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Schon erschienen???

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Pat Braun

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Pat Braun » 7. September 2006, 15:55

lieber Hendrik,

Tempus ist in der Auslieferung und nicht in China oder etc..

es kann sein dass durch diverse Zwischenhändler alles etwas dauert..

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peer

Re: Schon erschienen???

Beitragvon peer » 7. September 2006, 16:35

Hi,
Hendrik schrieb:
>> verschieben. Aber im Beispiel von Pro Ludo musste man das
> Veröfftlichnungsdatum von Tempus mehrmals (!) verschieben.
> Auch das letzte Datum vom 4./5. September (Tempus bei den
> Händlern) konnte nicht eingehalten werden. Da fragt man sich
> schon, warum nicht gleich einfach ein Datum in 6 Monaten fest
> gelegt wird, damit man genügend Zeit hat. Kommt man früher,
> umso besser (positive Überraschung). Mehrmalige Verspätung
> schadet dem Firmenimage viel mehr. Darüber sollte sich mal
> der Chef von PL Gedanken machen.

Hm, das Tempus von Cafe Games (also die US-Ausgabe) wurde ebenso oft verschoben, und ist gerade mal ein paar Wochen (2?) früher erschienen als die Pro-Ludo-Ausgabe. Da war PL gar nicht dran beteiligt.
Letztlich fehlt die Profesionalität also nicht bei PL sondern beim Zwischenhändler. PL bekommts nur ab.

Oder beschimpfst du auch deinen Spieleladen an der Ecke, weil er Tempus zu Weihnachten nicht liefern konnte? Eben.

ciao
peer

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Hendrik

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Hendrik » 7. September 2006, 16:56

Hallo Peer

Wie oft Café Games den Liefertermin verschieben musste, ist für die Betrachtung von PL irrelevant. Du kannst ein "zu spät gekommen" nicht mit einem "der andere ist aber auch zu spät gekommen" entschuldigen.


Schuld haben (oder nicht) und Verantwortung tragen sind 2 verschiedene Paar Schuhe!
Das heisst, dass die Schuld an der Verzögerung die Produktion in China, Unwetter, der langsame Transport über Meer, die Zollbehörden usw. hatte. Die Verantwortung ggü. dem Kunden den versprochenen Liefertermin einzuhalten liegt aber trotzdem beim Verlag. Klappt's nicht, kriegt demnach auch der Verlag die Enttäuschung der Kunden zu spüren.
Es hat niemand behauptet, das Geschäftsleben sei fair. Eben darum gilt es die Terminplanung "in weiser Voraussicht" zu tätigen ;)


Hendrik

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Hendrik

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Hendrik » 7. September 2006, 18:58

Pat Braun schrieb:
>
> Tempus ist in der Auslieferung und nicht in China oder etc..
>
> es kann sein dass durch diverse Zwischenhändler alles etwas
> dauert..


Es sieht eher so aus, dass gewisse Personen bevorzugt werden: in Deinem Profil auf Boardgamegeek ist zu lesen, dass Du Tempus besitzt und es gemäss Selbstdeklaration bereits zwei mal spielen konntest. Dies ist ein Privileg, welches zumindest mir noch nicht vergönnt war :-/
Aber ich brauche ja dafür nur noch ein bisschen Geduld und ca. 26 Euro ;)

Hendrik (der es auch mal mit Humor nehmen kann)

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VolkiDU

Re: Schon erschienen???

Beitragvon VolkiDU » 7. September 2006, 19:04

Hendrik schrieb:
> Pat Braun schrieb:
> > Tempus ist in der Auslieferung und nicht in China oder etc..
> > es kann sein dass durch diverse Zwischenhändler alles etwas
> > dauert..
> Es sieht eher so aus, dass gewisse Personen bevorzugt werden:
> in Deinem Profil auf Boardgamegeek ist zu lesen, dass Du
> Tempus besitzt und es gemäss Selbstdeklaration bereits zwei
> mal spielen konntest. Dies ist ein Privileg, welches
> zumindest mir noch nicht vergönnt war :-/
> Aber ich brauche ja dafür nur noch ein bisschen Geduld und
> ca. 26 Euro ;)
> Hendrik (der es auch mal mit Humor nehmen kann)

Pssst! Pat(rick) Braun gehört zu den gewissen "bevorzugten" Personen. Er sitzt so nah' an der Quelle von Pro Ludo, näher geht's nimmer :-))

