Anzeige

Wann spricht man von Plagiat ?

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
Benutzeravatar
Tom Hilgert
Kennerspieler
Beiträge: 211

Wann spricht man von Plagiat ?

Beitragvon Tom Hilgert » 21. September 2007, 00:14

Hi,

habe gerade in der Messevorschau bei cliquenabend ein Spiel entdeckt, das so schon mal als Spiel vor ca. 40 Jahren rausgekommen ist. Der eigentliche Autor wird aber in zumindest in dieser Info (bei Cliquenabend) nicht genannt.
Muesste man als "Autor" den eigentlich Erfinder dann irgendwo nennen (Schachtel, Regel etc.) oder nur wenn er noch lebt. Was waere wenn so was wie Rechte an einem Spiel abgelaufen sind? Kann man es dann einfach Recyceln?

Die Frage geht an Leute, die sich mit sowas auskennen (oder natürlich auch andere, die sich berufen fühlen :) )

Ich will absichtlich nicht den Namen des Spiels nennen, denn
es kann ja alles ganz anders sein, wenn man das Spiel in Essen sieht, aber mich interessieren jetzt nur mal die rechtlichen Gegebenheiten

Tom

Benutzeravatar
Marc

Re: Wann spricht man von Plagiat ?

Beitragvon Marc » 21. September 2007, 09:19

Wenn ein Spiel ohne Lizenz eins zu eins mit allen Regeln abgekupfert wurde, dann kann man meiner Meinung nach von einem Plagiat sprechen. Aber sobald einige Details geändert werden, wird es schwierig das Plagiat zweifelsfrei nachzuweisen.

Benutzeravatar
Günter Cornett

Re: Wann spricht man von Plagiat ?

Beitragvon Günter Cornett » 21. September 2007, 10:55

Marc schrieb:
>
> Wenn ein Spiel ohne Lizenz eins zu eins mit allen Regeln
> abgekupfert wurde, dann kann man meiner Meinung nach von
> einem Plagiat sprechen. Aber sobald einige Details geändert
> werden, wird es schwierig das Plagiat zweifelsfrei
> nachzuweisen.

Wenn etwas geändert wurde, aber das Originalspiel überwiegt, handelt es sich - je nach Umfang der Änderung - entweder um ein Plagiat oder um eine Bearbeitung. Letztere erfordert - zumindest nach deutschem Urheberrecht - auch die Genehmigung des Autors.

Bei Spielen ist das aber sehr schwer zu sagen, ob ein neues Spiel entstanden ist oder ein altes verändert wurde. Die Übergänge sind fließend. Im Einzelfall ist es meist schwer, mitunter aber auch recht klar zu beurteilen. Dazu muss man den Einzelfall aber kennen.

Dann gibt es noch das Problem der Doppelschöpfung: zwei Autoren schaffen unabhängig voneinander das gleiche oder fast gleiche Spiel. Hier liegen die Rechte zunächst einmal bei dem, der sein Spiel zuerst fertiggestellt hat und das auch beweisen kann. Der andere muss dann nachweisen (oder glaubhaft machen?), dass er keine Kenntnis von dem Spiel des ersteren hatte.

International gibt es noch das Problem unterschiedlicher Urheberechtsgesetze. In den USA gibt es Patente auf Spielmechanismen, bei uns das Urheberrecht. Es gibt auch Verträge zwischen den Staaten, wie damit umgegangen werden soll.

Wenn solche Rechtsverletzungen unbeabsichtigt geschehen, ist es i.d.R. sinnvoll, wenn sich die Beteiligten frühzeitig zusammensetzen und das klären.

Im von Tom beschriebenen Fall kann Tom ihnen einen Gefallen tun, wenn er sie schon im Vorfeld auf seinen Verdacht hinweist. Ich würde das dann vorsichtig und als Möglichkeit nicht als Unterstellung formulieren, eventuell auch nur den möglichen Rechtsverletzer ansprechen, damit dieser den anderen selbst kontaktieren kann.


Gruß, Günter


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste