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Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

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Roman

Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

Beitragvon Roman » 10. Oktober 2000, 21:57

Hallo,
ich würde gerne von einem, der sich mit der Materie auskennt, wie es sich mit PC-Umsetzungen von Brettspielen verhält - darf man diese als Freeware verbreiten, geht das nur mit Einwilligung des Verlags, oder braucht man sowas erst, wenn's komerziell wird?
Ciao,
Roman

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Wolfgang Ditt

re: Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

Beitragvon Wolfgang Ditt » 11. Oktober 2000, 08:25

Hallo Roman,
ich habe in den 80iger Jahren mal eine studentische Projektgruppe durchgeführt, die Hase und Igel auf einem Atari ST implementierte. Dabei haben wir uns auch um diese Frage gekümmert. Inzwischen habe ich auch noch weitere Erkenntnisse. Hier das wichtigste (falls ein Jurist oder sonst jemand, dessen tägliches Brot so etwas das ist, dies hier liest, möge er mich gerne korrigieren):
1. Jedes Spiel hat einen Autor, bei dem die Urheberrechte liegen.
2. Damit ein Verlag ein Spiel veröffentlichen kann, muss er vertraglich zugesichert das Copyright (wortwörtlich: Vervielfältigungsrecht) haben. Heute lassen sich die Verlage durchaus vorsorglich das Copyright auch für die elektronische Umsetzung geben.
3. Wenn du ein Brettspiel elektronisch umsetzt und das Programm veröffentlichen willst, musst du klären, wer die Rechte hat (Autor, Verlag). Dort musst du die Genehmigung einholen (normalerweise schriftlich).
4. Für deine eigenen Zwecke kannst du das Spiel umsetzen, aber du darfst diese Umsetzung nicht vertreiben. Auch Freeware/Shareware ist ein Vertrieb. Schließlich kann man mit dem Programm das Spiel kennenlernen, ohne dass der Autor sein Honorar bekommt und ohne das der Verlag etwas davon hat.
5. Auch das Bereitstellen im Internet ist eine Veröffentlichung und bedarf der Zustimmung (dass das Urheberrecht oft im Internet missachtet wird, ändert die Tatsache an sich nicht!)
Also, ich würde eine solches Programm nur mit einer schriftlichen Genehmigung vertreiben. Anderenfalls drohen dir Schadensersatzklagen und du kannst dem Autor den Honorarausfall und dem Verlag den Gewinnausfall erstatten. Könnte bei einem erfolgreichen Spiel sehr teuer werden.
Ich hoffe, das hilft erst einmal weiter. Wenn du weitere Fragen hast, stelle sie hier. Vielleicht gibt es ja einen Verlagsvertreter, der das einmal aus deren Sicht beleuchtet
Wolfgang

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Thomas Rosanski

re: Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

Beitragvon Thomas Rosanski » 11. Oktober 2000, 17:27

Hallo,
Wolfgang Ditt hat Romans Frage schon ausführlich und gut beantwortet. Ich will nur einen Begriff richtigstellen, der heutzutage, wo Englisch fast schon Muttersprache in Deutschland ist, oft falsch benutzt wird.
>2. Damit ein Verlag ein Spiel veröffentlichen kann,
> muss er vertraglich zugesichert das Copyright
> (wortwörtlich: Vervielfältigungsrecht) haben. Heute
> lassen sich die Verlage durchaus vorsorglich das
> Copyright auch für die elektronische Umsetzung geben.
Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiss, gibt es in Deutschland (rechtlich gesehen) kein Copyright. Stattdessen gibt es ein Urheberrecht (nein, dass ist nicht dasselbe!). Das Urheberrecht liegt IMMER bei dem Autor, es ist NICHT übertragbar. Der Urheber darf alleine über die Verbreitung entscheiden, und kann Dritten das Recht einräumen, sein Werk zu nutzen, zu vervielfältigen u.s.w.. Meistens wird die Vereibarung über die Nutzung dem Verlag exklusive Rechte einräumen, weil sonst könnte der Autor das gleiche Spiel auch anderen Verlagen anbieten. Sollte der Verlag erlischen, so verfallen die exklusiven Nutzungsrechte und der Autor kann wieder frei über die Verbreitung entscheiden. (Im Gegensatz dazu kennt man in Amerika nur das "Copyright", welches erstmal beim Autor liegt, welches aber übertragbar ist.)
> [...]
>Dort musst du die Genehmigung einholen (normalerweise
> schriftlich).
Die Schriftform ist nicht zwingend notwendig. Ist nur schwerer nachzuweisen, dass man sich mündlich geeinigt hat.
> musst du klären, wer die Rechte hat (Autor, Verlag).
wie gesagt:
Autor hat Urheberrechte.
Verlag hat i.d.R. Nutzungsrechte.
Daher würde ich mich immer zuerst an den Verlag wenden.
Ausserdem würde ich mich VOR der Implementierung an den Verlag wenden, eventuell hat der Verlag gewisse Auflagen (bezüglich Grafiken, Darstellung, Spielablauf, Regelvarianten etc.), die sich bei einem fast fertigen Programm nur noch schwer unterbringen lassen.
Sofern du tatsächlich nichts daran verdienst (Freeware, keine Werbebanner), sind die Aussichten meines Erachtens gar nicht schlecht. Und nicht abschrecken lassen, wenn die Antwort etwas länger dauert. Die Verlage haben mehr zu tun, als deine Anfrage zu beantworten, gerade jetzt kurz vor der Messe.
Alle Angaben nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

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Roman

re: Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

Beitragvon Roman » 18. Oktober 2000, 01:38

Hi Thomas,
erstmal danke für die umfassende Info - Du scheinst den Kern der Sache zu treffen. Mir wurde jedenfalls recht prompt geantwortet, und ich stehe nun mit dem Autor im Dialog über Realisierung eines solchen Projektes - mal schauen, was daraus wird. Ich denke, das wird sich schon regeln lassen.
Ciao,
Roman

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Jürgen W.

re: Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

Beitragvon Jürgen W. » 20. Oktober 2000, 12:14

Liebe PC-Umsetzer,
wir als Spieleverlag freuen uns grundsätzlich, wenn jemand sich unserer Spiele annimmt und sie in programmierter Version für eine breite Spielerschaft digital nutzbar macht.
Da wir aber erstens über die Rechte unserer Autoren wachen müssen und zweitens gestalterische und funktionale Mindestbedingungen bei jedem Spiel zu beachten sind, ist der richtige Weg, sich beim zuständigen Verlag zu melden, BEVOR jemand das von ihm programmierte Spiel ins Netz stellt.
Spiele Grüße
Jürgen

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Brgitte Ditt

re: Rechtliche Belange bei PC-Umsetzungen?

Beitragvon Brgitte Ditt » 20. Oktober 2000, 21:30

Schön, dass sich auch ein Verlagsvertreter zu diesem Thema äußert.
Danke.
Brigitte


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