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Verlagsname

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
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Flori
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Verlagsname

Beitragvon Flori » 23. Juli 2010, 17:58

Hallo Allerseits,

habe vor, irgendwann mal ein Kartenspiel im Eigenverlag herausbringen.

Kann mir jemand sagen, wie man den Namen des Verlages rechtlich sichern kann und vor allem, was das kostet?

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Familie Tschiep
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Re: Verlagsname

Beitragvon Familie Tschiep » 23. Juli 2010, 19:06

Ja, man kann sich den Namen als Markennamen eintragen, aber das kann teuer werden. Außerdem finde ich den Verlagsnamen erst mal egal. Wenn 100 gute Spiele in diesem Verlag erschienen sind, dann werden auch manche zugreifen, weil es von Hersteller XY ist.

Es geht auch ohne Markenname, ich würde mich viel lieber um einen guten Vertrieb kümmern, denn das ist viel wichtiger.

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Flori
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Re: Verlagsname

Beitragvon Flori » 23. Juli 2010, 20:05

Wenn es zu teuer ist dann lasse ich das mit dem Verlagsnamen. Ist ja auch wirklich nicht so wichtig.
Vertriebsmöglichkeiten habe ich schon ein paar, für eine kleine Auflage vielleicht schon ausreichend.

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Familie Tschiep
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Re: Verlagsname

Beitragvon Familie Tschiep » 23. Juli 2010, 22:21

Kann man ja auch noch später machen. Ich kenne viele, die im Eigenverlag etwas rausgebracht haben und die haben sich auch nicht den Verlagsname sichern lassen. Wenn du einen Verlag findest, würde ich dir generell raten, es dort unterzubringen.

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Günter Cornett

Re: Verlagsname

Beitragvon Günter Cornett » 24. Juli 2010, 11:42

Man muss zwischen Produktmarken (§ 4 Markengesetz) und Unternehmensmarken (§ 5 Markengesetz) unterscheiden.

Ganz platt formuliert: Produktmarken schützt man durch Eintragung oder Bekanntheit (letzteres eher selten), Unternehmensmarken (und Werktitel) durch Gebrauch.

Für den Schutz eines Spieleverlagsnamens als Unternehmensmarke sollte es meiner Meinung nach locker ausreichen, eine Webseite zu erstellen, den Namen dort als Bezeichnung für das Unternehmen zu verwenden (eventuell etwas Erläuterndes dazu zu schreiben), und mit diesem Namen an einer großen Messe wie in Essen teilzunehmen.

Bin aber kein Anwalt.

Gruß, Günter

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Andreas Keirat

Re: Verlagsname

Beitragvon Andreas Keirat » 24. Juli 2010, 18:10

Moin!

Beim Namen eines Unternehmens und dessen Eintragungen in Handelsregister oder ähnliches würde ich Dir in jedem Fall einen Gang zum Anwalt für Wirtschaftsrecht empfehlen. Klar kostet dies Geld, aber wenn man eine Klage eines existierenden Unternehmens mit gleichem/gleichlautendem Namen erhält, ist man schnell richtig tief in der Tinte.

So etwas gab es nämlich schon mal in der jüngeren Vergangenheit. Und während früher die Spieleverlage noch in einem überschaubaren kleinen Rahmen existierten, gibt es mittlerweile doch einige Tausend Firmen, die sich mehr oder weniger mit Karten-/Brettspielen beschäftigen.

Ciao,

Andreas Keirat
www.spielphase.de

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Flori
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Danke für die Tipps

Beitragvon Flori » 24. Juli 2010, 19:23

Danke für die Tipps.

Weiß noch nicht, wie ich das machen werde. Wahrscheinlich ohne Verlagsnamen.

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Horologiom
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Re: Verlagsname

Beitragvon Horologiom » 24. Juli 2010, 22:15

Irgendeine Name ist schon sinnvoll, alleine wegen eines späeteren Wiedererkennungswertes.

Problemlos sollte z.B. die Kombination aus Ortsname + "Spieleverlag" (oder Ortsname + "Spiele"), bzw. Familienname + "Spieleverlag/Spiele" sein. Ob es entsprechende Namen gibt, ist schnell gegoogelt.

Aber selbst Kunstwörter oder andere Verlagsnamen sollten dank google mit existierenden Unternehmen rasch abgleichbar sein: gibt es keine Treffer bei google, solltest damit richtig liegen, zeitigt die Suche Treffer - ist der Name eben schon anderweitig in Gebrauch und Du solltest die Finger davon lassen.

Gruß
Horologiom

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Günter Cornett

Re: Verlagsname

Beitragvon Günter Cornett » 25. Juli 2010, 13:55

Ein Eintrag ins Handelsregister dürfte bei einem Eigenverlag wohl nicht so ohne weiteres ratsam sein. M.W. wird ein Kleingewerbetreibender dadurch zum Kaufmann, womit einiges an Pflichten verbunden sind. Darüber sollte man sich allerdings nicht in einem Spieleforum sondern bei der IHK informeren.


Dass irgendwo ein ähnliches Unternehmen mit gleichem Namen existiert, kann man sicherlich nicht völlig ausschließen. Ich halte die Branche allerdings nicht für so unübersichtlich.

Etwas größer ist die Gefahr irgendwelche eingetragenen Marken zu verletzen. Wer da sicher gehen will, sollte beim deutschen und europäischen Patentamt nachforschen (ist online möglich und kostenfrei).

Diese Gefahr besteht allerdings nicht nur beim Verlagsnamen sondern schon bei jedem Spieletitel. Hier jedesmal einen Anwalt zu bemühen, dürfte sich für einen Eigenverlag nur schwer rechnen.


Wenn man bei der Firmengründung einen Anwalt hinzuzieht, dann sicherlich nicht wegen speziell einer Frage sondern generell, um sich über diverse mögliche Fallstricke zu informieren.

Gruß, Günter

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Andreas.Pelikan
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Re: Verlagsname

Beitragvon Andreas.Pelikan » 25. Juli 2010, 18:27

Horologiom schrieb:
> Problemlos sollte z.B. die Kombination aus [...]
> Familienname + "Spieleverlag/Spiele" sein.

Ja, sollte eigentlich :roll:


Grüsse an alle Schmidts aus Ravensburg und Heidelberg

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Flori
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Re: Verlagsname

Beitragvon Flori » 25. Juli 2010, 20:31

Hallo Günther,

danke für die Info.

Angenommen, jemand würde nach der Herstellung des Spiels den Namen des Spiels oder des Verlages als Markenzeichen oder ähnliches eintragen lassen. Dürfte ich die Auflage des Spiels dann offiziell noch verkaufen, weil es ja vor dem Eintrag hergestellt wurde?

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Günter Cornett

Re: Verlagsname

Beitragvon Günter Cornett » 26. Juli 2010, 11:09

Titelrechte beziehen sich auf Titel erschienener Werke, Markenrechte auf Produkte (Waren, Dienstleistungen).

Soviel ich weiß kannst du den Titel solange nutzen, wie du willst. Du verlierst deinen Anspruch darauf erst, wenn dein Spiel eine bestimmte Zeit lang nicht mehr erhältlich ist.

Meines Wissens könntest du sogar die Löschung der Marke beantragen. Relevant sind hier imho §4, §5 und §13 Markengesetz http://www.markengesetz.de/

Aber wie gesagt: ich bin kein Anwalt.

Gruß, Günter

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Flori
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Danke nochmal für die Infos

Beitragvon Flori » 27. Juli 2010, 18:25

Danke nochmal für die Infos. Hat mir weiter geholfen.


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