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Erweiterung für Railroad Tycoon: Rechtsprobleme?

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Wolf

Erweiterung für Railroad Tycoon: Rechtsprobleme?

Beitragvon Wolf » 1. Oktober 2006, 22:06

Hallo,
ich baue schon immer Spiele und Spieleerweiterungen. Aktuell baue ich eine Erweiterung zu RRT von Eagle Games. Das Ganze sieht sinnvoll aus und die Idee war, das ins Internet zum kostenlosen Download bereitzustellen, damit auch andere die Erweiterung, wenn sie sich die Karten gebastelt haben, spielen können.
Die Frage ist, wie Eagle Games wohl auf so was reagieren würde. Ob ich denen mal eine Mail schreibe? Besteht überhaupt die Gefahr, dass Verlag und/oder Autor mir sowas übelnehemn würden. Oder würden die sich über sowas eher freuen?
Freue mich schon auf eure Antworten,
viele Grüße und weiterhin viel Spaß beim spielen und erfinden wünscht
Wolf

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Frank ( Dereinzigechte )

Re: Erweiterung für Railroad Tycoon: Rechtsprobleme?

Beitragvon Frank ( Dereinzigechte ) » 1. Oktober 2006, 22:31

Hi,
soweit ich das sehe ist das nicht das große Problem, beim Boardgamegeek gibt es als Erweiterung Karten von Europa und soweit ich weiß auch von England und jede Menge andere Sachen.
Solange das ganze kostenlos bleibt und nicht den Eindruck erweckt von Eagle Games autorisiert zu sein, glaube ich kaum das es da Ärger geben wird.

Ansonsten kann eine Anfrage bei EG natürlich auch nicht schaden, obwohl die Firma ja jetzt Funagain Games gehört und ich nicht sicher bin, wer jetzt der Ansprechpartner wäre.

Gruß
Frank

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Michael Weber

falsch!

Beitragvon Michael Weber » 2. Oktober 2006, 08:29

Frank ( Dereinzigechte ) schrieb:
> Hi,
> soweit ich das sehe ist das nicht das große Problem,

Oh doch! Grundsätzlich ist es juristisch nur mit Zustimmung der Rechteinhaber (Verlag bzw. Autor) möglich.


> beim
> Boardgamegeek gibt es als Erweiterung Karten von Europa und
> soweit ich weiß auch von England und jede Menge andere Sachen.

Das liegt eher daran, dass vieles geduldet wird oder den Verlagen nicht bekannt ist.


> Solange das ganze kostenlos bleibt und nicht den Eindruck
> erweckt von Eagle Games autorisiert zu sein, glaube ich kaum
> das es da Ärger geben wird.

Wie gesagt, rein rechtlich ist diese Aussage falsch und zudem grob fahrlässig. Was die betroffenen Verlage machen, ist eine zweite Frage.
Anderes Beispiel: Einige Bilder von Reich der Spiele sind bei Boardgamegeek aufgetaucht. Das ist reiner Klau, ohne Angaben von Quellen sogar ganz ganz böse. Auf meine Bitte, die zu löschen oder eine Quellenangabe zu setzen, war der gute Mensch zuerst patzig. Kinders, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.


> Ansonsten kann eine Anfrage bei EG natürlich auch nicht
> schaden,

Richtig. Sollte auf jeden Fall gemacht werden.

> obwohl die Firma ja jetzt Funagain Games gehört und
> ich nicht sicher bin, wer jetzt der Ansprechpartner wäre.

Soweit isch weiß, wird Eagle Games weiter machen, nur die Bestände sind verkauft. Aber da kann ich mich irren.

Michael
(geht gerade per Anwalt gegen einen anderen Menschen vor)

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VolkiDU

Re: falsch!

Beitragvon VolkiDU » 2. Oktober 2006, 14:11

Michael Weber schrieb:
> Frank ( Dereinzigechte ) schrieb:
> > Hi,
> > soweit ich das sehe ist das nicht das große Problem,

> Oh doch! Grundsätzlich ist es juristisch nur mit Zustimmung
> der Rechteinhaber (Verlag bzw. Autor) möglich.

Wer so etwas ohne Rücksprache mit dem Rechtinhalber macht, dem droht eine teure Abmahnung. Also Finger weg, und wie Michael schon geschrieben hat, sich mit dem Rechteinhalber in Verbindung setzen. Ohne dem, geht nichts.

