Beitragvon Tim-spielbox » 29. Juni 2006, 14:19
> ==> wenn es nicht urheberrechtlich geschützt wäre, hätte
> phalanx probleme mit dem in seinen rechten verletzten
> bekommen!! -- Soll heißen: Natürlich ist es urheberrechtlich
> geschützt.
Die ganz spezielle Ausprägung in "Waterloo" wahrscheinlich schon, der allgemeine Mechanismus sicher nicht. Schon Anfang der 90er Jahre gab es eine ganze Reihe von (Computer-)Spielen, die mit solchen Bewegungs- und Kampfmechanismen gearbeitet haben.
> Dieses bleibt immer beim urheber. Übertragbar sind nur die
> verwertungsrechte.) bekämest du arge probleme, wenn du das
> spiel für eine online version umsetzt und verbreitest.
Mir ging's ja nur darum, daß ich mir ein Online-Spiel wünsche, das sich +so ähnlich+ wie "Waterloo" spielt. Daß man das Spiel selbst nicht ohne Einwilligung umsetzen sollte, ist klar.
Tim