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Onlinespiele und Jugendschutz

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Martin

Onlinespiele und Jugendschutz

Beitragvon Martin » 4. März 2003, 20:49

Hallo!

Am 1. April soll ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft treten, dass eine Alterskennzeichnung von Computer- und Onlinespielen vorschreibt. Weiss jemand, wie man für ein Onlinespiel (z.B. Memory, Senso, Moorhuhn-clone, also eigentlich gand jugendfreie Spiele) auf der eigenen privaten Homepage möglichst günstig an eine solche Kennzeichnung kommt? Kann man einfach nach bestimmten Kriterien selber dazuschreiben "geeignet ab 6 Jahre" oder braucht man eine TÜV-ähnliche Prüfung? Bei kommerziellen PC-Spielen wie Siedler oder Carcassonne kann das ja über den Kaufpreis wieder reingeholt werden, aber für private Seiten? Weiss da jemand mehr drüber?

Gruß, Martin

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Gustav der Bär

Re: Onlinespiele und Jugendschutz

Beitragvon Gustav der Bär » 4. März 2003, 22:16

Lieber Martin,

bei der Alterskennzeichnung von Spielesoftware geht es nicht um "Eignung", sondern um "Freigabe": Das sind zwei ganz verschiedene Dinge.

Das Gesetz schreibt vor, dass Spielesoftware, die im Handel angeboten wird, eindeutig mit einer Altersgrenze bezeichnet ist, ab der sie erworben werden darf. Diese Altersfreigabe soll nach meinem Wissensstand in Zukunft von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), die bereits die Altersfreigabe von Filmen regelt, festgelegt werden. Das ist nicht ganz so neu, da die FSK bereits seit einigen Jahren für die Freigabe von Spielen, die Filmsequenzen enthalten, verantwortlich ist. Ihre Zuständigkeit wird also ausgedehnt.

Freigabe heißt aber nicht Eignung: Bei der Freigabe wird in erster Linie erbsenzählerisch auf den Sex&Crime-Anteil geachtet, ob ein Spiel für eine bestimmte Altersgruppe bereits verständlich sein oder Spaß machen kann, ist dabei nicht relevant.

Du kannst also durchaus der Meinung sein, ein Spiel sei für 13-Jährige "geeignet"; dass es bereits für 10-Jährige "freigegeben" ist, unterliegt der Entscheidung der FSK und nicht dem, was du auf deiner Homepage schreibst. (Eine andere Frage ist, ob es Konsequenzen haben kann, wenn du ein Spiel öffentlich als für 13-Jährige geeignet erklärst, dass erst ab 18 Jahren erworben werden darf. Ich persönlich möchte dir in dieser Hinsicht zu äußerster Zurückhaltung raten.)

Ich hoffe, ich habe deine Fragestellung richtig verstanden.

Ein paar kurze Informationen über Behörden und Organisationen, die in Deutschland für Altersfreigaben unterschiedlicher Medien zuständig sind, findest du hier:

http://www.schulmodell.de/schuelerarbeiten/gewalt2/gewalt.htm

und hier:

http://www.tomodachi.de/html/artikel/recht/indizierung.html

Auf Xuntheit!
Gustav der Bär
(Peter Gustav Bartschat)

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Thomas Rosanski

RE: Onlinespiele und Jugendschutz

Beitragvon Thomas Rosanski » 5. März 2003, 10:05

"Martin" hat am 04.03.2003 geschrieben:
> Am 1. April soll ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft
> treten, dass eine Alterskennzeichnung von Computer- und
> Onlinespielen vorschreibt.

> Weiss da jemand mehr drüber?

Ja, zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW, www.ajs.nrw.de , bei der ich mal fernmündlich nachgefragt habe: Eine Kennzeichnungspflicht bestehe nicht, wenn das Spiel [b]nur[/b] online zur Verfügung steht. Würde das Spiel auch auf einem [b]Trägermedium[/b] (z.B. CD-ROM) zur Verfügung gestellt werden, müsse die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle in einem Prüfverfahren eine Altersfreigabe festlegen und das Spiel entsprechend gekennzeichnet sein. Davon unabhängig könne es aber auch bei nicht-kennzeichnungspflichtigen Spielen strafrechlich Ärger geben, wenn es z.B. gewaltverherrlichend ist.

Interessant ist auch die Einschätzung, dass eine in einem Komplettsystem eingebaute Festplatte kein Trägermedium sei. In diesem Fall wären die bei Windows-Betriebssystem vorhandenen Spiele nicht kennzeichnungspflichtig, sofern das Betriebssystem bereits vorinstalliert ist. Wird Windows jedoch auf einer Installations-CD-ROM ausgeliefert, müssen z.B. Windowsspiele wie Minesweeper, Hearts etc. wohl geprüft und mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. (Wenn man das mal weiter denkt, dann ist Windows in Zukunft vieleicht erst "freigegeben ab 12 Jahren" *grins*, und auch die Linux-Distributoren könnten Probleme bekommen.)