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Marion Menrath
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Beiträge: 447

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Marion Menrath » 7. September 2006, 23:56

Wie vorbildlich geduldig. :)) Ich hab's auf der Spiel 2005 wegen des Andrangs nicht geschafft, den (angeblich so gut wie fertigen) Prototypen von Tempus probezuspielen. Außerdem habe ich eine Schwäche für Zivilisationsspiele - aber nur wenn sie auch in handhabbaren Zeiten (deutlich < 4 h) spielbar sind. Und mein Mann schwärmt mir nun seit einem fast einem Jahr von seinem Tempus-Probespiel vor.

Dass ich und viele andere dann ein klitzekleinwenig ungeduldig werden, wenn der (gefühlte) vierte Ankündigungstermin (5. September war mein letzter Stand) überschritten ist, nenne ich einfach menschlich. ;)

Viele Grüße
Marion

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Peter Gustav Bartschat

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 8. September 2006, 06:40

Marion Menrath schrieb:
> Wie vorbildlich geduldig. :))

Vielleicht liegt´s ja daran, dass ich in und im Spielen eine angenehme Freizeitbeschäftigung sehe, aber nicht den einzigen Zweck meines Lebens oder auch nur die einzig mögliche Tätigkeit, die ich ausüben kann. Oder vielleicht auch daran, dass ich zwar ´ne große Klappe habe, aber nicht die Überzeugung, dass das ganze Universum verpflichtet sei, jederzeit mir und meinen persönlichen Launen zu Diensten zu sein.Oder vielleicht hetze ich andere Leute einfach nicht gern, weil ich mich selbst auch nicht gern hetzen lasse. Oder vielleicht fehlt mir irgend ein Gen, das bei minimalen Reizen sofort Stress auslöst.

Wer weiß!

Auf jeden Fall, wie ich schon eingangs schrieb: Ich kann nur für mich selbst sprechen. :-)

Mit einem lieben Gruß
Gustav

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peer

Re: Schon erschienen???

Beitragvon peer » 8. September 2006, 10:17

Hi,
Hendrik schrieb:
>
> Hallo Peer
>
> Wie oft Café Games den Liefertermin verschieben musste, ist
> für die Betrachtung von PL irrelevant. Du kannst ein "zu spät
> gekommen" nicht mit einem "der andere ist aber auch zu spät
> gekommen" entschuldigen.

Ich entschuldige gar nichts. Tempus ist mir völlig wuppe. Aber dieser Argumentation nach:

>
> Schuld haben (oder nicht) und Verantwortung tragen sind 2
> verschiedene Paar Schuhe!
> Das heisst, dass die Schuld an der Verzögerung die Produktion
> in China, Unwetter, der langsame Transport über Meer, die
> Zollbehörden usw. hatte. Die Verantwortung ggü. dem Kunden
> den versprochenen Liefertermin einzuhalten liegt aber
> trotzdem beim Verlag. Klappt's nicht, kriegt demnach auch der
> Verlag die Enttäuschung der Kunden zu spüren.
> Es hat niemand behauptet, das Geschäftsleben sei fair. Eben
> darum gilt es die Terminplanung "in weiser Voraussicht" zu
> tätigen ;)


Sind alle Spielehändler, die Tempus angekündigt haben, ebenso schlechte Geschäftsleute wie Pro Ludo. Denn: Sie haben einen Termin angekündigt, den sie nicht einhalten konnte. Ob das China, Unwetter, langsame Zollbehörden etc.: Einen falschen Liefertermin anzugeben ist schlecht und die Händler werden die Unzufriedenheit der Kunden spüren. Es hat niemand behauptet das Geschäftsleben sei fair. Ein Händler muss eben die Terminangaben "in weiser Vorausicht" weitergeben - und einem Kleinverlag, der in China produziert kann man ja nunmal nicht trauen.

ciao
peer

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Hendrik

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Hendrik » 8. September 2006, 10:32


Als Händler machst Du es Dir ein wenig einfacher. Die Terminangaben welche von den Verlagen übernommen werden, sind [b]"ohne Gewähr"[/b] zu verstehen und schon sind die Händler auf der sicheren Seite, wenn es darum geht irgendwelche Verschulden jemanden zu zuschubsen.

