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Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Bernd

Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Bernd » 6. März 2006, 13:35

Hallo,

angeregt von einigen Postings in letzter Zeit stellt sich bei mir folgende Frage:
Was sollte ich machen, wenn bei meinem neu gekauften Spiel ein Teil fehlt.
Mein erster Gedanke ist ja eigentlich: beim Händler um Ersatz nachfragen. Der muss sich dann an den Verlag wenden und schickt mir das Ersatzteil kostenlos zu.

Jetzt lese ich aber immer wieder, dass der Händler direkt an den Verlag verweist.
Oder das man das Spiel einschicken soll (auf eigene Kosten).

Das wiederspricht meiner Logik. Aber wie ist den der korrekte Weg?

Gruß

Bernd

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Claude

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Claude » 6. März 2006, 13:48

Ciao Bernd

Fehlerhaftes Spielmaterial zu bekommen ist meist sehr einfach, und ich habe bisher bei mehreren Verlagen sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei mir hat immer gereicht, dass ich ein kurzes E-mail an den Verlag geschickt habe mit der Mitteilung welches Material in welchem Spiel gefehlt hat, und mit der Bitte es mir zuzuschicken. Ein paar Tage drauf ist das Material dann meist im Briefkasten.

Den Händler habe ich damit noch nie belästigt, der müsste selbst ja nur das Gleiche tun, dann kann ich den Aufwand dieser einen Minute auch grad selbst machen.

Adressen der Verläge findest Du glaub ich sogar irgendwo auf dieser Homepage.

Hoffe, das hilft.

Schöne Grüsse,

Claude

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David Rosenberg

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon David Rosenberg » 6. März 2006, 13:50

Hallo Bernd,

wie der "rechtlich korrekte" Weg genau aussieht kann ich Dir leider auch nicht sagen. In jedem Fall kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass ich mit dem direkten Kontaktieren von Spieleverlagen sehr gute Erfahrungen gemacht habe. In meinem konkreten Fall waren dies Kosmos, Phalanx, Zoch und der Heidelberger Spieleverlag, die allesamt das jeweils betreffende Teil schnell und kostenlos ersetzten, teilweise noch verbunden mit sehr netten E-Mails.

Ein Spiel einzusenden war bei mir bisher nicht nötig, das halte ich auch für unnötig. Versuch es doch einfach mal mit einer netten E-Mail an den betreffenden Verlag, ich bin sicher Dir wird schnell und unbürokratisch weitergeholfen. :-)

Viele Grüße
David

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Braz
Kennerspieler
Beiträge: 6431

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Braz » 6. März 2006, 14:27

Hallo Bernd,

also alles in allem kann ich sagen, daß ich bislang super Erfahrungen mit Verlagen gemacht habe: Entweder gab es die fehlende Teile kostenlos, oder -im Fall des Spielekaufs auf einem Flohmarkt- mußte ich eine geringe Gebühr für das fehlende Teil zahlen. Der Support war immer vorbildlich!

z.B. beim Kartenspiel "Gloom" bekam ich anstandslos ein Kartendeck bestehend aus 2 Familien nachgeliefert, da bei mir zwar 4 Familien im Kartenspiel drin waren. 2 Fanmilien unterschieden sich jedoch nur voneinander: Normlerweise hätten 4 unterschiedl. drin sein müssen. Der Versand ging dann von Amerika aus!

Ein ähnliches Erlebnis hatte ich mit Twilight Games Inc. (, die machen "All wound up"): Bei mir war es so, daß eine Figur (=Ziehaufmännchen) eine starke Rechtskurve machte und somit ein geplantes und zielstrebiges Geradeaus-Laufen nicht möglich war. Der Verlag schickte mir aus Amerika anstandslos kostenlos Ersatz -> trotz das ich angeboten hatte die Sache (=Aufwand etc.) zu bezahlen.

