Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 18. September 2008, 23:00
Knut schrieb:
> [...] nach meiner Beobachtung gibt's generell
> zwei "Schulen": Die eine sagt, alles, was nicht
> ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Die
> andere: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt
> ist, ist verboten.
Und tatsächlich haben beide Schulen völlig recht - wenn sie ihre Lehre auf die jeweils passende Situation anwenden, und nicht darauf bestehen, sie auch auf unpassende Situationen anzuwenden.
Schließlich gibt es - wenn wir uns mal eine grobe Einteilung von Regel-Formulierungen vorstellen wollen - drei mögliche Arten von Regeln: Erlaubende, untersagende und erzwingende.
Eine erlaubende Regel besagt zum Beispiel: "Sie dürfen höchstens fünf Handkarten haben." Hier erübrigt sich die Frage: "Darf ich drei Handkarten haben?" (obwohl natürlich trotzdem jemand dieser Frage stellen wird, nicht ohne darauf hinuweisen, dass in der Regel die Zahl 3 nicht ausdrücklich stehe, und die Regel somit völlig unklar formuliert sei). Hier gilt, dass alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist. Wemm man "höchstens fünf" Handkarten haben darf, dann darf man auch drei Handkarten haben, aber nicht 27.000: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist ("höchstens fünf") ist hier verboten.
Eine untersagende Regel besagt zum Beispiel: "Sie dürfen bei der Versteigerung kein Gebot machen, das Sie nicht bezahlen können." Wenn ich fünf Gold besitze, darf ich dann drei Gold bieten? Ja. Darf ich 27.000 Gold bieten? Nein. Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist (etwas zu bieten, das ich nicht bezahlen kann) ist erlaubt.
Und dann gibt es noch erzwingende Regeln, zum Beispiel: "Zu Beginn Ihres Zuges würfeln Sie mit zwei Würfeln". Hier darf man weder mit nur einem Würfel würfeln, noch mit 27.000 Würfeln und einem Suppenhuhn, sondern man muss genau zwei Würfeln nehmen: Weder mehr noch weniger, auch wenn jede Anzahl an Würfeln, die man NICHT nehmen darf, NICHT ausdrücklich untersagt ist.
Das Leben kann so einfach sein.
Mit einem lieben Gruß
Gustav