Hendrik

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Tom

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Tom » 8. September 2006, 10:40

Hendrik schrieb:
>
>
> Als Händler machst Du es Dir ein wenig einfacher. Die
> Terminangaben welche von den Verlagen übernommen werden, sind
> [b]"ohne Gewähr"[/b] zu verstehen und schon sind die Händler
> auf der sicheren Seite, wenn es darum geht irgendwelche
> Verschulden jemanden zu zuschubsen.
>

Auch die Verlage geben Ihre Erscheinungstermine "ohne Gewähr" bekannt!

Gruß

Tom

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trumpetfish

Re: Schon erschienen???

Beitragvon trumpetfish » 8. September 2006, 10:46

Auch die Firmen in China geben ihre Liefertermine vermutlich ohne Gewähr bekannt... ;)

Gruss, trumpetfish

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Martin

Lösung: Das M&M-Forum

Beitragvon Martin » 8. September 2006, 11:56

Die Einführung eines M&M-Forums (Meckern & Müll) könnte die Lösung sein!

Dort kann dann alles rein, was in die Kategorie "Wie ist die Welt doch unfair und gemein zu mir" passt und was es sonst noch so alles an hirnlosen Beiträgen gibt - nein, diesen Beitrag natürlich nicht! :P

Der admin verwaltet ja alle Foren und schiebt den ganzen Mist dann einfach rüber ins M&M-Forum.

Dagegen spricht dann nur, dass alle anderen Foren forthin so sterbenslangweilig sind, dass da niemand mehr reinguckt :wink:

Schöne Grüße

Martin

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trumpetfish

Re: Lösung: Das M&M-Forum

Beitragvon trumpetfish » 8. September 2006, 13:05

Martin schrieb:
>
> Die Einführung eines M&M-Forums (Meckern & Müll) könnte die
> Lösung sein!

Super! Welch Vorfreude! Gibt es schon einen Erscheinungstermin? ;)

> Dort kann dann alles rein, was in die Kategorie "Wie ist die
> Welt doch unfair und gemein zu mir" passt und was es sonst
> noch so alles an hirnlosen Beiträgen gibt - nein, diesen
> Beitrag natürlich nicht! :P
>
> Der admin verwaltet ja alle Foren und schiebt den ganzen Mist
> dann einfach rüber ins M&M-Forum.

Wobei man sich dann immer noch darüber beschweren könnte, wenn er das zu spät tut ;)

> Dagegen spricht dann nur, dass alle anderen Foren forthin so
> sterbenslangweilig sind, dass da niemand mehr reinguckt :wink:
> Schöne Grüße
>
> Martin

Gruss, trumpetfish

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peer

Re: Schon erschienen???

Beitragvon peer » 8. September 2006, 13:53

Hi,
Tom schrieb:
>
> Hendrik schrieb:
> >
> >
> > Als Händler machst Du es Dir ein wenig einfacher. Die
> > Terminangaben welche von den Verlagen übernommen werden, sind
> > [b]"ohne Gewähr"[/b] zu verstehen und schon sind die Händler
> > auf der sicheren Seite, wenn es darum geht irgendwelche
> > Verschulden jemanden zu zuschubsen.
> >
>
> Auch die Verlage geben Ihre Erscheinungstermine "ohne Gewähr"
> bekannt!

Verwirr den Hendrik nicht mit Tatsachen! ;-)

ciao
peer

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Heinrich Tegethoff

Re: Schon erschienen???

Beitragvon Heinrich Tegethoff » 8. September 2006, 22:22

Hallo Tom,

ich gehöre wahrlich zu Deinen Zustimmern, denn diese Nachfragerei nach
vielleicht noch nicht - oder doch - erschienen Spielen ist für mich Hypestimmung
und fällt für mich unter "verteilte Werbung". So nützlich wie Telemarketing,
und bei mir genauso "beliebt". Sprich: nervig.

Auch wenn es nichts bewirkt. Die Nachfragen gehören eigentlich ins
Forum "Einkauftipps". Denn die Antworten sind ja genau dies.
Aber da angeblich ja keiner für sowas dort nachschaut wird hier rumgefragt.

