Beitragvon Günter Cornett » 14. Oktober 2003, 14:05
Thomas O. schrieb:
>
> Hallo Günter,
>
> Guenter Cornett schrieb:
> >
> > Das Rückgaberecht besteht unabhängig von einem Mangel. Das
> > Spiel kann ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen
> > zurückgeschickt werden.
>
> Da ich mir von einem Rechtsanwalt habe bestätigen lassen,
> dass ein Rückgaberecht ohne Begründung (sprich ohne Mangel)
> nicht besteht, würde mich interessieren, in welchem Gesetz
> das geregelt ist, was du sagst. Gilt das für alle Konsumgüter
> (Unbenutztheit natürlich vorausgesetzt)?
Hallo Thomas,
upps, hätte ich beischreiben sollen. Ich beziehe mich auf Fernabsatzgeschäfte.
Im Laden geht das Rückgaberecht natürlich nur bei einem Mangel, der nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann. In solchen Fällen ist eine Wertminderung der Ware durch einmaligen bestimmungsgemäßen Gebrauch von vornherein nicht gegeben.
> > Mal abgesehen davon, dass es
> > sich bei den meisten Spielen auch nicht so ohne weiteres
> > feststellen lässt, ob es gespielt wurde.
>
> Das sehe ich anders. Die Benutzung lässt sich doch schon
> anhand ausgestanzter Counter, geöffneter Schweißhüllen für
> Karten o.ä. etc. feststellen.
Ich dachte da z.B. an Bambus-Spiele wie SoEinZirkus, Nanuuk!, Autoscooter, ...
Naja, wir behelfen uns da mit unsichtbarem Zauberpulver, dass wir aufs Spielmaterial tun ;-)
Gruß, Günter