Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 26. November 2012, 00:35
Hallo Braz,
seien wir doch mal nüchtern:
Wir kennen die Artikelbeschreibung bei ebay nicht, wir kennen den E-Mail-Verkehr nicht, wir wissen nicht, um welche Spiele es geht, wir haben keine Ahnung, was wann in welchem Forum über welches der betroffenen Spiele konkret diskutiert wurde, wir wissen nicht, ob Verkäufer und Käufer von dieser Diskussion Kenntnis hatten. Wir wissen auch nicht, ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, was ich bei Neuware (OVP) für eher unwahrscheinlich halte, zumal jedenfalls im Ausgangsposting mit keinem Wort von Gewährleistungsausschluss die Rede ist, was zu erwähnen doch nahegelegen hätte, wenn man sich um Gewährleistung streitet. Was wir haben ist das Ausgangsposting. Jeder Versuch, auf dieser Grundlage eine einigermaßen zuverlässige Bewertung in juristischer Hinsicht vorzunehmen, bleibt im Kaffeesatz-Lesen stecken.
Ich sehe keinen Anlass, Arglist auf der einen oder Unverschämtheit auf der anderen Seite anzunehmen. Hier äußert sich nur eine der beiden Seiten, die andere kann sich nicht äußern, es gilt also der eherne Grundsatz, den schon die Römer kannten: audiatur et altera pars = Auch die andere Seite muss gehört werden. Solange das nicht geschieht, kann man nicht abschließend beurteilen.
"Beweisen" ist eine andere Ebene, zu der man nur kommt, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache streitig ist. Auf etwaige Arglist kommt es aber schon gar nicht an, wenn kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vorliegt. Davon abgesehen ist "Beweis" im juristischen Sinne nicht der naturwissenschaftliche Beweis, man könnte lange Abhandlungen darüber schreiben.
Das alles geht aber wohl über das Thema Spielen weit hinaus, weshalb ich mich dann doch zurückhalten will.
Spielerische (Sollte Spielen nicht im Vordergrund stehen?) Grüße
Ernst-Jürgen
Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen