Beitragvon Christian Hildenbrand » 28. April 2002, 12:36
Ciao Benjamin !
Also, als begeisterter Wucherer-Spieler will ich mich hier gleich mal einschalten.
benjamin schrieb:
>
> Hallo!
>
> Eie Frage zur Karte "Gericht" und zum Knast allgemein: Die
> Karte Gericht kann man verwenden, um während seines Zuges aus
> dem Knast zu kommen (wie auch Politik), oder um zu
> verhindern, dass man bei einer polizeilichen Untersuchung in
> den Knast wandert (wie Alibi).
Genau: "KANN". Du "mußt" nichts einsetzen, Du "kannst" auf Aktionen, die gegen Dich gespielt werden, mit Alibi oder eben mit Gericht antworten, um Dich zu verteidigen.
> Nun stellte sich in unserer Runde aber die Frage, was es für
> einen Sinn machen sollte, die Karte wie ein Alibi zu
> verwenden. Schließlich gehe ich damit doch besonders in
> kleineren Runden das Riskio ein, noch einmal verdächtigt zu
> werden und dann brauche ich noch eine Alibi-Karte, wenn ich
> nicht in den Knast will. Daher war es bei uns üblich,
> freiwillig in den Knast zu gehen und sich direkt wieder zu
> befreien, was in der Spielregel nirgends untersagt wird. Der
> spielerische Sinn dieser Aktion bleibe mal unberücksichtigt.
Daß Du ein gewisses Risiko bei so einer Aktion hast, daß Du evtl. noch einmal in Verdacht gerätst, das hast Du immer, auch wenn Du statt "Gericht" ein "Alibi" spielst.
Was Du aber auf jeden Fall erreichen kannst durch das Ausspielen einer "Gericht"-Karte im Verteidigungsfall, das ist die Tatsache, das es den nächsten Spieler erwischen könnte, wenn der nicht selbst ein Alibi hat. Auch in einer kleinen Spielrunde ist es nicht sooo wahrscheinlich, daß jeder Mitspieler eine Alibi-Karte hat. Somit macht die Aktion schon einen gewissen Sinn.
Ich denke mal, es spricht für sich, daß ich zuerst eine "Alibi"-Karte spiele, wenn ich sowohl diese als auch das "Gericht" habe !!! ;-)
> Also: Hat das so tatsächlich seine Berechtigung, oder ist
> vielleicht in der Regel (Abacus-Ausgabe) irgendwo eine
> Bedingung unterschlagen worden, nach der man z.B. mindestens
> eine Runde im Knast verbringen muss oder zumindest der eigene
> Zug durch die Verhaftung beendet wird?
Es ist nix unterschlagen in der Regel. Obwohl man das ja bei den viiiielen Errata-Zetteln bei Friedemann Friese nie so richtig weiß ... :lol:
Wir haben die Regeln so ausgelegt (und bislang nicht gegenteiliges gefunden oder gehört: wer im eigenen Zug in den Knast kommt, kann wie in der Regel unter "Knast" beschrieben, weiter seine Karten ausspielen, und gegebenenfalls sich auch wieder aus dem Knast befreien. Denn schließlich befindet sich der betreffende Spieler immer noch in Phase 2 "Karten ausspielen".
Was sich als Konsequenz ergibt, das sind die reduzierten Mieteinnahmen !!! 1 DMW, und somit auch maximal eine neue Karte für die nächste Runde bei "Karten kaufen".
Sollte jemand etwas anderes in den Regeln gefunden haben, so freue ich mich über Aufklärung.
Grüße mit Alibi !
Ciao, Christian (... hat immer irgendwo ein Alibi im Ärmel ... ;-) )