Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 18. Juni 2005, 09:41
Marcel-André Casasola Merkle schrieb:
> Meist ist es so, dass beides zusammenfällt. D.h. jemand hat
> ein Ereignis ersteigert, an dem du teilnehmen möchtest. Du
> klagst dich ein und lernst der Spieler sozusagen als Bonus
> zusätzlich kennen…
Hallo, lieber Marcel-André,
das scheint mir in dieser Form dem Beispiel auf Seite 7 unten zu widersprechen:
"Da Spieler Gelb sonst nur noch die Spieler Grün, Rosa und Hellblau kennt, sind diese drei die Einzigen, die sich einklagen dürfen."
Das bedeutet: Um sich zur Teilnahme an einem Ereignis eines anderen Spielers einklagen können, muss man diesen Spieler bereits kennen gelernt haben, BEVOR man den Einklagemarker spielt.
Ich habe das so verstanden, dass es nur umgekehrt geht: Du spielst selbst ein eigenes Ereignis aus, bei dem du jemanden kennenlernst, und musst dann den Einklagemarker einsetzen, wenn du willst, dass es sich dabei um einen deiner Mitspieler handelt; Spielst du bei einem eigenen Ereignis KEINEN Einklagemarker aus, lernst du gemäß Seite 7 Mitte ...
"Lernt er jemanden über eine Karte neu kennen, so muss er eine der neutralen Personen auswählen."
... KEINEN Mitspieler kennen.
Das doppelte Ergebnis "einen Mitspieler kennenlernen" und "an einem Ereignis eines anderen Spielers teilnehmen" wäre somit durch Ausspielen eines einzigen Einklagemarkers nicht möglich: Es geht nur eins von beiden, abhängig vom Zeitpunkt des Ausspielens (eigener oder fremder Zug).
Mit einem lieben Gruß
Gustav