Auf der anderen Seite, zumindest langfristig gesehen, hat die durch das
Internet hervorgerufene "sofortige Informationspräsenz" auch den Schatten,
dass Fehler in der Ankündigung auffallen. Ein Verlag hat schlicht den Wunsch,
am Tag der Veröffentlichung bereits erste und möglichst viele Kunden zu haben.
Also wird, wie anderswo üblich, kräftig die Werbetrommel gerührt. Aber
Spieleverlage, selbst die grossen, haben nicht die Masse, die Termine zu
forcieren. Somit hat ein Spieler Information, dann Interesse, und das Interesse
kann getäuscht werden. Ob das Spiel die Erwartung und das Warten erfüllt,
ist dann wohl sekundär.

Ich mußte unwillkürlich einen Vergleich ziehen: "Harry Potter VII kann wegen
eines vorläufigen Einspruchs wegen Markenrechtsverletzung nicht wie
angekündigt am nächsten Samstag, den 2.10.2007, erscheinen!"
Eine Million enttäuschte, wütende Fans. Nur die Hälfte weis, wen man wirklich
dafür Prügeln "müßte". Oder Gustav öffnet um Mitternacht seine Buchhandlung
und muß den Tausend Pilgern sagen, dass der Laster für Augsburg einen
Unfall hatte... Wem kostet das Kunden?
Ich möchte nicht wissen, wieviele Foren mit der Frage und den Diskussionen
überquillen, [b]wann[/b] Harry Potter VII erscheint (ich bin der Frage letzens
nachgegangen). Und wieviele fragen, wo?, WO?, "Schon erschienen?" - wenn
der Titel feststeht.

Uns geht es gut...

Servus,
Heinz

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Hendrik

Re: Schon erschienen?

Beitragvon Hendrik » 9. September 2006, 11:42

Nun es ist natürlich sehr einfach, einen Termin (der nicht eingehalten wurde) im nachhinein "selbstverständlich als ohne Gewähr" sprich als unverbindlich zu deklarieren.
Ob man dieses "Katz und Maus"-Spiel mit dem Konsumenten als professionell betrachten will, sei jedem selber überlassen.

Cheers Hendrik
(der Peer daran erinnern möchte, dass er diesen Thread nicht gestartet hat)

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peer

Re: Schon erschienen?

Beitragvon peer » 9. September 2006, 13:48

Hi,
Hendrik schrieb:
>
> Nun es ist natürlich sehr einfach, einen Termin (der nicht
> eingehalten wurde) im nachhinein "selbstverständlich als ohne
> Gewähr" sprich als unverbindlich zu deklarieren.
> Ob man dieses "Katz und Maus"-Spiel mit dem Konsumenten als
> professionell betrachten will, sei jedem selber überlassen.
>
> Cheers Hendrik
> (der Peer daran erinnern möchte, dass er diesen Thread nicht
> gestartet hat)

Weiss ich doch, weiss ich doch. Ich kann deine Meinung ja auch nachvollziehen.

Ich persönlich finde es jedoch schräg dem Verlag die alleinige Schuld zuzusprechen, genauso wie (fast) jeder es schräg finden würde, würde man die Händler beschuldigen, die Verspätung verursacht zu haben.
Letztlichlich ists ja eine Mischung aus Pech, Unprofessionalität seitens der chinesischen Transportunternehmen und dem Versuch Geld zu sparen (wo Spiele doch so teuer sind :-) ) gewesen, dass diese Verspätung verursacht hat. Ich nehms gelassen und ein bisschen amüsiert. Ich halte aber die Kritik an PL z.T. ziemlich übertrieben und übers Ziel hinaus schießend.

Von mir aus, können wir die Diskussion hiermit beenden und es darauf beruhen, OK?

ciao
peer

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Hendrik

Re: Schon erschienen?

Beitragvon Hendrik » 9. September 2006, 16:00

peer schrieb:
>
> Ich persönlich finde es jedoch schräg dem Verlag die
> alleinige Schuld zuzusprechen,


Au weia, da ist es wieder: "Schuld". Ich wollte mit meinem Posting eben die Leser des Forums sensibilisieren auf den Unterschied zwischen "[i]Schuld[/i]" und "[i]Verantwortung[/i]", also den gleichen Effekt wenn es irgendwo heisst: "Eltern haften für Ihre Kinder". Eltern haben keine direkte Schuld, wenn ein Kind eine Scheibe mit dem Ball kaputt macht, aber sie haben sehr wohl die Verantwortung für die lieben Kleinen."

