Fotograf ist das ideale Beispiel: der gehört nämlich zu beiden Gruppen und ist somit einer der Ausnahmeberufe. Ein Fotograf gehört eben
NICHT automatisch zur Handwerkskammer!
http://www.foto-tipps.com/blog/gewerbea ... -fotograf/Eigentlich ist er ein freiberuflicher Künstler, der aber nach seinem Tätigkeitsschwerpunkt eingestuft wird. Ein Fotograf mit Laden, der Fotos verkauft oder im Auftrag ausführt, gehört zur Handwerkskammer (Produkt = Foto; Schwerpunk aber das Fotografieren, deswegen HWK). Ein Bildfotograf für Zeitungen etc. ist Freiberufler und nicht gewerbetätig.
Das mit dem "getrennt einstufen" ist eigentlich ganz einfach (nur nicht einfach für die Buchhaltung). Das sind aber wirklich Ausnahmefälle und wird auch vom FA ganz besonders betrachtet. Beispiel Softwareentwickler: der ist erstmal freuberuflich tätig und solange er nur seine Arbeitszeit in Rechnung stellt, bleibt er das auch. Fängt er aber an diese Software zu verkaufen, ist er Gewerbetreibender.
Es geht ja im Prinzip nur um die Besteuerung. Alle Kosten, die dir aufgrund des Spieleerfindens entstehen, kannst du über den Freiberuf abwickeln. Aber wieviele Kosten entstehen dir da? Blieben die Einnahmen. Da du aber selbst das Spiel verkaufen willst, könntest du dir bei einer Getrenntbesteuerung allenfalls selbst eine Rechnung stellen. Quasi von Autor zu Verkäufer. Das macht IMHO keinen Sinn. Also lässt du dich komplett als Gesamtpaket "Verleger" besteuern. Das schliesst den schöpferischen und händlerischen Prozess mit ein, und brauchst nur einmal Konto zu führen.
Sobald du ein Produkt verkaufst, bist du gewerbetätig. Und wenn du ein Spiel verlegst, gehörst du zur Handelskammer, nicht zur Handwerkskammer, schliesslich stellst du ja selbst nichts her, wofür du handwerkliches Können benötigen würdest.
edit: willst du das Spiel eigentlich selbst herstellen? Also nicht herstellen lassen? Von was für einem Spiel reden wir hier überhaupt? Willst du etwas selbst aus Holz schnitzen (beispielsweise)?
Vieleicht hilft dir der link weiter
http://www2.spiele-archiv.de/leitfaden.htmlAlle Angaben ohne Gewähr