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RA bzw Razzia

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Vötter Robert

RA bzw Razzia

Beitragvon Vötter Robert » 27. Juli 2004, 09:23

Auf der Ankündigungsseite steht,das Amigo ein neues Spiel von Knizia herausgibt und das das Spiel sehr ähnlich wie RA sein sollte.

Aktuell: Auch wenn Amigo derzeit noch nicht den Schleier über Reiner Knizias Neuheit "Razzia!" lüftet: wir wissen mehr. Razzia ist ein Versteigerungsspiel für 2 bis 5 Personen. Die Spieler sind Mafiosi, die um die Beute der letzten Nacht bieten (Autos, Juwelen, selbst ganze Nachtclubs). Eine Runde endet, wenn eine bestimmte Anzahl Polizisten eingetroffen ist und das Gangstertreffen beendet.

Auch wenn man's der Beschreibung nicht anmerkt, das Spiel ist eine Neuauflage von Reiner Knizias Ra, dem ersten Spiel der alea-Reihe. Nicht nur das Thema wurde geändert, auch die Spielmaterialien. Statt Plättchen gibt es jetzt Beutekarten. Und statt 3 bis 5 Spielern kann man jetzt auch z zweit spielen.



Wie schaut es eigentlich mit den Rechten aus ? Wie lange hat ein Verlag ein Recht auf ein Spiel ?

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Michael Andersch

RE: RA bzw Razzia

Beitragvon Michael Andersch » 27. Juli 2004, 09:56

"Vötter Robert" hat am 27.07.2004 geschrieben:

> Wie schaut es eigentlich mit den Rechten aus ? Wie lange
> hat ein Verlag ein Recht auf ein Spiel ?

So lange wie es vertraglich geregelt ist: z.B. bis es aus dem Programm genommen wird, z.B. eine bestimmte Anzahl von Jahren, ...

Micha

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Thomas Rosanski

"Recht auf ein Spiel"

Beitragvon Thomas Rosanski » 27. Juli 2004, 11:31

Vötter Robert schrieb:
> Wie schaut es eigentlich mit den Rechten aus ? Wie lange hat
> ein Verlag ein Recht auf ein Spiel ?

Wir sollten hier zwischen dem Spiel als Werk und der Spielidee als solche unterscheiden. Ein Urheberrecht auf die Spielidee als solche gibt es m.W. in Deutchland nicht, eine Umsetzung der gleichen Idee durch Dritte ist - sofern das umgesetzte Werk eigenständig ist, also eine andere Gestaltung bekommt - daher wohl unproblematisch.

siehe hierzu auch den Forumsbeitrag [b]Ideenklau - Copyrigth auf Spielideen ?[/b] [i]http://www.spielboxx.de/phorum4/read.php4?f=1&i=93586&t=93586&v=f[/i]

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Günter Cornett

Re: "Recht auf ein Spiel"

Beitragvon Günter Cornett » 27. Juli 2004, 13:04

Thomas Rosanski schrieb:
>
> Vötter Robert schrieb:
> > Wie schaut es eigentlich mit den Rechten aus ? Wie lange hat
> > ein Verlag ein Recht auf ein Spiel ?

wie Michael sagt: das steht normalerweise im Vertrag.

> Wir sollten hier zwischen dem Spiel als Werk und der
> Spielidee als solche unterscheiden. Ein Urheberrecht auf die
> Spielidee als solche gibt es m.W. in Deutchland nicht, eine
> Umsetzung der gleichen Idee durch Dritte ist - sofern das
> umgesetzte Werk eigenständig ist, also eine andere Gestaltung
> bekommt - daher wohl unproblematisch.

Regeln sind mehr als eine Idee.

Also ein Siedler, das auf dem Meeresgrund spielt, ansonsten aber gleiche Regeln hat, ist kein eigenständiges Werk. Ich tausche Plankton gegen Seepferdchen anstatt Schaf gegen Getreide reicht nicht aus.