Wenn ich über "Professionalität" oder deren Abwesenheit geschrieben habe, dann meinte ich dies im Sinne der "Allgemeingültigkeit". Pat Braun soll sich bitte nicht persönlich angegriffen fühlen, weil die Verspätung von Tempus ein gutes Beispiel für diese Diskussion darstellt.

>
> Von mir aus, können wir die Diskussion hiermit beenden und es
> darauf beruhen, OK?
>

OK, die Leute von PL wären sicher auch dafür, nicht wahr? :P

Cheers
Hendrik (der seine Nase auch mal wieder in neuere Threads steckt)

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Volker L.

Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Volker L. » 9. September 2006, 16:52

Hendrik schrieb:
>
> peer schrieb:
> >
> > Ich persönlich finde es jedoch schräg dem Verlag die
> > alleinige Schuld zuzusprechen,
>
>
> Au weia, da ist es wieder: "Schuld". Ich wollte mit meinem
> Posting eben die Leser des Forums sensibilisieren auf den
> Unterschied zwischen "[i]Schuld[/i]" und
> "[i]Verantwortung[/i]", also den gleichen Effekt wenn es
> irgendwo heisst: "Eltern haften für Ihre Kinder". Eltern
> haben keine direkte Schuld, wenn ein Kind eine Scheibe mit
> dem Ball kaputt macht, aber sie haben sehr wohl die
> Verantwortung für die lieben Kleinen."

Das habe ich früher auch mal geglaubt, aber die Serie im Ö-R-Fernsehen
"Wie würden Sie entscheiden", die in den 80er und 90er Jahren über
manche juristische Spitzfindigkeit aufgeklärt hat, hat mich eines schlechteren
belehrt:
Eltern haften nur dann für Schaden, den ihre Kinder angerichtet haben, wenn
ihnen eine [i]Verletzung der Aufsichtspflicht[/i] nachgewiesen werden kann.
Das Ausmaß der Aufsichtspflicht wiederum richtet sich nach dem Alter
der Kinder, dem zu erwartenten Verhalten (wenn z.B. das bisherige
Verhalten der Kinder ausreichend Grund zur Annahme bietet, dass sie
keinen Schaden anrichten werden!) und nicht zuletzt, welches Maß an
Aufsicht den Eltern zuzumuten ist.
Wenn ein Kind, das nach diesen Richtlinien ausreichend beaufsichtigt
war, trotzdem unerwarteterweise einen Schaden anrichtet, wird dieser
behandelt wie "höhere Gewalt", d.h., der Geschädigte bleibt auf seinem
Schaden sitzen, sofern nicht seine eigene Versicherung dafür aufkommt.
Das Schild mit der Aufschrift "Eltern haften für ihre Kinder", das man
besonders auf Baustellen oft sieht, ist sachlich falsch und ohne jede
juristische Wirksamkeit.

Gruß, Volker (hält diese Rechtsprechung trotz ihrer kinderfreundlichen
Absicht in letzter Konsequenz für kinderfeindlich - wenn es passieren
kann, dass Kinder mein Eigentum beschädigen und ich auf dem Schaden
sitzen bleibe, dann ist meine natürliche Reaktion doch, alles zu tun,
um zu verhindern, dass Kinder in die Nähe meines Eigentums kommen -
z.B. als Vermieter nicht an Familien mit Kindern oder an junge Paare
zu vermieten... :-/ )

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VolkiDU

Re: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 9. September 2006, 17:18

Volker L. schrieb:
> z.B. als Vermieter nicht an Familien mit Kindern oder an
> junge Paare
> zu vermieten... :-/ )

Das wird aber nicht einfach werden, da es das Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) gibt.

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Volker L.

Re: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Volker L. » 9. September 2006, 20:20

VolkiDU schrieb:
>
> Volker L. schrieb:
> > z.B. als Vermieter nicht an Familien mit Kindern oder an
> > junge Paare
> > zu vermieten... :-/ )
>
> Das wird aber nicht einfach werden, da es das Gesetz zur
> Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) gibt.