Mein einziges Negativerlebnis war eben im Fall von Gamesworkshop: Da hatte ich lediglich 20 Basen in der Schachtel, worauf man 24 Figuren stellen sollte. Will sagen: 4 Basen fehlten. (siehe auch Thread weiter unten)

Eine Anfrage an den Verlag ergab, daß ich das Spiel (was immerhin 60€ kostet) an den Händler zurückschicken müsse und dieser dann für Ersatz sorgen müßte. Hätte ich bei Ihnen direkt geordert würden sie mir Ersatz zukommen lassen (hierfür bräuchten sie aber dann die Rechnungsnummer).
Na prima :(
Ich schrieb zurück, daß ich eben im Forum gelesen habe, daß eine Tüte mit 64 (!) dieser Teile im Rollenspielladen gerademal ca. 5 € kostet und das wäre dann doch genausoviel wie ein Versand zum Händler. zumal versicherte ich ihnen, daß das Spiel noch org. verpackt war und es sich doch wohl hierbei um einen Verpackungsfehler handele......
Denkst`de, die Mail kam postwendend zurück in der stand, daß man ja auch einen Fernseher, wenn man ihn beim Mediamarkt gekauft habe, auch nicht zu z.B. Phillips sondern zum Mediamarkt zurückschicke.....(alles in allem war die Mail rel. "pampig" formuliert).

Naja egal: das Teil habe ich mir halt so nachgekauft, denn ich wußte nicht, daß das überhaupt irgendwo geht.....


Alles in allem geben Verlage doch schon sehr großzügig Ersatz und ich habe wirklich -bis auf den Gamesworkshop-Fall- nie schlechte Erfahrungen diesbezüglich gemacht!


Gruß
Braz

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Thomas

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Thomas » 6. März 2006, 15:07

David Rosenberg schrieb:
> wie der "rechtlich korrekte" Weg genau aussieht kann ich Dir
> leider auch nicht sagen.

Der Käufer des Spiels hat ja nur einen Vertrag mit dem Händler gemacht, man hat daher bei einem Mangel (und fehlendes Spielmaterial ist normalerweise ein Mangel) nur Ansprüche gegen den Händler. Dieser wendet sich dann meistens wiederum an seinen Lieferanten, mit dem der Händler ja wieder eine Vertragsbeziehung hat. Und der Lieferant (sofern es nicht der Verlag selber ist) hat höchstwahrscheinlich einen Vertrag mit dem Verlag.

Insgesamt eine lange Kette, die dem Kunden aber egal sein kann. Er kann gegenüber dem Händler in der Regel zwischen dem Rücktritt vom Kaufvertrag (also Spiel zurückgeben und Geld zurückbekommen), Minderung (also Mangel akzeptieren und Preisnachlass) oder Nacherfüllung (also Nachliefern der fehlenden Teile, bzw. Austausch des Spiels gegen ein vollständiges) wählen, siehe § §§ 437, 439 BGB

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html

Dieses Recht ist auch als Gewährleistung bekannt und gilt dank EU inzwischen 2 Jahre nach Kauf, allerdings nur für Mängel, die bei Übergabe des Kaufgegenstandes schon vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, in den restlichen 18 Monaten muss dann allerdings der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Allerdings sind die meisten Spieleverlage sehr kulant, so dass es meines Erachtens [b]in der Praxis sinnvoller[/b] ist, [b]sich direkt an den Verlag zu wenden[/b]. Letztlich entstehen dem Verlag ja auch nicht wesentlich höhere Kosten, ob er die Ersatzteile nun an den Händler oder an den Endverbraucher schickt.

Wobei man fairerweise auch unterscheiden sollte zwischen dem Nachschicken von Spielmaterial, welches von anfang an fehlt und den völlig freiwilligen Ersatzteilservice, wenn das Spielmaterial durch das Haustier zerstört oder sonstwie abhanden gekommen ist. Aber meines Wissens bieten die meisten Verlage gegen Portoerstattung auch in selbstverschuldeten Fällen Abhilfe an, solange der Vorrat reicht.