Die Idee ist IMO : ein Entwicklungsspiel, mit Sechsecken, Siedlungen und Strassenbau, Rohstoffen, die per Zufall ins Spiel kommen, die Mitspieler handeln miteinander...
Das geschützte Werk: Das konkrete Regelwerk und die konkrete Gestaltung

Ungeklärt ist IMHO, wie stark sich ein Spiel unterscheiden muss, um als eigenständiges Werk zu gelten. Reicht es Quadrate statt Sechsecke zu nehmen, nur drei Rohstoffarten und einen W8 zu nutzen, Ereignisfelder hinzuzufügen ?
Im Zweifelsfall entscheidet soetwas das Gericht oder auch schon mal der längere finanzielle Atem der Rechtsabteilung einer an einer möglichen juristischen Auseinandersetzung beteiligten Firma.

Ich denke, die Verlage vermeiden es, sich auch nur in die Nähe solcher Rechtsstreitigkeiten zu begeben.


Ein Fall ist in diesem Zusammenhang aber ganz interessant:

'Tempo kleine Schnecke' wurde m.W. erfolgreich abgekupfert und mit einem anderen Thema+Titel veröffentlicht, ohne dass das wohl juristisch zu verhindern war. Bei 'Tempo kleine Schnecke'l ist es aber so, dass die Spieler null Entscheidungsmöglichkeiten haben und die Regeln daher IMHO nur aus den viel zitierten nicht schützbaren 'bloßen Anweisungen an den menschlichen Geist' bestehen:
http://sunsite.informatik.rwth-aachen.de/keirat/txt/T/Tempokle.html

'Tempo kleine Schnecke' ist m.W. kein Spiel im urheberechtlichen Sinn, wenngleich Kinder damit viel Spaß haben können.

Gruß, Günter




>
> siehe hierzu auch den Forumsbeitrag [b]Ideenklau - Copyrigth
> auf Spielideen ?[/b]
> [i]http://www.spielboxx.de/phorum4/read.php4?f=1&i=93586&t=93586&v=f[/i]

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Franz-Benno Delonge

Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Franz-Benno Delonge » 27. Juli 2004, 19:41

Hallo Thomas, liebe Urheberrechtler,

ich muß hier als Jurist und Spielemacher schon Stellung beziehen, und zwar ganz im Sinne von Günter Cornett. Die Behauptung "Es gibt in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz auf Spielideen" kann so nicht stehenbleiben!

Richtig ist nur, daß die reine abstrakte Idee nicht urheberrechtlich geschützt ist, solange sie nicht in ein funktionierendes Spiel umgesetzt ist. Das muß aber meines Erachtens nicht unbedingt ein "erschienenes" Spiel sein.

Jedenfalls verletzt man das Urheberrecht des Spieleautors, wenn man ein Spiel veröffentlicht, das die Spielidee eines anderen, bereits existierenden Spiels dreist abkupfert - auch wenn das Design anders ausschaut, und wenn einige Regelmechanismen pro forma anders gestaltet werden. Das ist so schon gerichtlich entschieden worden, und die Spieleautorenzunft legt großen Wert darauf, daß solche Fälle auch künftig einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Und wenn ein Verlag etwa eine eingesandte Spielidee eines Autors verwerten würde, ohne den Autoren zu beteiligen, dann könnte jeder nicht völlig unfähige Rechtsanwalt eine Schadensersatzklage erfolgreich begründen.
Dieses Problem wird sich allerdings nicht stellen, weil bei unseren Verlagen diese Gefahr nicht einmal ansatzweise besteht.

