo er das Recht abgeben kann, doch in der Regel sind alle Ausgaben Lizenzen des Originals.

Und selbst wenn die Schöpfungshöhe der Autoren so klein ist: Was spricht denn nun dagegen mal zu fragen?

ciao
peer

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Carsten Wesel | FAIRspielt.de

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Carsten Wesel | FAIRspielt.de » 28. September 2009, 15:08

peer schrieb:
>
> Und selbst wenn die Schöpfungshöhe der Autoren so klein ist:
> Was spricht denn nun dagegen mal zu fragen?

Bequemlichkeit.
Ich habe es so verstanden, als daß der Frager gerne irgendwo zentral gefragt hätte, als alle Autoren einzeln anzusprechen.

Gruß Carsten (der auch schon lange keinen Autoren mehr angesprochen hat)
PS: Hallo Peer

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cocopeli
Spielkind
Beiträge: 9

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon cocopeli » 28. September 2009, 17:09

Nun, Bequemlichkeit und zeitliche Machbarkeit. Ich wollte mir u.a. auch klar darueber werden, ob ich diese Produktidee spontan mit in unser Messeprogram nehmen kann. Habe jetzt aber entschieden es in Ruhe zu recherchieren und mich jetzt auf die anderen Spiele zu konzentrieren. Auch da so manch anderes im Leben unerwarteterweise meine Aufmerksamkeit einfordert.

(Interessant die Fairspielt Webseite...und noch was neues zum Stöbern.)

Gruesse
Achim

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Tigris
Brettspieler
Beiträge: 92

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon Tigris » 6. Oktober 2009, 09:14

peer schrieb:
> Ich hab den damals wohl übersehen. Keine Ahnung. Jedenfalls
> fände ich es schon bedenklich, weil
> a) das Urteil auch unter Juristen nicht umstritten war

Hallo,
meintest Du "...das Urteil umstritten war" bzw. "...das Urteil nicht unumstritten war"?
Meines Wissens gibt es durchaus eine juristische Diskussion, ob das Urteil richtig ist.

Grüße

Stefan

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peer

Re: hexagonale Spielerechte

Beitragvon peer » 6. Oktober 2009, 17:04

Hi,
Antwort b) "unumstritten"
:-)

ciao
peer


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