Beitragvon Günter Cornett » 9. September 2006, 22:40
Roland G. Hülsmann schrieb:
>
> VolkiDU schrieb:
>
> > Beweisen? Was beweisen? Der "Abgelehnte" braucht nur
> > irgendwelche Indizien zu beweisen (Was sind schon Indizien?).
> > Die Beweislast hat dann der Vermieter! Genau: Der
> > Gegenbeweis, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
> > Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
>
> Das scheint mir ein ziemlicher Blödsinn zu sein. In unserem
> Rechtssystem gilt mit gutem Grund, daß die Anklage den Beweis
> der Schuld zu führen hat und nicht der Angeklagte den Beweis
> der Unschuld.
Hi,
da es hier um einen zivilrechtlichen Anspruch und nicht um einen Straftatbestand geht, gibt es weder Angeklagten noch Schuld oder Unschuldsvermutung.
Was Volker vielleicht meint, ist das u.U. eine kinderfeindliche Äußerung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vermietung ausreicht, damit der Vermieter sich erklären muss.
Ich weiss aber nicht, ob das so ist und ob eine Nichtvermietung an Mieter mit Kindern durch ein Antidiskriminierungsgesetzt erfasst wird. Meines Wissens geht es um Diskriminierung aufgrund von Herkunft, 'Rasse' (?), sexuelle Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung etc.
Anerkannte Gründe für eine Ablehnung sind z.B. Solvenz des Mieters, berufliche Tätigkeit, bisheriges Mieterverhalten, Häufigkeit der Umzüge in den letzten Jahren.
Und das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gilt nur da, wo eine Wohnung offen angeboten wird, wo im großen Maßstab vermietet wird (mehr als 50 Wohnungen), der Vermieter nicht auf dem selben Grundstück wohnt.
Und ich finde es ausgesprochen richtig, dass Vermieter nicht einfach sagen können, sie vermieten nicht an Schwarze, Türken, Schwule, Juden, Brettspieler ...
Denn das geht sie gar nix an.
Es ist noch nicht klar, was als Indiz für eine Diskriminierung ausreicht.
Zum Beispiel der Vermieter sagt: die Wohnung sei schon vergeben.
Die Familie schickt am selben Tag, die Großeltern zum Vermieter und die erfahren dann, dass die Wohnung immernoch zu vermieten ist.
In diesem Fall spricht einiges für eine Diskriminierung von Familien mit Kindern. Und der Vermieter muss dann schon erklären, welcher Interessent gerade abgesprungen ist.
(In dem von Volker L. beschriebenen Fall ist das natürlich kein indiz für eine Diskriminierung. Wenn das ältere Paar nicht den Zuschläg bekäme, könnte man ja sonst genauso gut von Altersdiskriminierung sprechen).
Gruß, Günter