Jedes Unternehmen geht anders vor. Die einen verfolgen es mehr, die anderen weniger. Es kann gut gehen, oder auch nicht.

Konkret auf die Anfangsfrage: Gefahr!!!

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Frank ( Dereinzigechte )

Re: falsch!

Beitragvon Frank ( Dereinzigechte ) » 2. Oktober 2006, 18:50

Welchen Straftatbestand haben wir denn eigentlich, wenn ein Fan eine Erweiterung für ein Spiel zum kostenlosen download anbietet und darauf hinweist das diese Erweiterung von Verlag und/oder Autor des Originalspieles nicht autorisiert ist ???

Diebstahl geistigen Eigentums ???
Kaum, die Erweiterung wäre ja ( siehe erste Nachricht hier ) eine Ergänzung die so noch nicht existiert und daher auch nicht geklaut.

Bisher hat sich Eagle Games jedenfalls meiner Meinung nach auch im eigenen Sinne am besten verhalten:

Gab es vorher schon Übersetzungen der Regeln o.ä. im Netz........Toll, dann kaufen die deutschen ( spanier, russen usw. ) das Spiel schon im Original und wenn wir es dann in deren Heimatsprache rausbringen vielleicht nochmal. Sicher, der deutsche ( usw.) Händler wäre der geprellte, wer braucht schon ein deutsches Spiel, wenn er schon das Original hat ?

Die Fans bringen neue Karten für unser Spiel ??.......Toll, hatten wir sowieso nie vor und so kaufen vielleicht ein paar Leute mehr unser Spiel.

Das alles ist ganz was anderes als die Geschichte mit den Bildern. Sicher hätte Eagle Games ( oder wem auch immer die Firma jetzt gehört ) was dagegen, wenn ein Fan eine Erweiterung bastelt, ein Logo von Eagle Games draufpappt und das ganze dann womöglich noch verkauft.
Sicher ist das Internet nicht rechtsfrei und soll es ja auch gar nicht werden, aber ich denke kaum, das Pro Ludo ( ein aktuelles Beispiel ) etwas dagegen hat, wenn fehlerhafte Spielhilfen von Fans verbessert und ins Netz gestellt werden, obwohl selbst dabei die originale Grafik übernommen wurde und nur Fehler im Text ausgemerzt wurden. Es gibt sogar Firmen ( Twilight Creations Inc. ) die von Fans überarbeitete Regeln auf Ihren Homepages empfehlen.

Möglicherweise gibt es tatsächlich einige Firmen, denen es am Herzen liegt ihre teuren Anwälte auch mal zu beschäftigen, aber wer auf diese Art und Weise gegen eine Fangemeinde vorgeht, wird wohl die längste Zeit im Geschäft gewesen sein.
Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ich glaube unsere Gerichte ( und auch die anderer Länder ) haben genug "wichtige" Fälle zu bearbeiten.

Gruß
Frank, der auch schon genug Spielen anderer Leute ein wenig mehr Pepp gebracht hat :-)

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Günter Cornett

Re: falsch!

Beitragvon Günter Cornett » 2. Oktober 2006, 19:27

Frank ( Dereinzigechte ) schrieb:
>
> Welchen Straftatbestand haben wir denn eigentlich, wenn ein

Es geht nicht um einen Straftatbestand sondern um das Recht des Urhebers darüber zu entscheiden, wie seine Werke gestaltet, wo und wie sie veröffentlicht werden. Dazu gehört auch das Recht auf Bearbeitung.

Ich gebe allerdings zu, dass ich dieses Recht - wenn auch in sehr geringem Umfang - auch schon verletzt habe.

> Fan eine Erweiterung für ein Spiel zum kostenlosen download
> anbietet und darauf hinweist das diese Erweiterung von Verlag
> und/oder Autor des Originalspieles nicht autorisiert ist ???
>
> Diebstahl geistigen Eigentums ???
> Kaum, die Erweiterung wäre ja ( siehe erste Nachricht hier )
> eine Ergänzung die so noch nicht existiert und daher auch
> nicht geklaut.

Die Erweiterung bedarf des Materials des Grundspiels und nutzt dessen Bekanntheitsgrad. Selbst wenn man das nur macht, um sich zu profilieren, profitiert man eben davon. Es ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

> Bisher hat sich Eagle Games jedenfalls meiner Meinung nach
> auch im eigenen Sinne am besten verhalten:
>
> Gab es vorher schon Übersetzungen der Regeln o.ä. im
> Netz........Toll, dann kaufen die deutschen ( spanier, russen
> usw. ) das Spiel schon im Original und wenn wir es dann in
> deren Heimatsprache rausbringen vielleicht nochmal. Sicher,

Ich freue mich auch über viele engagierte Spieler, die meine Regeln übersetzen.
In der Praxis wird man von den Verlagen oftmals mit offenen Armen empfangen, wenn man Varianten anbietet. Aber es ist Sache von Autor und Verlag darüber zu entscheiden. D.h. für mich auch: ich möchte gefragt werden.

> der deutsche ( usw.) Händler wäre der geprellte, wer braucht
> schon ein deutsches Spiel, wenn er schon das Original hat ?

Das wäre dann aber eben nicht ok. Zumal der Verlag auch betroffene wäre, wenn deutsche Händler seine Spiele nicht bestellen, aber die seiner Konkurrenz.

> Die Fans bringen neue Karten für unser Spiel ??.......Toll,
> hatten wir sowieso nie vor und so kaufen vielleicht ein paar
> Leute mehr unser Spiel.

Ja, das kann eine Überlegung sein. Am besten man fragt den Verlag und den Autor. Denn womöglich bastelt der Autor gerade an einer eigenen Erweiterung mit z.T. ähnlichen Elementen. Dieses Recht will er sich dann sicher nicht nehmen lassen.

> Das alles ist ganz was anderes als die Geschichte mit den
> Bildern. Sicher hätte Eagle Games ( oder wem auch immer die
> Firma jetzt gehört ) was dagegen, wenn ein Fan eine
> Erweiterung bastelt, ein Logo von Eagle Games draufpappt und
> das ganze dann womöglich noch verkauft.
> Sicher ist das Internet nicht rechtsfrei und soll es ja auch
> gar nicht werden, aber ich denke kaum, das Pro Ludo ( ein
> aktuelles Beispiel ) etwas dagegen hat, wenn fehlerhafte
> Spielhilfen von Fans verbessert und ins Netz gestellt werden,
> obwohl selbst dabei die originale Grafik übernommen wurde und
> nur Fehler im Text ausgemerzt wurden. Es gibt sogar Firmen (
> Twilight Creations Inc. ) die von Fans überarbeitete Regeln
> auf Ihren Homepages empfehlen.

Jo, das ist alles sehr sinvoll.
Was spricht dagegen, den Verlag zu fragen, ob er das auch so sieht?


> Möglicherweise gibt es tatsächlich einige Firmen, denen es am
> Herzen liegt ihre teuren Anwälte auch mal zu beschäftigen,
> aber wer auf diese Art und Weise gegen eine Fangemeinde
> vorgeht, wird wohl die längste Zeit im Geschäft gewesen sein.

Das ist zwar kein so schlechtes Argument, aber ich würde micht nicht drauf verlassen.

> Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ich glaube
> unsere Gerichte ( und auch die anderer Länder ) haben genug
> "wichtige" Fälle zu bearbeiten.

Die kümmern sich auch gern mal um 'unwichtige' Fälle. ;-)

Wenn man ein Spiel bearbeiten will, kann man das für sich zu Hause machen. Will man es veröffentlichen, spricht nichts dagegen vorher Verlag und/oder Autor zu fragen. Möglicherweise sind Autor und Verlag durch Lizenzvereinbarungen mit Dritten verpflichtet gegen solche gut gemeinten Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Gruß, Günter

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Michael Weber

Re: falsch!

Beitragvon Michael Weber » 4. Oktober 2006, 13:33

Wenn jemand zum Beispiel einen neuen Plan für ein Spiel macht oder ähnliches, ist das zunächst einmal seine Sache. Gibt er diesen privat weiter, mag das alles noch völlig in Ordnung sein, wobei es hier schon langsam losgeht. Aber wenn dieser Plan im Internet oder über Kleinanzeigen angeboten wird, ist dies nicht mehr zulässig. Jedenfalls nicht ohne Genehmigung.

Es ist völlig egal, ob eine solche Erweiterung kostenlos ist oder sogar verkauft wird. Fakt ist, dass hier etwas vertrieben wird. Ein extremes Beispiel: Was glaubst du wohl, würde ein Verlag sagen, wenn zum Beispiel eine neue Karte für ein bekanntes Eisenbahnspiel als kostenloser Download angeboten wird? Nehmen wir mal Zug um Zug mit einer Chinakarte. Was wenn dieser Verlag eigentlich diese Karte als nächste Erweiterung geplant hatte oder sogar gerade dabei ist, diese auszuliefern?

Nichts gegen "Fan-Erweiterungen", aber diese sollten nun wahrlich nicht ohne Genehmigung der Öffentlichkeit angeboten werden. Und das Internet ist nun mal öffentlich.

Hinzu kommt, dass manche Spiele zugleich Marken sind. Wenn Ravensburger zum Beispiel gegen Online-Versionen von Memory vorgeht, müssen sie es ebenfalls, wenn ein Spieler eine Memory-Variante mit eigenen ausdruckbaren Bildern veröffentlicht. Wer eine Marke hat, muss sie aktiv verteidigen.

Sicherlich wird die Mehrzahl von Verlagen nichts gegen Erweiterungseigenkrationen haben. Aber es ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern eine des Anstands, die Rechteinhaber vorher zu kontaktieren. Zudem ist es ein Eigenschutz, denn wie geschrieben gibt es einige Möglichkeiten, in denen ein Verlag dagegn vorgehen MUSS. Folglich vermeidet man das Risiko einer ungewollten Abmahnung.

Michael

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Günter Cornett

Re: falsch!

Beitragvon Günter Cornett » 4. Oktober 2006, 13:52

Michael Weber schrieb:
>
> Hinzu kommt, dass manche Spiele zugleich Marken sind. Wenn
> Ravensburger zum Beispiel gegen Online-Versionen von Memory
> vorgeht, müssen sie es ebenfalls, wenn ein Spieler eine
> Memory-Variante mit eigenen ausdruckbaren Bildern
> veröffentlicht. Wer eine Marke hat, muss sie aktiv verteidigen.

Die Marke bezieht sich hier auf den Titel. Varianten oder auch 'Kopien' des Spieles mit eigener Grafik und mit eigenen Worten formulierter Spielanleitung sind - m.W. aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe - ok. Nur darf man das Spiel dann eben nicht 'Memory' nennen sondern 'Paare finden', 'Kopf an Kopf', 'Gleich und Gleich' etc.

Man darf aber auch seiner eigenen Kreativität freien Lauf lassen und die Regeln variieren oder sich was wirklich eigenes ausdenken. :)

Gruß, Günter

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Wolf

Re: falsch!

Beitragvon Wolf » 4. Oktober 2006, 15:49

Vielen Dank
für Eure interessanten Antworten. Ich denke, ihr habt Recht, bevor ich das mit der Erweiterung ins Netz stelle, frage ich auf jeden Fall bei Eagle Games (bzw. dem Rechtsnachfolger, falls vorhanden) an.
Ja, ja, gerade dieses Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes mit Urheberrecht und MArkenschutz kann es doch in sich haben... .
Übrigens, ich habe die Erweiterung jetzt getestet und muss sie zunächst noch ein wenig überarbeiten. Denn der Mechanismus bei RRT läuft sehr glatt und zu tiefe Einschnitte stören eher nur. Na ja, vielleicht bekommt ihr das ja irgendwann mal zu Gesicht. Ansonsten Danke nochmal für Eure Hilfe und
bis bald,
Wolf

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Mike Merten

Re: falsch!

Beitragvon Mike Merten » 5. Oktober 2006, 09:14

Günter Cornett schrieb:
> Es geht nicht um einen Straftatbestand sondern um das Recht
> des Urhebers darüber zu entscheiden, wie seine Werke
> gestaltet, wo und wie sie veröffentlicht werden. Dazu gehört
> auch das Recht auf Bearbeitung.
>

Ist das wirklich auch nach deutschem Recht so? Das amerikanische Recht ist da ja viel regider. Das betrifft wirklich jede auch Art von Bearbeitung (z.B. durch eine Parodie). Bei uns ist meines Wissens nach so etwas problemlos möglich. Es muß nur der Unterschied zum Original klar sein.