Disclaimer: Ich gebe hier nur wieder, was mir von der AJS dazu gesagt wurde, bzw. wie ich das gesagte verstanden habe. Ich bin kein Jurist und wer es genauer wissen will, lese sich selber die entsprechenden Gesetzestexte durch, z.B. zum neuen Jugendschutzgesetz im Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2002, z.B. unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2730.pdf

Fröhlichen Gruß,

Thomas (weiterhin ohne Alterskennzeichnung)
--
http://thomas-rosanski.de/

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Biberle

Re: Onlinespiele und Jugendschutz

Beitragvon Biberle » 5. März 2003, 10:24


> Das Gesetz schreibt vor, dass Spielesoftware, die im Handel
> angeboten wird, eindeutig mit einer Altersgrenze bezeichnet
> ist, ab der sie erworben werden darf. Diese Altersfreigabe
> soll nach meinem Wissensstand in Zukunft von der FSK
> (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), die bereits
> die Altersfreigabe von Filmen regelt, festgelegt werden. Das
> ist nicht ganz so neu, da die FSK bereits seit einigen Jahren
> für die Freigabe von Spielen, die Filmsequenzen enthalten,
> verantwortlich ist. Ihre Zuständigkeit wird also ausgedehnt.

Das ist mir völlig neu und dabei bin ich aus der Branche. :)

Die FSK hat bei Spielen nichts mitzureden (gehabt), dabei ist es völlig unerheblich, ob nun Filmsequenzen mit drin sind oder nicht. Es kann natürlich sein, dass das USK-Rating eines Spiels mit längeren Filmsequenzen vom FSK-Rating des Films mit beeinflusst wird.

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Ralf Arnemann
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Kreisch!

Beitragvon Ralf Arnemann » 5. März 2003, 14:48

Die aufgezählten Unterscheidungen (online vs. CD ...) zeigen, daß die Gesetzgeber so überhaupt keine Ahnung von den technischen Grundlagen haben, für die sie Gesetze machen.
Insgesamt wieder mal ein weiterer bürokratischer Humbug, mit dem sich irgendwelche Funktionäre ihre Existenzberechtigung erhalten.

Da es in der Praxis ohnehin nicht überprüft werden kann, ob ein Benutzer nun 10, 12 oder 16 Jahre alt ist, fungieren diese Labels am Ende nur als Werbeetiketten der Art "Achtung, hier gibt es etwas geil verbotenes".
Sch....-Regierung - als ob wir nicht wichtigere Probleme hätten.

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Biberle

Re: Kreisch!

Beitragvon Biberle » 5. März 2003, 16:06

Dem kann man (ich) absolut nicht zustimmen. Das Problem bisher war ja, dass es für Unterhaltungssoftware (und darunter fallen auch in Bits und Bytes gekleidete Brettspiele) ein superdämliches System der Altersfreigabe gab: Nämlich eigentlich gar keine, da die USK-Vorgaben (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) keinerlei rechtliche Bindung hatten. Ganz im Gegensatz zum Film und deren FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), wo ein 12er-Film eben tatsächlich nur von 12jährigen gesehen (Kino) bzw. gekauft (DVD, VHS) werden darf. Das macht es zum einen einfacher für die Händler, zum anderen gibt es kein Geschiss mit den FSK18-Sachen. Wer 18 ist, hat freien Zugang, ansonsten eben Finger weg.

Bei der Software war´s aber nun bislang so, dass jeder jedes Kaufen darf, bis bei manchen Titeln plötzlich und für keinen planbar die Indizierung kam. Das hieß theoretisch, das unter 18jährige nicht mehr Zugriff darauf haben dürfen, aber in wesentlich strengerer Form als bei FSK18-Filmen. De facto ist indizierte Software auch für Erwachsene kaum zu bekommen, obwohl sie ja eigentlich dürften.

Desahlab schielte (und forderte) die Software-Branche ein FSK-ähnliches System, und das bekommt sie nun zum 1.4. Einher gehen damit etliche Schwachsinnsregelungen, aber prinzipiell ist die generelle Kennzeichnungspflicht eine prima Sache. Einmal gekennzeichnet und jeder weiß verbindlich, woran er ist.

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Marten Holst

RE: Kreisch!

Beitragvon Marten Holst » 5. März 2003, 18:15

Moinle,

> Da es in der Praxis ohnehin nicht überprüft werden kann, ob
> ein Benutzer nun 10, 12 oder 16 Jahre alt ist, fungieren
> diese Labels am Ende nur als Werbeetiketten der Art
> "Achtung, hier gibt es etwas geil verbotenes".

Und da wir in der Praxis sowieso nicht verhindern können, dass sich kriminelle Elemente Waffen besorgen und andere totschießen, erlauben wir Waffenbesitz und totschießen, sonst wird das noch extra gemacht, weil es verboten ist...

Sorry Arne, von Dir war ich eigentlich besseres als ein dermaßen plattes "Die da oben machen doch was sie wollen"-Posting. Klar gibt es Gesetze, die man nicht einsieht, und solche, die man nicht versteht. Aber nicht verstehen wollen, weil einem selber das gerade nicht in den Kram passt, ist schon enttäuschend.

