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Spiele Autoren Zunft (SAz) kritisiert Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht

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SpieLama
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Spiele Autoren Zunft (SAz) kritisiert Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht

Beitragvon SpieLama » 17. März 2016, 09:36

Ich bin gerade mit anderen Dingen beschäftigt, deswegen kommt hier nur unkommentiert eine Pressemitteilung der Spiele Autoren Zunft (SAZ). Mehr Informationen über den neuen Entwurf zum Urhebervertragsrecht findet ihr unter anderem unter http://www.golem.de/news/urheberrecht-r ... 19813.html und http://meedia.de/2016/03/15/mit-zugesta ... formieren/. Wer den Entwurf selbst lesen möchte, kann das unter http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb ... onFile&v=2 tun.

Spiele Autoren Zunft (SAZ) hat geschrieben:Urhebervertragsrecht: verwässert und verstümmelt

Der Vorstand der Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) hat mit Erschrecken die Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum Urhebervertragsrecht zur Kenntnis genommen. Dieser, gegenüber dem Referentenentwurf völlig verwässerte Text, tritt alle vollmundigen ursprünglichen Ankündigungen, die Rechte der Urheber stärken zu wollen, buchstäblich mit Füßen.

Von der anvisierten Augenhöhe kann keine Rede mehr sein: Das Kündigungsrecht der Urheber zur Unkenntlichkeit verstümmelt, die Informationspflicht als Grundlage für angemessene Vergütung entscheidend eingeschränkt, die Begrenzung von Total-Buy-Out-Verträgen entfällt und statt klarer Regeln blumige Interpretationsspielräume für Juristen. Das bedeutet ein absolutes Einknicken gegenüber den Verwertern und wirtschaftlich Mächtigen. In den letzten Tagen und Wochen wurde viel von der Arroganz der Regierung und der etablierten Parteien gegenüber den Bürgern gesprochen. Hier wird sie – zumindest gegenüber den Kreativen in unserem Lande – überdeutlich.

Die SAZ – mit über 400 Mitgliedern – vertritt die Rechte und Interessen der SpieleautorInnen und setzt sich für das Kulturgut Spiel in der Gesellschaft ein. Die SAZ ist Mitglied im Deutschen Kulturrat / Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung sowie in der Initiative Urheberrecht.

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