Beitragvon HBS » 6. Februar 2002, 17:05
Moin Marten, moin Ingo,
leider muß ich Dir in einigen Punkten wiedersprechen...
> Marten Holst schrieb:
>> 1) Wie lange darf man was mitbieten, insbesondere: was heißt
>> das "Scheingeschäfte" in den Regeln? Wenn ich keine Aktion
>> mehr habe, darf ich dann noch bieten, um z.B. eine Botschaft
>> zu erfüllen oder weil mir "langweilig" ist?
>
> "Scheingeschäfte": Du darfst nicht direkt dafür bieten, um
> einen anderen Spieler von Aktionen abzuhalten.
> Du kannst sehr wohl weiterbieten, wenn Du keine Aktion mehr
> hast, um z.B. noch eine Botschaft zu überbringen.
Nein, man darf nur bieten, wenn man tatsächlich die ersteigerte Aktion auch ausführen kann! Eine Botschaft alleine reicht also nicht. Einzige Ausnahme: man darf dafür bieten, daß der Händler auf ein bestimmtes Gassenfeld zieht! (eventuell interessant wegen der Besitzmarken...)
>> 2) Darf man am Ende eines Zuges nur zwei Gebäude mit
>> Besitzmarkern füllen oder nur zwei Marker verballern (sprich:
>> darf ich in einem Zug zwei alte Marker abschießen und gleich
>> meine zwei setzen)?
>
> Wenn Du genügend Marker hast, kannst Du auch zwei alte
> Marker "abballern". Theoretisch könntest Du auch drei
> Häuser in Besitz nehmen, aber ich glaube die Konstellation
> der Häuser lässt dies nicht zu.
Drei Gebäude kann man nicht in Besitz nehmen, weil reihum jeder Mitspieler nur an [b]einen[/b] Händlerstein angrenzende Gebäude in Besitz nehmen darf. Der entsprechende Stein wird dann vom Feld genommen, bevor der nächste Spieler entscheiden darf, ob bzw. wo er Besitzmarker setzen dart (das verhindert in den meisten Fällen, daß gerade gesetzte Marker sofort wieder entfernt werden).
>> 3) Darf man Besitzmarker handeln? Eigentlich nein, denn sie
>> sind ja verschiedenfarbig, oder tauscht man dann im Vorrat um?
>
> Man darf sie handeln und tauscht dann mit dem Vorrat.
genau!
>> 4) Wir haben das doch richtig verstanden, eine Aktion kann
>> auch als reiner Handelsvorwand dienen: ich biete Dir drei
>> große Aufträge, ein Salz und vier Botschaften gegen Tuch,
>> Seide, 1:1-Tausch, Extraaktion, freies Startfeld und drei
>> andere große Aufträge (über deren Inhalte wir gerade
>> gesprochen haben und nun hoffen, dass uns der andere keinen
>> vom Pferd erzählt hat)...
>
> Und obendrein kannst Du noch die Waren, die Du durch die
> erhandelte Aktion erst bekommen würdest gleich mit
> anbieten, obwohl Du sie ja noch gar nicht hast!
Trotzdem gilt, was oben steht: die Aktion muß auch ausgeführt werden (können)!
>> 5) Ist irgendwo geregelt, ob der Spieler, der die Aktion
>> ausführt, ein Recht darauf hat, die z.B. Botschaften zu
>> sehen, die er ja eh nicht bekommt, weil er sie gleich
>> weggehandelt hat (nur interessant, wenn man das beim
>> Rumtauschen vergessen hat...).
>
> Klar kannst Du sie Dir anschauen. Es sind ja zunächst
> Deine! Im Zweifelsfall kannst Du aber gleich mitverhandeln,
> ob man sie sich anschauen darf...! ;-)
Sowas würde ich immer gleich mitverhandeln... ebenso, wie bei uns beim letzten Mal Privilegien verhandelt wurden mit dem Zusatz "aber ich darf aussuchen" bzw. "aber dafür darf ich Deine anderen Privilegien auch angucken". - Alles verhandelbar!
Die meisten dieser Punkte habe ich neulich hier im Forum und bei Alea direkt gelesen, genaue Fundstellen kann ich aber momentan nicht angeben...
Gruß,
Hanna
(freut sich schon darauf, daß ihr momentanes Lieblingsspiel bald von Puerto Rico abgelöst wird)