Kreischende Grüße
Marten (hat die Erfahrung gemacht, dass ein Großteil aller merkwürdigen Behördenentscheidungen eine ganze Menge Sinn ergibt, wenn man sich erst mal mit dem Thema beschäftigt)

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Arne Hoffmann
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mit Verlaub (war RE: Kreisch!)

Beitragvon Arne Hoffmann » 6. März 2003, 08:00

Moin Marten, moin Ralf!

Marten Holst schrieb als Antwort auf [b]Ralf Arnemann[/b]:
>
> Moinle,



> Sorry [b]Arne[/b], von Dir war ich eigentlich besseres ...

Nun reiht sich auch Marten in den Kreis der Namensverdreher ein. Ts, ts, ts. :-P Etwas mehr Sorgfalt wäre beim Schreiben von Beiträgen schon angebracht, Herr Holst. :-D

Auch kreischende Grüße,

- Arne - (findet es aber schön, daß Marten besseres von ihm erwartet. ;-) )

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Marten Holst

RE: verlaubt,

Beitragvon Marten Holst » 6. März 2003, 11:26

Moinle Ralf, Moinle Arne,

> Nun reiht sich auch Marten in den Kreis der Namensverdreher
> ein. Ts, ts, ts. :-P Etwas mehr Sorgfalt wäre beim
> Schreiben von Beiträgen schon angebracht, Herr Holst. :-D

Ja. Ich entschuldige mich auch bei Euch beiden. Weniger, weil der verdrehte Name eine Beleidigung darstellt, als mehr, weil mir so was nicht passieren sollte, mein Name wird ja auch andauernd gefälscht...


tschulligung


Verwechselte Grüße
Marten (genau der)

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Ralf Arnemann
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RE: Kreisch!

Beitragvon Ralf Arnemann » 6. März 2003, 16:51

> Und da wir in der Praxis sowieso nicht verhindern können, dass sich kriminelle
> Elemente Waffen besorgen und andere totschießen, erlauben wir Waffenbesitz
> und totschießen, sonst wird das noch extra gemacht, weil es verboten ist...
Waffenbesitz wird relativ gut überwacht und beim totschießen ist die staatliche Ahndungsquote dicht an 100%.

Wenn dagegen, wie bei Software, fast überhaupt keine echte Verhinderung zu organisieren oder zu überwachen ist, dann ist das Gesetz nicht nur fast überflüssig, sondern eben sogar schädlich, weil es noch Reklame macht für die "schlimmen" Sachen.

Um in Deinem Beispiel zu bleiben: Wenn wir in einem Staat leben würden, in dem Waffenbesitz allgemein üblich und totschießen normal wäre, ohne daß jemals ein Polizist groß tätig würde - dann würde ich nicht zusätzlich ein Gesetz wollen, daß besonders schlimm wirkende Waffen noch mit staatlichem Siegel versieht.

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Ralf Arnemann
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Re: Kreisch!

Beitragvon Ralf Arnemann » 6. März 2003, 17:00

> Das Problem bisher war ja, dass es für Unterhaltungssoftware (und darunter fallen
> auch in Bits und Bytes gekleidete Brettspiele) ein superdämliches System der
> Altersfreigabe gab: Nämlich eigentlich gar keine,
Und wo liegt jetzt da das Problem?
Und wer hat ein spezielles Interesse daran, etwas zu ändern?
Und ist die Maßnahme geeignet, das Problem wirklich zu lösen?
(wenigstens mehrheitlich, ich fordere nicht 100% Perfektion).

> Bei der Software war´s aber nun bislang so, dass jeder jedes Kaufen darf, bis bei
> manchen Titeln plötzlich und für keinen planbar die Indizierung kam.
Also derselbe Zustand, den es z. B. bei Büchern, Zeitschriften oder Schallplatten immer gab und immer noch gibt.
Das sind auch Dinge, die über relativ unkontrollierbare Vertriebswege zu den Leuten finden, da hat man sich nie Illusionen gemacht, das kontrollieren zu können.

Die FSK kommt halt aus der Kinowelt, da konnte man früher darauf bauen, daß der Kinobesitzer nur die altermäßig erlaubten auch ins Kino ließ (und das war auch kontrollierbar).
Mit dem Aufkommen von Videos/DVDs ist das de facto schon ziemlich obsolet geworden, man könnte es auch abschaffen (aber wann wird hierzulande schon mal eine Behörde abgeschafft).

Für Computerspiele ist das Kinovorbild völlig ungeeignet. Die technischen Detailfehler der Regelung zeigen ja auch, daß die Gesetzgeber das Medium nicht begriffen haben.
Und im übrigen: Als Vater gucke ich mir sowieso selber an, was unsere Kinder (7 und 9 Jahre) in die Finger oder auf die Festplatte bekommen.
Auf die FSK-Regelungen verlasse ich mich da überhaupt nicht. Gerade bei Gewaltdarstellungen sind die mir viel zu locker (dagegen bei Sex zu prüde - die übliche Doppelmoral).


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