Hallo zusammen,
ist hier jemand in den Regeln von 1853 Lookout Games fit? Mir sind ein paar Sachverhalte rund um den Themenblock Gesellschaften mit Verwalter nicht so ganz klar:
1. Kann eine Gesellschaft mit Verwalter auch dann eine Lok von der Bank leihen, wenn die Gesellschaft bereits bezahlte Loks hat? Soll heißen, ist das Leihen eine reine Notmaßnahme, um nicht ohne Los dazustehen?
2. Gilt eine geliehene Lok als gekauft? Löst sie also auch Phasenwechsel etc. aus?
3. Eine Gesellschaft mit geliehener Lok muss erst die Lok zurück zahlen, bevor sie anderweitig Geld ausgeben darf. Heißt das, sie hat kein Gesellschaftsgeld bis die Lok abbezahlt ist (müsste man dann aufschreiben) oder heißt das, sie hat Geld, darf es aber nicht ausgeben, bevor die Lok bezahlt ist? Ein Unterschied der beiden Vorgehensweise entsteht dann, wenn die Gesellschaft in der Aktienrunde wieder einen Direktor bekommt und dieser sich entschließt die Lok an die Bank zurück zu geben. Dann ist es wichtig, ob die bisher von der "gepumpten" Lok erzielten Einfahrergebnisse im Gesellschaftsvermögen verbleiben oder nicht.
4. Wie reiht sich eine Lok, die zurück an die Bank gegeben wird, in die dortigen Loks ein? Steht sie alternativ zum Kauf zur Verfügung oder muss sie als erste gekauft werden? Beispiel: Eine 4er Lok ist geliehen, alle anderen verkauft. Die 5er liegt also frei. Jetzt wird die 4er zurück gegeben, muss man dann erst die 4er kaufen oder kann man auch gleich die 5er kaufen, weil die 4er ja schon "gebraucht" war? Oder etwas krasser: Die 4er ist geliehen, die erste 5er wurde bereits gekauft, danach wird eine geliehen 4er zurück gegeben. Muss man jetzt erst die gebrauchte 4er kaufen, bevor es weitere 5er bzw. 6er gibt?
Für qualifizierte Antworten, Kommentare und Anregungen wäre ich wirklich sehr dankbar. Bitte keine Aussagen wie: "Ich hab's zwar noch nie gespielt, kenne grundsätzlich keine 18er Spiele, ich würde es aber so oder so machen. Das wäre sicherlich gut gemeint, führt aber einfach zu nix.
Lieben Dank im Voraus
Tacitus