Beitragvon Thomas Rosanski » 13. Oktober 2003, 13:45
Thomas O. schrieb:
> Hallo Braz,
>
> Braz schrieb:
>
> > Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz
> > kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes
> > ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber
> > nur dann !).
>
> Was ist denn unter "bei einer bestimmten Art und Weise des
> Kaufes" zu verstehen?
Darüber gibt $312b BGB Auskunft. Ich zitiere mal ein paar Abschnitte:
(1) [i]Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.[/i]
(2) [i]Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.[/i]
Absatz (3) listet die Ausnahmen auf, unter anderen fallen demnach Fernuntericht, Finanzgeschäfte, Grundstücksveräußerungen, Lebensmittel (teilweise), Warenautomaten, Telefongespräche an öffentlichen Telefonsäulen nicht darunter.
Detailierte Informationen findet man unter anderen auf www.versandhandelsrecht.de
Fröhlichen Gruß,
Thomas.