Beitragvon Bernd » 23. Februar 2002, 14:17
Hallo Jörg,
es können auch Herzogtümer verbunden werden, die sich auf der gleichen Rheinseite befinden. Hat z.B. Spieler A ein Herzogtum auf den Feldern 1, 2, 3, und Spieler B ein Herzogtum auf den Feldern 5, 6, 7, können die Herzogtümer durch einen Ritter auf Feld 4 verbunden werden. Man muss also nicht über den Rhein, um Herzogtümer zu verbinden.
Zu den Feldern 3+18, 4+17 usw: Diese Felder gelten als benachbart, so wie z.B. die Felder 1+2. Hat z.B. Spieler A auf der Insel die Felder 31, 33 und Spieler B die Fleder 36, 38 mit Rittern besetzt, können die beiden Herzogtümer mit Hilfe der Felder 34 oder 35 verbunden werden.
Die Basteien schützen nur auf dem Land. Beispiel: Spieler A hat ein Herzogtum über die Felder 1-4 und auf Feld 5 eine Bastei (alles auf der gleichen Rheinseite). Hat Spieler B auf der gegenüberliegenden Rheinseite auf den Feldern 1-4 irgendwo einen Ritter (z.B. Feld 3) und kann dann auf das entsprechende Flußfeld (Feld 3) einen Ritter legen, sind die beiden Herzogtümer verbunden.
Bernd