Weltherrscher hat geschrieben:Weil es kaum jemand bekannt sein dürfte, und Klee auch als Verlag nicht mehr exisitiert, und es unter anderem Namen neu aufgelegt wurde. 3 starke Indizien dafür , dass es nicht sonderlich erfolgreich lief.
Nö, wie gesagt: Es gibt auch erfolgreiche Spiele, die unter anderem Namen neu aufgelegt werden.
Weltherrscher hat geschrieben:Er nimmt Name und Spiel und will es allein neu weitervermarken. Hat er bei anderen Spielen schon so gemacht, oder versucht. Ist ein Muster bei ihm. Andere Beteiligte an den folgenden Einnahmen nicht zu beteiligen ist ziemlich eindeutig, den Erfolg für sich allein reklamieren.
Es ist ganz normal, dass man bestehende Autorenverträge kündigt, wenn das im Vertragstext so vorgesehen ist (oder wenn eben ein wichtiger Grund vorliegt).
Der Verlag verdient unmittelbar an den Verkäufen, ggf. an Weiterlizensierungen, aber er erwirbt keine finanziellen Rechte über das im Vertrag vereinbarte hinaus oder gar als quasi-Urheberrechte an dem Spiel allein dadurch, dass er es in sein Programm aufnimmt.
Weltherrscher hat geschrieben:Schöpfungshöhe eher gering ist sehr diplomatisch formuliert. Aus meiner Sicht resultiert der Erfolg des Spiels aus der Vermarktung durch den Verlag.
Also du "reklamierst den Erfolg allein für den Verlag"? Sorry, das ist Unsinn.
Weltherrscher hat geschrieben:Für den Vergleich ist es relativ egal, ob der Jugendvere in schon mitverdient hat, heute hat er das schon oft, es gibt Dokumentationen zum Thema die das gut dokumentieren, aber ist ein völlig anderes Thema. Entscheidend ist , dass alle die am Aufbau des Spielers beteiligt werden, auch später noch anteilig vergütet werden, und nicht komplett herausfallen aus der Verwertung.
Also ist Adlung kein Spieleverlag, sondern eine Spielejugend-Club, der Spiele erwachsen macht?
Diese anteilige Vergütung gibt es dann, wenn Autor und Verlag sich einig sind, dass der Verlag erfolgreich genug arbeitet und man das Spiel entsprechend gemeinsam weiter pflegt. Arbeitet der Verlag schlecht, muss ein Autor das Recht haben, zu kündigen.
Es ist für kleinere Verlage sicherlich problematisch, dass Verträge gekündigt werden, wenn sie gut arbeiten, aber der Autor zu einem größeren Verlag mit besseren Vertriebsmöglichkeiten wechseln will. Auch hier gibt es Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, z.B. ein Kündigungsrecht des Autors vom Unterschreiten bestimmter jährlicher Verkaufszahlen abhängig zu machen.
Weltherrscher hat geschrieben:Deine folgenden Ausführungen sind ziemlich spekulativ, ich kenne aber ebenso wenig die aktuellen Verträge. Ich würde aber keinen so gestalten, dass das Verhalten von Knizia möglich wäre.
Spekulativ sind unser beider Ausführungen. Meine gründen sich jedoch darauf, dass ich übliche Vertragsstandards kenne, wie sie auch von der SAZ empfohlen werden bzw. zum großen Teil damals empfohlen wurden, als Reiner Knizia übrigens SAZ-Vorsitzender war. Ich gehe davon aus, dass bestimmte Standards wie Laufzeitvereinbarungen von Adlung und Knizia geregelt wurden.
Weltherrscher hat geschrieben: Ich würde aber keinen so gestalten, dass das Verhalten von Knizia möglich wäre. Adlung hätte die Marke direkt am Anfang sichern müssen, so wirkt es eben ziemlich ungeschickt, aber nicht unrechtmäßig und schikanös. Knizia hätte sich auch die Marke sichern können, hat er aber auch nicht getan.
Sich die Marke ohne Wissen oder gegen den Willen des Vertragspartners zu sichern, kann in bestimmten Fällen juristisch erlaubt sein; seriös ist es aber nicht. Es ist ein Punkt, über den man sich verständigen muss. Da die Marke erst zehn Jahre nach Bestehen des Vertragsverhältnisses angemeldet wurde, kann man nicht davon ausgehen, dass die Marke Express unabhängig von dem Spiel als Verlagsmarke entwickelt wurde. Es handelt sich um den Namen des Spiels von Reiner Knizia.