Und wie sieht es beispielsweise mit "Nichts als Ärger" und "Noch mehr Ärger" aus? Beide Kartensätze sind Erweiterungen zu einem bekannten Würfelspiel-Klassiker (Mädn). Dieser Klassiker wird weder in den Regeln noch auf den Boxen konkret benannt - dennoch ist jedem klar, daß ein ganz bestimmtes Spiel gemeint ist.
Der Markenname kann nicht verletzt worden sein, da er ja nicht genannt wird, dennoch kann man die Kartensätze als "Bearbeitung" interpretieren.

Wenn nun also zu einem Eisenbahnspiel (ob Dampfroß, Zug um Zug, Age of Steam oder sonst etwas) eine neue Karte (eventuell mit ein paar Sonderregeln) veröffentlich wird, die ohne das Original-Spiel nicht spielbar ist (so wie die Nichts-als-Ärger-Karten alleine auch nicht bespielbar sind) - warum sollte das gegen Gesetze verstoßen?

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Günter Cornett

Re: falsch!

Beitragvon Günter Cornett » 5. Oktober 2006, 10:13

Mike Merten schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > Es geht nicht um einen Straftatbestand sondern um das Recht
> > des Urhebers darüber zu entscheiden, wie seine Werke
> > gestaltet, wo und wie sie veröffentlicht werden. Dazu gehört
> > auch das Recht auf Bearbeitung.
> >
>
> Ist das wirklich auch nach deutschem Recht so? Das
> amerikanische Recht ist da ja viel regider. Das betrifft
> wirklich jede auch Art von Bearbeitung (z.B. durch eine
> Parodie). Bei uns ist meines Wissens nach so etwas problemlos
> möglich. Es muß nur der Unterschied zum Original klar sein.


§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=23

Man kann natürlich die Frage stellen, ob ein zusätzlicher Spielplan eine Bearbeitung darstellt. Ich meine ja, da es sich um eine Veränderung des alten Spielplans handelt.

Etwas anderes wäre es imho, wenn man universell einsetzbare Spielhilfen erstellt, eine Punkteleiste für verschiedene Spiele.


Ich frage mich gerade, wie es sich verhält, wenn man etwas Neues zu einem vorhandenen Spiel bastelt, das keine Umarbeitung ist sondern ein reiner Zusatz.

Beispiel (zugegebenermaßen unrealistisch aber vielleicht dennoch hilfreich): ein Spielplan hat eine Aussparung. Ich bastel eine Punkteleiste, die exakt in diese Aussparung passt und biete es als 'Punkteleiste, passend zu Spiel X' an. Ist das eine solche Bearbeitung?

Noch ein Gedanke, der Verwirrung dienlich:
Tintenpatronen darf man ja auch für andere Marken herstellen. Allerdings ist es sicher ein Unterschied, ob es um Patentrecht oder Urheberrecht geht (Vielleicht ist die Mechanik, Tintenpatronen einzusetzen gar nicht patentfähig).



> Und wie sieht es beispielsweise mit "Nichts als Ärger" und
> "Noch mehr Ärger" aus? Beide Kartensätze sind Erweiterungen
> zu einem bekannten Würfelspiel-Klassiker (Mädn). Dieser
> Klassiker wird weder in den Regeln noch auf den Boxen konkret
> benannt - dennoch ist jedem klar, daß ein ganz bestimmtes
> Spiel gemeint ist.
> Der Markenname kann nicht verletzt worden sein, da er ja
> nicht genannt wird, dennoch kann man die Kartensätze als
> "Bearbeitung" interpretieren.

Das liegt daran, dass das Spiel ein Klassiker ist, der Titel eine Marke.
Das Spiel selbst ist rechtefrei, da es sich um die Bearbeitung des alten Pachisi handelt. Man darf es nur nicht Mädn nennen. Ist im Prinzip das selbe wie beim Memory.


> Wenn nun also zu einem Eisenbahnspiel (ob Dampfroß, Zug um
> Zug, Age of Steam oder sonst etwas) eine neue Karte
> (eventuell mit ein paar Sonderregeln) veröffentlich wird, die
> ohne das Original-Spiel nicht spielbar ist (so wie die
> Nichts-als-Ärger-Karten alleine auch nicht bespielbar sind) -
> warum sollte das gegen Gesetze verstoßen?

Ich meine, dass das auf jeden Fall gegen den oben genannten Paragraph verstößt, da der Spielplan eine Bearbeitung des Originalspielplans darstellt.

Gruß, Günter


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