Beitragvon Günter Cornett » 29. Juli 2004, 15:58
Volker L. schrieb:
>
> Stefan Brück schrieb:
> >
> > Carsten Wesel | FAIRspielt.de schrieb:
> > .
> > .
> > .
> > > Soll heißen: Wenn der Autor das Spiel in seinem Prototyp
> > > "Klyx" genannt hat und das Spiel unter diesem Namen
> > > erscheint, bekommt der Autor dann mit Auslaufen des
> Vertrages
> > > die Rechte an diesem Namen zurück?
> >
> > Das hängt von vielerlei Dingen ab (z.B. ob der Name zum
> > Titelschutz angemeldet wurde oder nicht...) und kann
> > dementsprechend weder mit ja noch mit nein beantwortet
> werden.
> Wie sieht das eigentlich grundsätzlich mit Spieletiteln aus?
Titel haben m.W. nicht die Schöpfungshöhe um urheberechtlich geschützt zu sein. Sie sind einfach zu kurz.
Die Titelschutz-'Anmeldung' bringt eigentlich nur etwas bei einer bevorstehenden Veröffentlichung. Sie soll verhindern, dass ein anderer einem zuvor kommt, indem er z.B. drei Tage vor der Messe ein Buch oder Spiel gleichen Namens rausbringt und dann die gesamte Auflage eingestampft werden muss.
Vor der Veröffentlichung eines Werkes erreicht man Titelschutz durch Veröffentlichung des Titels in einem geeigneten Medium (z.B. Fachzeitschrift). Dieser Titelschutz gilt für ca. 6 Monate (ist aber nirgendwo genau festgelegt).
Ab Veröffentlichung hat man Titelschutz.
Wird der Titel nicht mehr benutzt, verliert man auch den Titelschutz.
Von daher ist die Frage, wer die Rechte an einem Titel erhält, wenn der Vertrag ausläuft (und der Titel nicht anderweitig weiterbenutzt wird) ziemlich einfach zu beantworten: Der, der zuerst zugreift. Das kann auch ein Dritter sein, der mit dem Vertrag gar nichts zu tun hat. Er muss allerdings eine konkrete Veröffentlichungsabsicht haben.
Wem dieser Schutz nicht ausreicht, der kann den Titel als Marke anmelden. Ist teurer und gilt nur für die Klasse(n), in der sie angemeldet wurde, hält dafür aber 5 Jahre, so keiner widerspricht.AFAIK wurde Linus Thorvalds vor einiger Zeit von Herrn Gravenreuth aufgefordert die Marke Linux für Feuerlöscher freizugeben.
Links zum Thema:
Definition von Titelschutz:
http://www.legamedia.net/lx/result/match/ca06097d69fc4e6b4d4eaacacdd540e1/index.php
http://www.pressefachverlag.de/object_tsanz.htm
Ob eine Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger sinnvoll ist, ist umstritten.
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+Steuern@Recht_Namenschutz
'Titelschutz oder Markeneintragung':
http://www.gravenreuth.de/titel/titelmarken/
Deutsches Patent- und Markenamt
http://dpma.de/index.htm
> Den Titel "Razzia" beispielsweise, mit dem dieser Thread ja
> begann, kenne ich als Namen eines netten kleinen Zockerspiels
> von Ravensburger. Roman und Claudia (jetzt hätte ich beinahe
> Roman und Luna geschrieben ;-) ) veröffentlichen laut
> Messevorschau ein Spiel namens "Die Weinhändler" - den gleichen
> Titel trug doch auch vor wenigen Jahren ein Spiel von Piatnik.
> Vor Magellan von HiG gab es ein gleichnamiges von Flying Turtle
> Games,
Nachdem ein Titel aufgegeben wurde, kann ihn eben jeder benutzen
> und 1992(?) sind fast zeitgleich bei Ravensburger und
> Schmidt Spiele mit dem Namen "Columbus" erschienen - offenbar
> alles unbeanstandet. Andererseits musste ja kürzlich der schöne
Tja, wie die sich wohl geeinigt haben ?
> Titel "Alhmabra" wegen Namensgleichheit in den schwachsinnigen
> Titel "der Palast von Alhmabra" geändert werden.
Die Spiele waren gleichzeitig auf dem Markt. Für den Verlag, der Alhambra rausgebracht hat, war es wohl auch unangenehm, ständig Verwechselungen aufklären zu müssen.
Gruß, Günter