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Im Spielebereich keine Namensrechte?

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Markus Barnick

Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon Markus Barnick » 30. Januar 2003, 23:07

ich entdecke [b]öfters[/b] im Spielebereich Namen, die bereits von anderen Spielen genutzt werden. Aktuell: Zaster von (früher Parker), jetzt Hasbro - allerdings jetzt ein anderes Spiel.

Darf man sich denn beliebig Namen klauen? Darf ich also ein Spiel erfinden und es einfach "El Grande" nennen? Oder gar "Die Siedler"?

Markus

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cristinus

Re: Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon cristinus » 30. Januar 2003, 23:39

Ich glaube, Hasbro ist Parker, oder hat es zumindest geschluckt.

Christian

PS: öfters gibt es nicht, nur öfter...

PS2: Mir ist jetzt mal nach Erbsenzählerei, ja!! ;-)

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Anonymus

OT-Re: Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon Anonymus » 30. Januar 2003, 23:46

Dein Glaube hat Dir geholfen

Hasbro hat Parker und MB sowie Avalon Hill geschluckt

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Roland G. Hülsmann
Kennerspieler
Beiträge: 2598

Re: Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon Roland G. Hülsmann » 31. Januar 2003, 00:08

Hallo,

ich denke mal, ein Problem sind Titel, die keine Eigennamen sind, sondern ganz normale Hauptwörter der deutschen Sprache. Hier wird es mit dem Schutz sehr schwierig. ZASTER ist umgangssprachlich für Geld. Es wird schwierig, den Begriff zu schützen. Außerdem: Lohnt der Aufwand?

Gruß
Roland

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Gustav der Bär

Re: Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon Gustav der Bär » 31. Januar 2003, 07:05

Doch, auch im Spielbereich gibt es einen Titelschutz.

Ein konkretes Beispiel, bei dem es eine Menge Hick-Hack gab, ist der Streit zwischen Bluebyte (PC-Spiel "Die Siedler") und Kosmos ("Die Siedler von Catan"), der in dem Moment losging, als die erste PC-Umsetzung der "Siedler von Catan" geplant wurde.

Klaus Teuber (unter seinem Nickname "Atan") hat darüber mal ein bisschen im Forum von siedeln.de geplaudert. Hier ist der Link zum entsprechenden Thema:

http://www.siedeln.de/phpBB/viewtopic.php?t=2181

Auf Xuntheit!
Gustav der Bär
(Peter Gustav Bartschat)

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Manuel

Re: Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon Manuel » 31. Januar 2003, 08:57

Roland hat Recht!

Es ist in Deutschland nicht nur Schwierig sondern rechtlich sogar unmöglich, sich einen Namen sichern zu lassen der aus "Allerweltswörtern" besteht. So lange nicht die Idee (also das Spiel) das hinter einem doppelten Namen steckt, auch identisch (oder zumindest ähnlich) ist, darf man den Namen auch verwenden.

Begriffe wie Siedler von Catan kann man sich als Marke im Sinne des Urheberrechts eintragen lassen, aber ich denke bei einem Wort wie "Catan" wird auch ohne diesen Rechtsschutz die Lage eindeutig sein und das geistige Eigentum beim Urheber zu finden sein.

Im Konkreten Fall ist es aber wirklich so, dass Hasbro durch die Firmenübernahme auch das Recht am Namen des Spiels erworben hat (wobei ich mich jetzt frage, wieso diese Rechte nicht automatisch an den Autoren fallen, aber anscheinend ist das Urheberrecht so gestrickt, dass es eher den Verlagen zu Gute kommt als den eigentlich Kreativen).

Manuel

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Günter Cornett

Re: Im Spielebereich keine Namensrechte?

Beitragvon Günter Cornett » 31. Januar 2003, 09:50

Manuel schrieb:
>
> Roland hat Recht!

Ein schöner Titel, wenn auch - in diesem Fall - inhaltlich falsch ;-)


Man muß schon ein wenig unterscheiden zwischen Urheberecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Titelschutz.

Titelschutz hat man automatisch spätestens ab Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches oder Spieles. Sofern man keine Rechte anderer verletzt, kann man jedes Wort als Titel wähen. Bringe ich ein Spiel namens Kartoffel heraus, darf kein anderer ein Spiel mit diesem Titel herausbringen, solange meines am Markt ist (und meines Wissens auch noch ne Weile danach).

Will ich das Spiel z.B. Fanta nennen, kann es sein, dass ich Markenrechte verletze. Ich bin mir da aber nicht sicher, da Fanta zwar ne Marke ist, aber vermutlich nicht für Spiele eingetragen ist.

Will man sich sicher sein, dass einem keiner den Titel wegschnappt, muss man den bloßen Titel vor Veröffentlichung des Werkes veröffentlichen, z.B.durch Anzeige in einer Fachzeitschrift: Ich beanspruche Titelschutz für den Spieletitel 'Kartoffel'.

> Es ist in Deutschland nicht nur Schwierig sondern rechtlich
> sogar unmöglich, sich einen Namen sichern zu lassen der aus
> "Allerweltswörtern" besteht. So lange nicht die Idee (also
> das Spiel) das hinter einem doppelten Namen steckt, auch

Urheberechtlich besteht ein großer Unterschied zwischen Idee und Spiel.
Ideen sind nicht geschützt, Spiele geniessen zumindest theroetisch Urheberechtsschutz.

> identisch (oder zumindest ähnlich) ist, darf man den Namen
> auch verwenden.

Ein völlig identisches Spiel herauszubringen wäre eine grobe Verletzung von Urheberechten. Es sei denn, es handelt sich dabei bspw. um einen alten Klassiker wie Schach.

Ein ähnliches Spiel unter gleichem Namen herauszubringen wäre ein Verstoß gegen Wettbewerbsbestimmungen. Es kommt dann aber sehr darauf an, wie ähnlich Spiel und Titel sind.

Das Spiel Mensch-Ärgere-Dich-Nicht darf zum Beispiel jeder herausbringen, allerdings nicht unter diesem Titel (sowohl Markenschutz als auch Titelschutz).

> Begriffe wie Siedler von Catan kann man sich als Marke im
> Sinne des Urheberrechts eintragen lassen, aber ich denke bei
> einem Wort wie "Catan" wird auch ohne diesen Rechtsschutz die
> Lage eindeutig sein und das geistige Eigentum beim Urheber zu
> finden sein.

Goldland geniesst als Spieletitel den gleichen Schutz wie DieSiedlervonCatan, Sticheln, Nix, Speed, AberHallo,Netzwerk... (siehe auch: Diskussion im Autorenforum vor einigen Tagen)

> Im Konkreten Fall ist es aber wirklich so, dass Hasbro durch
> die Firmenübernahme auch das Recht am Namen des Spiels
> erworben hat (wobei ich mich jetzt frage, wieso diese Rechte
> nicht automatisch an den Autoren fallen, aber anscheinend ist
> das Urheberrecht so gestrickt, dass es eher den Verlagen zu
> Gute kommt als den eigentlich Kreativen).

Wenn eine Firma eine andere aufkauft, werden -sofern im Vertrag nichts anderes drin steht - auch Verwertungsrechte mitgekauft. Das ist normal und oftmals Grund für den Kauf einer Firma.

Aber eine interessante Frage ist:
Wem gehört der Titel gehört, wenn ein Spiel aus dem Programm genommen wird ?
Oftmals stammt der Titel vom Verlag, ist aber durch die Verwendung im an das Spiel gebunden, dessen Rechte an den Autoren zurückfallen.

Gruß, Günter


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