Hi,
Generell kannst du natürlich immer rechtefreie Bilder etc. benutzen. Auch der normale Pöppel ist z.B. nicht Urheberrechtlich oder sonstwie geschützt (Die Carcci-Männchen m.W. dagegen schon).Prinzipiell könntest du im Zweifelsfall auch immer um Erlaubnis fragen, was eventuell dann sinnvoll ist, wenn es wirklich auf ein ganz bestimmtes Design ankommt.
In der Praxis machen es aber eigentlich alle Autoren so wie du (und ich) und agieren nach der Devise "Wo kein Kläger, da kein Richter". Es ist ja keine Straftat, geschützte Bilder etc. zu verwenden. Bislang ist dein Fall auch der erste, bei dem eine derartige "Abmahnung" stattgefunden hat. Dann muss man natürlich reagieren....
Noch ein paar Kleinigkeiten:
< Ich stelle jemanden ein "Mini-Tischtennis" vor. Dann
Doch, es sei denn es handelt sich um spezielle Designs. Ein normaler Würfel ist aber nicht irgendwie geschützt. Dasselbe gilt für einen normalen Schläger oder einen normalen Ball.
< Oder ich darf keine Karten überkleben oder ein
Das sollte kein Problem sein, da du ja die geschützten Elemente (Graphiken) nicht zeigst.
Erlaubt ist das sowieso, aber rein technisch hat Schleich vermutlich einen Gebrauchsmusterschutz (ich weiß es nicht) und könnte die Verwendung untersagen. Theoretisch.
<- Kakerlakak von Ravensburger - hier wird der Autor ja
< er diese "Bugs" nehmen dürfen?
Naja, ich denke es war eher eine Auftragsarbeit.
Aber davon ab: Du DARFST prinzipiell den Kram verwenden - es ist ja keine Straftat - aber der Rechteinhaber kann theoretisch den Einsatz bei einem Prototypen untersagen.
ciao
peer