(Ausnahmsweise mal) juristische Grüße
Benno

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Vötter Robert

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Vötter Robert » 28. Juli 2004, 08:23

Franz-Benno Delonge schrieb:
>
> Hallo Thomas, liebe Urheberrechtler,
>
> ich muß hier als Jurist und Spielemacher schon Stellung
> beziehen, und zwar ganz im Sinne von Günter Cornett. Die
> Behauptung "Es gibt in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz
> auf Spielideen" kann so nicht stehenbleiben!
>
> Richtig ist nur, daß die reine abstrakte Idee nicht
> urheberrechtlich geschützt ist, solange sie nicht in ein
> funktionierendes Spiel umgesetzt ist. Das muß aber meines
> Erachtens nicht unbedingt ein "erschienenes" Spiel sein.
>
> Jedenfalls verletzt man das Urheberrecht des Spieleautors,
> wenn man ein Spiel veröffentlicht, das die Spielidee eines
> anderen, bereits existierenden Spiels dreist abkupfert - auch
> wenn das Design anders ausschaut, und wenn einige
> Regelmechanismen pro forma anders gestaltet werden. Das ist
> so schon gerichtlich entschieden worden, und die
> Spieleautorenzunft legt großen Wert darauf, daß solche Fälle
> auch künftig einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.
>
> Und wenn ein Verlag etwa eine eingesandte Spielidee eines
> Autors verwerten würde, ohne den Autoren zu beteiligen, dann
> könnte jeder nicht völlig unfähige Rechtsanwalt eine
> Schadensersatzklage erfolgreich begründen.
> Dieses Problem wird sich allerdings nicht stellen, weil bei
> unseren Verlagen diese Gefahr nicht einmal ansatzweise besteht.
>
> (Ausnahmsweise mal) juristische Grüße
> Benno


Danke einmal für die Antworten. In diesem Fall werden aber nicht die Urheberrechte des Autors verletzt. Er nimmt ja nur ein "altes"Spiel her und gibt ein neues Gewand darüber (Wie so mancher Autor schon gemacht hat,aber das wärhe ein anderes Thema)

Interessant währe auch,wie Ravensburger/Alea auf das reagiert bzw. warum das Spiel dann nicht nocheinmal bei Ravensburger aufgelegt wird. (Oder ist es doch so anders als RA)

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Martin Ballhorn

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Martin Ballhorn » 28. Juli 2004, 09:35


> Interessant währe auch,wie Ravensburger/Alea auf das reagiert
> bzw. warum das Spiel dann nicht nocheinmal bei Ravensburger
> aufgelegt wird. (Oder ist es doch so anders als RA)

Naja, wenn überhaupt, dann sicherlich unter einem anderen Namen als "Razzia". Was würde sonst Stefan Dorra dazu sagen??? *zwinker*

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Thomas Rosanski

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Thomas Rosanski » 28. Juli 2004, 09:46

Franz-Benno Delonge schrieb:
>
> Hallo Thomas, liebe Urheberrechtler,
>
> ich muß hier als Jurist und Spielemacher schon Stellung
> beziehen, und zwar ganz im Sinne von Günter Cornett.

Danke dir für die Klarstellung (sowohl dir als auch Günter). Ich habe halt gelesen, dass Ideen nicht geschützt sind und mir war nicht klar, ab wann genau es nicht mehr nur eine Idee ist und ab wann Spiele gechützt werden.

Fröhlichen Gruß,

Thomas.

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Stefan Brück

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Stefan Brück » 28. Juli 2004, 10:34

Vötter Robert schrieb:
.
.
.
> Interessant währe auch,wie Ravensburger/Alea auf das reagiert
> bzw. warum das Spiel dann nicht nocheinmal bei Ravensburger
> aufgelegt wird. (Oder ist es doch so anders als RA)

Hallo, Robert,

Ra war das erste Spiel von alea und lief damals recht gut. Doch alles hat seine Zeit, so auch Ra. Also mussten wir es aufgrund der schließlich schwachen Absatzzahlen aus dem Programm nehmen. Damit fallen die Rechte an dem Spiel (nicht aber an Titel, Thema, Grafik etc.) wieder uneingeschränkt an den Autor zurück.