Dann beweise das doch mal...
Angenommen, ich hätte eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten -
auf die Annonce melden sich 5 Interessenten: Ein Paar mit einem
3-jährigen Kind, ein Paar mit einem 7-jährigen Kind, eine alleinerziehende
Mutter mit 2 Kindern, ein junges Paar anfang/mitte 20 und ein älteres
Paar mitte 50 - wenn tatsächlich jemand so frech sein sollte, eine
Rechtfertigung zu verlangen, werde ich schon begründen können,
warum das ältere Paar den Zuschlag bekommen hat :-P

Gruß, Volker

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VolkiDU

Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 9. September 2006, 21:31

Volker L. schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
> >
> > Volker L. schrieb:
> > > z.B. als Vermieter nicht an Familien mit Kindern oder an
> > > junge Paare
> > > zu vermieten... :-/ )
> >
> > Das wird aber nicht einfach werden, da es das Gesetz zur
> > Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) gibt.
>
> Dann beweise das doch mal...
> Angenommen, ich hätte eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung zu vermieten -
> auf die Annonce melden sich 5 Interessenten: Ein Paar mit einem
> 3-jährigen Kind, ein Paar mit einem 7-jährigen Kind, eine
> alleinerziehende
> Mutter mit 2 Kindern, ein junges Paar anfang/mitte 20 und ein
> älteres
> Paar mitte 50 - wenn tatsächlich jemand so frech sein sollte,
> eine
> Rechtfertigung zu verlangen, werde ich schon begründen können,
> warum das ältere Paar den Zuschlag bekommen hat :-P
>
> Gruß, Volker

Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon Indizien?). Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Also fang schon mit der Begründung an...... :-D

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Roland G. Hülsmann

Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Roland G. Hülsmann » 9. September 2006, 21:53

VolkiDU schrieb:

> Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon Indizien?).
> Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den Beweis der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den Beweis der Unschuld.

Gruß
Roland

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Günter Cornett

[OT] Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 22:40

Roland G. Hülsmann schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
>
> > Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> > irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon Indizien?).
> > Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> > Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> > Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
>
> Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem
> Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den Beweis
> der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den Beweis
> der Unschuld.

Hi,
da es hier um einen zivilrechtlichen Anspruch und nicht um einen Straftatbestand geht, gibt es weder Angeklagten noch Schuld oder Unschuldsvermutung.

Was Volker vielleicht meint, ist das u.U. eine kinderfeindliche Äußerung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vermietung ausreicht, damit der Vermieter sich erklären muss.

Ich weiss aber nicht, ob das so ist und ob eine Nichtvermietung an Mieter mit Kindern durch ein Antidiskriminierungsgesetzt erfasst wird. Meines Wissens geht es um Diskriminierung aufgrund von Herkunft, 'Rasse' (?), sexuelle Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung etc.

Anerkannte Gründe für eine Ablehnung sind z.B. Solvenz des Mieters, berufliche Tätigkeit, bisheriges Mieterverhalten, Häufigkeit der Umzüge in den letzten Jahren.

Und das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gilt nur da, wo eine Wohnung offen angeboten wird, wo im großen Maßstab vermietet wird (mehr als 50 Wohnungen), der Vermieter nicht auf dem selben Grundstück wohnt.

Und ich finde es ausgesprochen richtig, dass Vermieter nicht einfach sagen können, sie vermieten nicht an Schwarze, Türken, Schwule, Juden, Brettspieler ...
Denn das geht sie gar nix an.

Es ist noch nicht klar, was als Indiz für eine Diskriminierung ausreicht.

Zum Beispiel der Vermieter sagt: die Wohnung sei schon vergeben.
Die Familie schickt am selben Tag, die Großeltern zum Vermieter und die erfahren dann, dass die Wohnung immernoch zu vermieten ist.

In diesem Fall spricht einiges für eine Diskriminierung von Familien mit Kindern. Und der Vermieter muss dann schon erklären, welcher Interessent gerade abgesprungen ist.
(In dem von Volker L. beschriebenen Fall ist das natürlich kein indiz für eine Diskriminierung. Wenn das ältere Paar nicht den Zuschläg bekäme, könnte man ja sonst genauso gut von Altersdiskriminierung sprechen).

Gruß, Günter

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VolkiDU

Re: Beweislast/Ehemals: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (war: Schon erschienen?)

Beitragvon VolkiDU » 9. September 2006, 22:50

Roland G. Hülsmann schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
>
> > Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> > irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon Indizien?).
> > Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> > Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> > Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
>
> Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem
> Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den Beweis
> der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den Beweis
> der Unschuld.

Auch wenn es ein ziemlicher Blödsinn sein soll, so steht es aber im Gesetzestext. Konkret im § 22 AAG.


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