Beitragvon Gustav der Bär » 4. März 2003, 22:16
Lieber Martin,
bei der Alterskennzeichnung von Spielesoftware geht es nicht um "Eignung", sondern um "Freigabe": Das sind zwei ganz verschiedene Dinge.
Das Gesetz schreibt vor, dass Spielesoftware, die im Handel angeboten wird, eindeutig mit einer Altersgrenze bezeichnet ist, ab der sie erworben werden darf. Diese Altersfreigabe soll nach meinem Wissensstand in Zukunft von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), die bereits die Altersfreigabe von Filmen regelt, festgelegt werden. Das ist nicht ganz so neu, da die FSK bereits seit einigen Jahren für die Freigabe von Spielen, die Filmsequenzen enthalten, verantwortlich ist. Ihre Zuständigkeit wird also ausgedehnt.
Freigabe heißt aber nicht Eignung: Bei der Freigabe wird in erster Linie erbsenzählerisch auf den Sex&Crime-Anteil geachtet, ob ein Spiel für eine bestimmte Altersgruppe bereits verständlich sein oder Spaß machen kann, ist dabei nicht relevant.
Du kannst also durchaus der Meinung sein, ein Spiel sei für 13-Jährige "geeignet"; dass es bereits für 10-Jährige "freigegeben" ist, unterliegt der Entscheidung der FSK und nicht dem, was du auf deiner Homepage schreibst. (Eine andere Frage ist, ob es Konsequenzen haben kann, wenn du ein Spiel öffentlich als für 13-Jährige geeignet erklärst, dass erst ab 18 Jahren erworben werden darf. Ich persönlich möchte dir in dieser Hinsicht zu äußerster Zurückhaltung raten.)
Ich hoffe, ich habe deine Fragestellung richtig verstanden.
Ein paar kurze Informationen über Behörden und Organisationen, die in Deutschland für Altersfreigaben unterschiedlicher Medien zuständig sind, findest du hier:
http://www.schulmodell.de/schuelerarbeiten/gewalt2/gewalt.htm
und hier:
http://www.tomodachi.de/html/artikel/recht/indizierung.html
Auf Xuntheit!
Gustav der Bär
(Peter Gustav Bartschat)