Und nun macht´s eben Amigo als Kartenspiel. Warum auch nicht, ist ja schließlich ein Spitzenspiel! ;o)

vG
Stefan

PS: Währe wäre währe, wenn´s der Konjunktiv von wahren wäre ... ;o)

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Vötter Robert

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Vötter Robert » 28. Juli 2004, 11:55

Herzlichen Dank für die Auskunft.
Also sobald ein Spiel wegen schwachen Absatzzahlen aus dem Programm genommen wird,bekommt der Autor die Rechte zurück.

Es ist nicht zeitgebunden ? Oder wird das meistens mit dem Vertrag ausgehandelt ?

Gruß
Robert

zu deinem Ps.: Da ist mal wieder meine Tastatur schneller gewesen als mein Gehirn :P

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Stefan Brück

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Stefan Brück » 28. Juli 2004, 12:29

Vötter Robert schrieb:
>
> Herzlichen Dank für die Auskunft.
> Also sobald ein Spiel wegen schwachen Absatzzahlen aus dem
> Programm genommen wird,bekommt der Autor die Rechte zurück.
>
> Es ist nicht zeitgebunden ? Oder wird das meistens mit dem
> Vertrag ausgehandelt ?

Alles ist Verhandlungssache...

vG
Stefan

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Carsten Wesel | FAIRspielt.de

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Carsten Wesel | FAIRspielt.de » 28. Juli 2004, 16:07

Stefan Brück schrieb:
>
> aus dem
> Programm nehmen. Damit fallen die Rechte an dem Spiel (nicht
> aber an Titel, Thema, Grafik etc.) wieder uneingeschränkt an
> den Autor zurück.

Dieses [i]Titel, Thema, Grafik etc.[/i] ist das die Leistung des Verlages um aus dem Mechanismus des Autoren ein Spiel zu machen? Oder kann eins oder mehrere dieser Dinge auch vom Autoren kommen, der mit dem Vertrag die Rechte daran an den Verlag abtritt?
Soll heißen: Wenn der Autor das Spiel in seinem Prototyp "Klyx" genannt hat und das Spiel unter diesem Namen erscheint, bekommt der Autor dann mit Auslaufen des Vertrages die Rechte an diesem Namen zurück?

Gruß Carsten (der den Namen seines Prototypen verraten hat (wobei es das Spiel dazu ja noch gar nicht gibt))

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Stefan Brück

Re: Urheberrecht auf Spielideen!!

Beitragvon Stefan Brück » 28. Juli 2004, 17:37

Carsten Wesel | FAIRspielt.de schrieb:
.
.
.
> Soll heißen: Wenn der Autor das Spiel in seinem Prototyp
> "Klyx" genannt hat und das Spiel unter diesem Namen
> erscheint, bekommt der Autor dann mit Auslaufen des Vertrages
> die Rechte an diesem Namen zurück?

Das hängt von vielerlei Dingen ab (z.B. ob der Name zum Titelschutz angemeldet wurde oder nicht...) und kann dementsprechend weder mit ja noch mit nein beantwortet werden.

Vg
Stefan

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Volker L.

Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Volker L. » 29. Juli 2004, 14:54

Stefan Brück schrieb:
>
> Carsten Wesel | FAIRspielt.de schrieb:
> .
> .
> .
> > Soll heißen: Wenn der Autor das Spiel in seinem Prototyp
> > "Klyx" genannt hat und das Spiel unter diesem Namen
> > erscheint, bekommt der Autor dann mit Auslaufen des Vertrages
> > die Rechte an diesem Namen zurück?
>
> Das hängt von vielerlei Dingen ab (z.B. ob der Name zum
> Titelschutz angemeldet wurde oder nicht...) und kann
> dementsprechend weder mit ja noch mit nein beantwortet werden.