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Martin

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Martin » 6. März 2006, 15:43

Bernd schrieb:

> Aber wie ist den der korrekte
> Weg?
>
Der korrekte Weg ist nicht immer der effektivste, denn danach musst Du Dich in der Tat an den Händler wenden, der die Reklamation an den Verlag usw. ...

Ein "netter" Händler, der auch offene Spiele hat, und dem Du nachweisen kannst, dass Du das Spiel bei ihm gekauft hast (und nicht z.B. beim Versender) gibt Dir vielleicht ein Ersatzteil aus seiner Schachtel und bestellt sich dann ein Neues.

Ein "normaler" Händler hat diese Möglichkeit vielleicht nicht und wird die Angelegenheit an den Verlag weitergeben und Dir nach einigen Tagen Bescherid geben, dass das Teil jetzt eingetroffen ist. Oder er bittet den Verlag, es direkt an Dich zu senden. Da kannst Du also ebenso gut selbst hinschreiben.

Das mit der gesetzlichen Gewährleistung ist letztlich auch alles bloße Theorie.
Wer mit dem BGB unter dem Arm in einen Laden geht und fordernd ein neues Spiel verlangt, ist offensichtlich nicht an einer für beide Seiten fairen Lösung interessiert, sondern an der Durchsetzung seines vermeintlichen Rechtsanspruchs. Solche Leute werden dann vermutlich ebenso formal behandelt, wie sie selber auftreten.

Grundsätzlich gilt: Bei berechtigter Reklamation findet man eigentlich immer eine Lösung, wenn man will. Dabei ist es nachrangig, an wen man sich wendet.

Gruß

Martin

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Mike Merten

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Mike Merten » 6. März 2006, 16:21

Martin schrieb:
> (...) an einer für beide Seiten fairen Lösung interessiert, sondern
> an der Durchsetzung seines vermeintlichen Rechtsanspruchs.
> Solche Leute werden dann vermutlich ebenso formal behandelt,
> wie sie selber auftreten.
>

Wenn ein Spiel unvollständig geliefert wird, dann hat der Käufer keinen "vermeintlichen" sondern einen tatsächlichen Rechtsanspruch. Das ist durchaus ein Unterschied.
Dennoch sollte man natürlich immer daran denken, daß der Ton die Musik macht, und daß hier sicherlich ein Versehen vorliegt und kein böser Wille.
Schließlich vergibt sich niemand etwas, wenn er seinen Mitmenschen freundlich gegenüber tritt. Man selber möchte das von Dritten ja auch.

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Gerald Rüscher

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Gerald Rüscher » 6. März 2006, 16:46

Bernd schrieb:

> Was sollte ich machen, wenn bei meinem neu gekauften Spiel ein Teil fehlt.
> [...]
> Wie ist den der korrekte Weg?

Egal wie du's machst, zum korrekten Weg gehört auf jeden Fall, hier im Forum entweder lautstark rumzujammern wie übel doch Service/Support/Qualität des Verlages xyz ist oder umgekehrt in eine halbseitige Jubelarie auszubrechen darüber dass Verlag zyx ja absolut überirdische Reaktionszeiten/Kulanz/sonstwas zeigt.

Denn merke: was dich bewegt, bewegt auch die Welt. Ganz sicher!

Gruß,
Jer-"SCNR"-ry

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Angela

Re: Wenn ein Teil fehlt - was dann?

Beitragvon Angela » 6. März 2006, 22:03

Hallo Bernd,

bei mir fehlten die Münzen in Caylus, eine kurze freundliche e-mail an den Händler reichte. Ich hatte die Münzen 2 Tage später im Briefkaststen. Am Besten man versucht erst mal den unbürokratischsten Weg zu gehn.

Gruß, Angela


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