Beitragvon René P. » 24. Januar 2006, 15:51 
			
			
			
			Hallo Irene,
du läufst dann nur Gefahr, dass irgendwann ein freundlicher Betriebsprüfer erklärt, dass ER meint, dass du 16 % abführen hättest müssen. 
Das würde dazu führen, dass Du all deine Rechnungen gegenüber dem Verlag (bzw. der seine Gutschriften) ändern muss, damit in der Quersumme wieder Null dabei rauskommt.
Sollte bis dahin der Verlag und/oder Du nicht mehr greifbar sein, bleibt irgendwer auf seinem Geld sitzen und darf brav an das Finanzamt bezahlen.
Um ganz sicher zu sein, solltest Du eine sog. "verbindliche Auskunft" beim Finanzamt einholen. Es kann sein, dass die Jungs nicht wollen, aber dann frag dich zum Hauptsachgebietsleiter (Umsatzsteuer) durch und frag den. Der soll Dir dann sein OK geben, am besten schriftlich. Sonst... s.o.
Viele Grüße
René
PS Das ist nun mal so im Steuerrecht... da gibts kein JA oder NEIN. Nur gewundene Pfade. Hab ich schon erwähnt, dass ich meinen Job liebe?