Beitragvon Günter Cornett » 23. Januar 2003, 21:06
Uli Schumacher schrieb:
>
> Hi, Thomas, (Günther&co.)
> ganz so dramatisch ist das alles nicht, denn:
> Für Deinen privaten Gebrauch kannst Du dahinter kleben, was
> Du willst, Urheberrechte greifen nur Veröffentlichungen an.
Hallo Uli,
ja, ich bezog mich in meiner Antwort auch nur auf Veröffentlichungen. Ich glaube für eine rein private Nutzung hätte Thomas auch nicht gefragt.
> Und wenn es ernst wird, wirst Du schon jemand auftreiben, der
> mal im Museum nachguckt, ob die irgendwelche Vorbehalte gegen
> ein Foto haben, und die allgemein übliche Fotoerlaubnis wird
> wohl erschwinglich sein. Damit gehst Du allen Diskussionen
> aus dem Weg.
Ja, eine sichere Methode.
> Im Übrigen ist es fraglich, ob ein Verlag, dem Du das evtl
> einreichst, Deine Grafik verwendet. die machen bestimmt ein
> Autorennen draus ;-)
>
> Ich würde folgendes machen:
> Privat: null problem
Ja.
> Einreichen bei Verlag:
> kleine Randbemerkung, dass zwar das Bild nicht mehr geschützt
> ist, Du aber keine Ahnung über die Herkunft des Fotos hat und
> gegebenenfalls ein neues geschossen werden müßte.
Das geschieht dann wohl sowieso, obwohl das Beispiel 'Netzwerk' zeigt, das auch Verlage nicht immer so sorgfältig sind. Juristisch gesehen wäre das dann aber nicht Thomas Problem.
> Eigene Veröffentlichung:
> Wenn möglich, irgendeinen Bekannten, der in Wien vorbeikommt,
> bitten, eines zu schießen.
Ja, eigene Veröffentlichung kann theoretisch auch bedeuten:
Veröffentlichung durch Vorstellung auf einem Autorentreffen.
In der Praxis dürfte das wohl kein Problem sein. Die Konsequenzen für eine unauthorisierte Veröffentlichung wären ein Schadenersatzanspruch des Urhebers. Die Durchsetzung ist aufwändig und es ist zweifelhaft, ob solch eine unauthorisierte Veröffentlichung in diesem Fall überhaupt ein Schaden darstellt.
Ich bin gerade dabei einen Schadenersatz für eine mehrjährige unauthorisierte Veröffentlichung meiner Artikel im Internet durch eine große Tageszeitung zu erstreiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand sich einen Aufwand für einen kaum messbaren Schaden aus einer Veröffentlichung durch Vorstellen des Spieles auf einem Autorentreffen o.ä. macht. Halte ich persönlich auch nicht unbedingt für verwerflich.
> So ganz klar ist das mit den Fotorechten ohnehin nicht, es
> gibt da so Einschränkungen, dass Fotografien von
> künstlerischen Werken nicht immer neue Werke sind, aber das
> ist ziemlich komplex, da müßte man schon jemanden aus der
> Rechtsbranche fragen, und die reden immer so verdwatscht.
Jo, und das ist dann auch noch teurer als die Lizenz, die man sich sparen will.
> Richtig Ahnung haben die wenigsten, siehe die Antwort auf
> KMW's Netzwerk von Jumbo (steht unter Neuheiten), KMW habe
> sich den Titel nicht schützen lassen.
> Schützen lassen könnte er sich den nur als Marke, und da ist
> er auch ohne Anmeldung geschützt, nach folgendem Zitat aus
> dem Markengesetz
Ich glaube hier geht es um Titelschutz. Meiner Meinung nach ist 'Netzwerk' - im Gegensatz zu 'KMW' - keine Marke. Einen Titel schützt man durch Veröffentlichung. Wenn man verhindern will, dass irgendjemand einem kurz vor dem geplanten Veröffentlichungstermin zuvorkommt, kann man einen Titel u.U. als Marke eintragen lassen oder aber einfach in einer Zeitung veröffentlichen:
*Ich beanspruche Titelschutz für folgende Titel: Netzwerk, Nutzwerk, Schmutzwerk,Mutzwürk,...* Dann ist der Titel für einen bestimmten Zeitraum auch veröffentlicht und geschützt. Ich weiss nicht, welche Voraussetzungen an die Zeitung geknüpft sind, aber ich habe solche Anzeigen schon in der Zeitung von IG Medien gesehen.
Meines Wissens entsteht auch durch die Anmeldung für die Neuheitenschau in Essen ein Titelschutz. Verloren können Titelrechte wohl durch Zeiten, in denen sie nicht genutzt werden. Die Frist dafür kenne ich nicht; sie ist allerdings wesentlich kürzer als 70 Jahre. Vermutlich geht Jumbo davon aus, dass KMWs 'Netzwerk' bei Perlhuhn zwischenzeitlich aus dem Programm genommen wurde.
> § 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes
>
> Der Markenschutz entsteht
>
> 1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom
> Patentamt geführte Register,
> 2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen
> Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter
> Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
> 3.durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser
> Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
> (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer
> Marke.
>
> Und 2. ist doch hier erfüllt FÜR KMW, oder?
Ja, für die Marke KMW ;-)
> wie seht Ihr das?
> Uli (schreibt sich mit 1 L)
tschüs, Günter (schreibt sich eigentlich ohne h, aber egal: was meine Oma durfte und die Krankenkasse immernoch macht, gestehe ich auch jedem anderen zu )