Wie sieht das eigentlich grundsätzlich mit Spieletiteln aus?
Den Titel "Razzia" beispielsweise, mit dem dieser Thread ja
begann, kenne ich als Namen eines netten kleinen Zockerspiels
von Ravensburger. Roman und Claudia (jetzt hätte ich beinahe
Roman und Luna geschrieben ;-) ) veröffentlichen laut
Messevorschau ein Spiel namens "Die Weinhändler" - den gleichen
Titel trug doch auch vor wenigen Jahren ein Spiel von Piatnik.
Vor Magellan von HiG gab es ein gleichnamiges von Flying Turtle
Games, und 1992(?) sind fast zeitgleich bei Ravensburger und
Schmidt Spiele mit dem Namen "Columbus" erschienen - offenbar
alles unbeanstandet. Andererseits musste ja kürzlich der schöne
Titel "Alhmabra" wegen Namensgleichheit in den schwachsinnigen
Titel "der Palast von Alhmabra" geändert werden.

Gruß, Volker (weiss von mindestens 2 Namensvettern in Deutschland)

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Rainer Fieseler

Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Rainer Fieseler » 29. Juli 2004, 15:12

Und dann gab's noch BAZZAR und GOLDGRÄBER und sicher noch mehr wenn man länger nachdenkt.

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Günter Cornett

Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Günter Cornett » 29. Juli 2004, 15:58

Volker L. schrieb:
>
> Stefan Brück schrieb:
> >
> > Carsten Wesel | FAIRspielt.de schrieb:
> > .
> > .
> > .
> > > Soll heißen: Wenn der Autor das Spiel in seinem Prototyp
> > > "Klyx" genannt hat und das Spiel unter diesem Namen
> > > erscheint, bekommt der Autor dann mit Auslaufen des
> Vertrages
> > > die Rechte an diesem Namen zurück?
> >
> > Das hängt von vielerlei Dingen ab (z.B. ob der Name zum
> > Titelschutz angemeldet wurde oder nicht...) und kann
> > dementsprechend weder mit ja noch mit nein beantwortet
> werden.
> Wie sieht das eigentlich grundsätzlich mit Spieletiteln aus?

Titel haben m.W. nicht die Schöpfungshöhe um urheberechtlich geschützt zu sein. Sie sind einfach zu kurz.

Die Titelschutz-'Anmeldung' bringt eigentlich nur etwas bei einer bevorstehenden Veröffentlichung. Sie soll verhindern, dass ein anderer einem zuvor kommt, indem er z.B. drei Tage vor der Messe ein Buch oder Spiel gleichen Namens rausbringt und dann die gesamte Auflage eingestampft werden muss.

Vor der Veröffentlichung eines Werkes erreicht man Titelschutz durch Veröffentlichung des Titels in einem geeigneten Medium (z.B. Fachzeitschrift). Dieser Titelschutz gilt für ca. 6 Monate (ist aber nirgendwo genau festgelegt).

Ab Veröffentlichung hat man Titelschutz.

Wird der Titel nicht mehr benutzt, verliert man auch den Titelschutz.
Von daher ist die Frage, wer die Rechte an einem Titel erhält, wenn der Vertrag ausläuft (und der Titel nicht anderweitig weiterbenutzt wird) ziemlich einfach zu beantworten: Der, der zuerst zugreift. Das kann auch ein Dritter sein, der mit dem Vertrag gar nichts zu tun hat. Er muss allerdings eine konkrete Veröffentlichungsabsicht haben.

Wem dieser Schutz nicht ausreicht, der kann den Titel als Marke anmelden. Ist teurer und gilt nur für die Klasse(n), in der sie angemeldet wurde, hält dafür aber 5 Jahre, so keiner widerspricht.AFAIK wurde Linus Thorvalds vor einiger Zeit von Herrn Gravenreuth aufgefordert die Marke Linux für Feuerlöscher freizugeben.


