Beitragvon Günter Cornett » 25. Juli 2010, 13:55
Ein Eintrag ins Handelsregister dürfte bei einem Eigenverlag wohl nicht so ohne weiteres ratsam sein. M.W. wird ein Kleingewerbetreibender dadurch zum Kaufmann, womit einiges an Pflichten verbunden sind. Darüber sollte man sich allerdings nicht in einem Spieleforum sondern bei der IHK informeren.
Dass irgendwo ein ähnliches Unternehmen mit gleichem Namen existiert, kann man sicherlich nicht völlig ausschließen. Ich halte die Branche allerdings nicht für so unübersichtlich.
Etwas größer ist die Gefahr irgendwelche eingetragenen Marken zu verletzen. Wer da sicher gehen will, sollte beim deutschen und europäischen Patentamt nachforschen (ist online möglich und kostenfrei).
Diese Gefahr besteht allerdings nicht nur beim Verlagsnamen sondern schon bei jedem Spieletitel. Hier jedesmal einen Anwalt zu bemühen, dürfte sich für einen Eigenverlag nur schwer rechnen.
Wenn man bei der Firmengründung einen Anwalt hinzuzieht, dann sicherlich nicht wegen speziell einer Frage sondern generell, um sich über diverse mögliche Fallstricke zu informieren.
Gruß, Günter