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Regelfrage Serenissima

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Dietrich

Regelfrage Serenissima

Beitragvon Dietrich » 19. August 2001, 21:49

Hallo Regelkundige,
ich habe eine Frage bezüglich des der Handelswaren in Serenissima.
In einem Hafen dürfen nur die Waren verkauft werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die Art der Handelsware darf sich noch nicht in dem Hafen befinden.
2. Die Art der Handelsware darf auch nicht in dem Hafen verkauft werden.

Frage: Darf man nun in einem Hafen mehrere Handelswaren derselben Warenart verkaufen (z. B. 3 mal Gewürz), wenn in dem Hafen Gold verkauft wird und dort schon Wein verkauft worden ist?
Denn wenn man die erste Handelsware Gewürz verkauft hat, kann man nach Voraussetzung 1. keine weitere Handelsware dieser Art dort verkaufen!
Leider schweigt sich hier die Regel aus, auch das Beispiel hilft nicht weiter.

Wer kann mir helfen?
Eine eher "dumme" Frage hätte ich noch:
Werden die an die Häfen verkauften Waren jemals entfernt? Ich nehme das nicht an; liege ich da richtig?

Vielen Dank,
Dietrich

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Erhard Portner

Re: Regelfrage Serenissima

Beitragvon Erhard Portner » 19. August 2001, 22:15

Dietrich schrieb:
>
> Frage: Darf man nun in einem Hafen mehrere Handelswaren
> derselben Warenart verkaufen (z. B. 3 mal Gewürz), wenn in
> dem Hafen Gold verkauft wird und dort schon Wein verkauft
> worden ist?

Man darf 1 Handelsware einer Art in einem Hafen verkaufen. In Deinem Fall also 1 x Gewürze.

> Eine eher "dumme" Frage hätte ich noch:
> Werden die an die Häfen verkauften Waren jemals entfernt? Ich
> nehme das nicht an; liege ich da richtig?


Die Waren, die an die Häfen verkauft wurden, werden nicht mehr entfernt.


Gruß
Erhard

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Adam

Re: Regelfrage Serenissima

Beitragvon Adam » 19. August 2001, 22:17

Zur ersten Frage:

Nein, man darf nicht mehrere gleiche Warenarten in einen Hafen legen, nicht nacheinander und auch nicht gleichzeitig. Ist auch leicht nachvollziehbar: das Einlagern der ersten Ware ändert ja auch den Preis für die nachfolgenden Waren, es ist nur konsequent, wenn auch der Status "Ware am Ort vorhanden" von "nein" nach "ja" geändert wird.

Betrachte außerdem den Extremfall: in der ersten Runde schwärmt jeder mit seinen beiden Galeeren in die nächstgelegenen (neutralen) Häfen und holt je drei Waren ab (Gesamtpreis: 600). In der zweiten Runde werden die Packstücke in der Hauptstadt verkauft (Gesamteinnahmen: 2000). Verbunden mit dem Recht in Zukunft hier jede Runde 6 Seeleute anheuern zu dürfen. Damit ist die Stadt quasi unangreifbar. Außerdem bringt die eigene, vollbesetzte Haupstadt zusammen 20 Siegpunkte.

Verallgemeinere das auf ALLE Häfen. Wie man leicht sieht, kann das wohl kaum Grundlage eines interessanten Spielverlaufes sein. Zumal auch der Grund wegfiele bei einem Monopolisten einzukaufen. Regulär kann man seine Hauptstadt nur vollmachen, wenn dort alle sieben Warenarten vorhanden sind, also auch die Monopol-trächtigen Gewürze, Gold und Juwelen.

Zur zweiten Frage:
Nein, alle eingelagerten Waren bleiben bis zum Schluß dort liegen. Das Entnehmen einer Ware eröffnet derart viele Möglichkeiten, daß hier unbedingt Regelungsbedarf besteht. Da der Autor hierfür keine Regel vorgesehen hat kann, ja muß man davon ausgehen, daß das verboten ist.

Aber vielleicht probierst du es ja mal aus. Vielleicht kommen ja spielbare Varianten heraus. Ich bin da aber pessimistisch. Das Spiel ist schon ziemlich "rund" so wie es ist.

Gruß
Adam


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