Links zum Thema:

Definition von Titelschutz:
http://www.legamedia.net/lx/result/match/ca06097d69fc4e6b4d4eaacacdd540e1/index.php

http://www.pressefachverlag.de/object_tsanz.htm
Ob eine Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger sinnvoll ist, ist umstritten.

http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+Steuern@Recht_Namenschutz

'Titelschutz oder Markeneintragung':
http://www.gravenreuth.de/titel/titelmarken/

Deutsches Patent- und Markenamt
http://dpma.de/index.htm

> Den Titel "Razzia" beispielsweise, mit dem dieser Thread ja
> begann, kenne ich als Namen eines netten kleinen Zockerspiels
> von Ravensburger. Roman und Claudia (jetzt hätte ich beinahe
> Roman und Luna geschrieben ;-) ) veröffentlichen laut
> Messevorschau ein Spiel namens "Die Weinhändler" - den gleichen
> Titel trug doch auch vor wenigen Jahren ein Spiel von Piatnik.
> Vor Magellan von HiG gab es ein gleichnamiges von Flying Turtle
> Games,

Nachdem ein Titel aufgegeben wurde, kann ihn eben jeder benutzen

> und 1992(?) sind fast zeitgleich bei Ravensburger und
> Schmidt Spiele mit dem Namen "Columbus" erschienen - offenbar
> alles unbeanstandet. Andererseits musste ja kürzlich der schöne

Tja, wie die sich wohl geeinigt haben ?
> Titel "Alhmabra" wegen Namensgleichheit in den schwachsinnigen
> Titel "der Palast von Alhmabra" geändert werden.

Die Spiele waren gleichzeitig auf dem Markt. Für den Verlag, der Alhambra rausgebracht hat, war es wohl auch unangenehm, ständig Verwechselungen aufklären zu müssen.

Gruß, Günter

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Roman Pelek

Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Roman Pelek » 30. Juli 2004, 00:00

Hi Volker,

Volker L. schrieb:

> Roman und Claudia (jetzt hätte ich beinahe
> Roman und Luna geschrieben ;-) ) veröffentlichen laut

Luna hätte nix dagegen gehabt - Claudia wird sie eh nur von denen genannt, die sie nicht kennen und sie hasst diesen stockbiederen, deutschen Namen eh.

> Messevorschau ein Spiel namens "Die Weinhändler" - den gleichen
> Titel trug doch auch vor wenigen Jahren ein Spiel von Piatnik.

Der Titel war frei, die Piatnik-Veröffentlichung ist eingestellt und somit Vergangenheit. Insofern gibt's da keine rechtlichen Probleme. Das ist maximal ein Thema für Spielesammler, aber nicht für Rechtsanwälte ;-)

Ciao,
Roman

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Volker L.

Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Volker L. » 30. Juli 2004, 00:30

Roman Pelek schrieb:
>
> Hi Volker,
>
> Volker L. schrieb:
>
> > Roman und Claudia (jetzt hätte ich beinahe
> > Roman und Luna geschrieben ;-) ) veröffentlichen laut
>
> Luna hätte nix dagegen gehabt - Claudia wird sie eh nur von
> denen genannt, die sie nicht kennen

Naja, aber dann hätten 50% (grobe Schätzung) der Forumsleser
gefragt "wer?"
... was die BSW-erfahrenen wiederum zu netten Verwirrspielen hätten
benutzen können ;-)

> und sie hasst diesen stockbiederen, deutschen Namen eh.

