Beitragvon Thomas Rosanski » 10. Juli 2003, 19:08
"Criamon" hat am 10.07.2003 geschrieben:
> Je nach zu erwartenden Einkommen ist es
> noch ganz geschickt, evtl. die Umsatzsteuer "abzumelden" -
> da spart man sich noch ein wenig Arbeit.
Du hast es schon angedeutet, ich will es nur nochmal betonen: Das geht nur bis zu einem bestimmten - mir grad nicht einfallen wollenden - zu erwartenden Einkommen. Und außerdem hat es den Nachteil, dass du beim Einkauf die Vorsteuer nicht abziehen kannst. (So viel mehr Aufwand, die MWST zu melden kann das doch gar nicht sein, man muss eh jeden Beleg aufschreiben, da fällt das doch eigentlich mit ab, oder?)
> Bei der Steuererklärung muss man dann eine
> Einnahmen-Ausgabenrechnung abgeben.
Auch dieses einfachere Verfahren geht meines Wissens nur bis zu einem bestimmten zu erwartenden Einkommen. Verdient man mehr, wird - soweit ich weiss - die doppelte Buchführung notwendig.
> Das ist alles eigentlich nicht schlimm.
und uneigentlich? :-) (hallo carsten)
Fröhlichen Gruß,
Thomas
(der BWL nur als Nebenfach und noch nicht in der Praxis angewandt hatte)
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