Beitragvon Thomas Molnos » 12. Januar 2005, 23:57
Hallo,
Volker L. schrieb:
>
> Und Du bist auch wirklich sicher, dass im Falle eines
> Urheberrechtsstreits
> die beteiligten Juristen (insbesondere der/die
> Richter/Schöffen) diese Prozedur
> gut genug nachvollziehen können, um sie als glaubwürdig
> einzustufen? :-?
>
nachvollziehen werden die Richter das schon und glaubwürdig genug wäre das wohl auch, aber die Gesetzesgrundlage fehlt doch, da Urheberrechte meines Wissens nicht in digitaler Form abgelegt werden sollten ( da immer noch nicht ausreichend Fälschungssicher usw. ), sondern nach wie vor die Schriftform gewahrt bleiben sollte, also nachwievor eine formelle Einreichung der z.B. Spielregel wie hier schon des öfteren im Forum angesprochen sinnvoll erscheint oder persönliche Zeugen auch ausschlaggebend sein könnten.
E-Mail Post ist nicht juristisch anerkannt, sogar Fax ( Beispielsweise eine Kündigung wahrt nicht die Schriftform und ist somit unwirksam ) und von daher wäre ein Urheberrechtsstreit mit Gegenpartei schnell verloren, wenn ich in digitaler Form mein Spiel hinterlegt habe , die Gegenseite zu einem späteren Zeitpunkt aber die Spielregeln schriflich niedergelegt hätte.
Gruß
Thomas