Wie nennst Du sie eigentlich (jetzt mal abgesehen von "Schätzchen",
"Liebling" oder "Zuckerschnecke")? :-D

> > Messevorschau ein Spiel namens "Die Weinhändler" - den
> gleichen
> > Titel trug doch auch vor wenigen Jahren ein Spiel von
> Piatnik.
>
> Der Titel war frei, die Piatnik-Veröffentlichung ist
> eingestellt und somit Vergangenheit. Insofern gibt's da keine
> rechtlichen Probleme. Das ist maximal ein Thema für
> Spielesammler, aber nicht für Rechtsanwälte ;-)

Tja, bei Magellan und Razzia liegen ja viele Jahre dazwischen, bei den
Weinhändlern nur [i]sehr[/i] wenige (2?), daher hatte es mich erstaunt,
dass Ihr diesen Titel schon recyceln dürft.
Andererseits - wenn man die Qualität der Piatnik-Weinhändler bedenkt,
hätte es mich nicht sehr überraschen dürfen :-)
Aber habt Ihr keine Bedenken, dass Ihr bei den Käufern für absatzmindende
Verwirrung sorgt: "ach - das Spiel habe ich schon" oder "davon habe ich
gehört - soll nix taugen" ?

Gruß, Volker

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Roman Pelek

[ca. die Hälfte des Textes OT] Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Roman Pelek » 31. Juli 2004, 01:43

Hi Volker,

Volker L. schrieb:

> Wie nennst Du sie eigentlich (jetzt mal abgesehen von
> "Schätzchen",
> "Liebling" oder "Zuckerschnecke")? :-D

Hm, es gibt da so ein Tier mit Krallen, das gegenwärtig im europäischen Kulturkreis gerne als Haustier verwendet wird, im alten Ägypten hingegen kultisch verehrt wurde, und für dieses verwende ich dann gerne den Diminutiv bei der Betitelung meiner Lebensabschnittsgefährtin :-))

> Aber habt Ihr keine Bedenken, dass Ihr bei den Käufern für
> absatzmindende
> Verwirrung sorgt: "ach - das Spiel habe ich schon" oder
> "davon habe ich
> gehört - soll nix taugen" ?

Nein, gar nicht. Den Freaks ist es klar, weil sie gut informiert sind, und die breite Masse kriegt davon eh nix mit. Wenn 10 Leute damit Probleme haben, isses besser als wenn 100 (außenstehende) Käufer mit einem allzu verquasten Titel nix anfangen können. Ich seh da aber so oder so kaum Verwechslungsgefahr, weil Format, Aufmachung und Inhalt grundverschieden sind - dem Sammler sollte es insofern auch keine Probleme bereiten. Die Szeneinsider sind zu firm in ihrer Materie, als dass ich darin ein echtes Hindernis sehen würde.

Ciao,
Roman

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Volker L.

[ca. des Textes OT] Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Volker L. » 31. Juli 2004, 02:20

Hallo, Roman!

Roman Pelek schrieb:
>
> Hi Volker,
>
> Volker L. schrieb:
>
> > Wie nennst Du sie eigentlich (jetzt mal abgesehen von
> > "Schätzchen",
> > "Liebling" oder "Zuckerschnecke")? :-D
>
> Hm, es gibt da so ein Tier mit Krallen, das gegenwärtig im
> europäischen Kulturkreis gerne als Haustier verwendet wird,
> im alten Ägypten hingegen kultisch verehrt wurde, und für
> dieses verwende ich dann gerne den Diminutiv bei der
> Betitelung meiner Lebensabschnittsgefährtin :-))

:-? Skarabäus-Papagei-chen? Komischer Kosename :lol:

> > Aber habt Ihr keine Bedenken, dass Ihr bei den Käufern für
> > absatzmindende
> > Verwirrung sorgt: "ach - das Spiel habe ich schon" oder
> > "davon habe ich
> > gehört - soll nix taugen" ?
>
> Nein, gar nicht. Den Freaks ist es klar, weil sie gut
> informiert sind, und die breite Masse kriegt davon eh nix
> mit.

Also, ich denke schon, dass zumindest die ca. 431 Käufer des Piatnik-Spiels
sich an den Namen erinnern und Euer Werk dann links liegen lassen (und
ggf. ihren Bekannten abraten), weil ihnen eben nicht klar ist, dass das ein
ganz anderes Spiel ist.

> Ich seh da aber so oder so kaum
> Verwechslungsgefahr, weil Format, Aufmachung und Inhalt
> grundverschieden sind

Format und Aufmachung waren auch bei den Neuauflagen der Entdecker und
von Löwenherz ziemlich anders, und bis zum Angucken des Inhalts kommen
die meisten 08/15-Käufer (vor einem eventuellen Kauf) gar nicht.

> Die Szeneinsider sind zu firm in
> ihrer Materie, als dass ich darin ein echtes Hindernis sehen
> würde.

Wenn Euer Spiel ohnehin die Insider als Zielgruppe hat, weil es für
Gelegenheitsspieler ohnehin zu anspruchsvol ist, magst Du Recht haben.

> Ciao,
> Roman

Kgbo,
Volker

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Volker L.

[ca. 10% des Textes OT] Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Volker L. » 31. Juli 2004, 02:23

Überschrift vervollständigt...

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Roman Pelek

Re: [ca. des Textes OT] Re: Urheberrecht auf Spieletitel?

Beitragvon Roman Pelek » 31. Juli 2004, 02:57

Hi Volker,

Volker L. schrieb:

> :-? Skarabäus-Papagei-chen? Komischer Kosename :lol:

Wieso wusste ich, dass genau das als Antwort kommt? ;-)

> Also, ich denke schon, dass zumindest die ca. 431 Käufer des
> Piatnik-Spiels
> sich an den Namen erinnern und Euer Werk dann links liegen
> lassen (und
> ggf. ihren Bekannten abraten), weil ihnen eben nicht klar
> ist, dass das ein
> ganz anderes Spiel ist.

Die Weinhändler von Piatnik waren gar nicht mal ein übles Spiel, man musste nur die Regeln leicht modifizieren. Auch "Time Pirates" war besser als sein Ruf, zumindest mit Alans Regeln.

> Format und Aufmachung waren auch bei den Neuauflagen der
> Entdecker und
> von Löwenherz ziemlich anders, und bis zum Angucken des
> Inhalts kommen
> die meisten 08/15-Käufer (vor einem eventuellen Kauf) gar
> nicht.

Nuja, aber die kennen auch die eigentlichen Entdecker nicht, die ursprüngliche Version von Löwenherz oder eben "Die Weinhändler"....

> Wenn Euer Spiel ohnehin die Insider als Zielgruppe hat, weil
> es für
> Gelegenheitsspieler ohnehin zu anspruchsvol ist, magst Du
> Recht haben.

Zielgruppe sind wie bei Santiago Familienspieler, wobei sich die Ungeübten an den einfachen Regeln freuen dürfen und die Spieler an den taktischen Finessen. Unser Ziel war es, ein regeltechnisch einfaches Spiel zu machen, das nicht banal ist.

Ciao,
Roman

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Günter Cornett

Nachtrag [Re: Urheberrecht auf Spieletitel?]

Beitragvon Günter Cornett » 5. August 2004, 18:19

Günter Cornett schrieb:
>
> Wird der Titel nicht mehr benutzt, verliert man auch den
> Titelschutz.
> Von daher ist die Frage, wer die Rechte an einem Titel
> erhält, wenn der Vertrag ausläuft (und der Titel nicht
> anderweitig weiterbenutzt wird) ziemlich einfach zu
> beantworten: Der, der zuerst zugreift. Das kann auch ein
> Dritter sein, der mit dem Vertrag gar nichts zu tun hat. Er
> muss allerdings eine konkrete Veröffentlichungsabsicht haben.

Das gilt zunächst einmal für Spiele, die abgesehen vom Titel nichts miteinander zu tun haben. Nutzt man den Titel, um sich an den Verkaufserfolg eines des anderes Spieles anzulehnen, kann das unter anderen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung sein. Solche Angelegenheiten sollte man daher unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten: Titelrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht.

Gruß, Günter


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